Arbeit am Wochenende

17. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gatzsi75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit am Wochenende

Hallo, ich habe eine Frage und zwar möchte ich freiwillig gerne am Wochenende Dienst haben, weil das für mich am besten mit meinem Privatleben vereinbar ist. Nun aber heißt es, dass ich als Arbeitnehmer ein Anrecht auf 11 freie Wochenenden im Jahr hätte. Ich verstehe aber unter einem Anrecht nicht, dass ich dieses auch wahrnehmen muss, sondern könnte. Oder ist es verpflichtend an 11 Wochenenden frei zu haben?
Ich bin sehr gespannt auf die Antwort

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Tatsächlich müssen nicht 11 Wochenenden, sondern 15 Sonntage im Jahr frei bleiben. Der AG muss diese Regelung einhalten, da ihm andernfalls Strafen drohen. Ein AN darf auch nicht freiwillig gegen diese Regelung verstoßen. Für Arbeit an Samstagen gibt es keine besonderen Beschränkungen.

In Einzelfällen, die in § 12 Nr. 1 ArbZG genannt sind, darf die Zahl der freien Sonntage auf bis zu 6 reduziert werden.

Die 11 Wochenenden könnten ggf. aus einem Tarifvertrag stammen.

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