Aquarium in der wohnung

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
oke1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Aquarium in der wohnung

hallo leute,

wohne in einner wohnungder postgenossenschafft, habe mir ein Aquarium zugelegt ungefähr 600 liter mit den steinen etc wiegt das alles um die 800 kg, nun sagen meine bekannten ich bräuchte eine extra genehmigung von vermieter wegen der lsst etc, wollte fragen ob das stimmt ob ich das rechtlich garnicht halten darf zuhause, aquarium ist 1,60m * 0,60m * 0.60 m
mfg

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yessirs
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

nein für dein aquarium brauchst du keine genehmigung. fische sind kleintiere wie hamster, die nicht verboten sind zu halten.

anders schauts bei katze und hund aus. wenn tiere generell verboten sind dürfest du diese nicht halten.

in meinem mietvertrag sind tiere auch verboten. besitze aber 2 aquarien.

ich würde dir aber eine haftpflichtversicherung mit glasschaden empfehlen und evtl eine hausratversicherung wo das aquarium mit drin ist.
(extra angeben bei der versicherung, das du das auf alle fälle mit dabei hast)

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#2
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

Versicherung ist wichtig! Bei einem Bekannten ist das Aquarium kaputt gegangen mit 800 Litern Wasser, der hatte keine Versicherung :augenroll: !

Das kann man sich nicht vorstellen, was das für Kosten sind!

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#3
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Statisch ist es vielleicht eine Überlegung wert.
Die Verkehrslasten bei Altbauten sind geringer.
Hinterfragen ob die Decke eine solche Last tragen kann.
Bei einer Grundfläche von 60 x 60 cm sind 600 kg sehr hoch. ;)

-- Editiert von Gast am 04.01.2008 09:36:30

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#4
 Von 
oke1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

mir gehts aber auch darum, mein bekannter meinte das ist eine zu große last auf dem platz ich wohn in der 1etage und der meint das es nach einer zeit nicht so gut wär für den boden bzw die decke vom nachbern...

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#5
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

quote:
Bei einer Grundfläche von 60 x 60 cm sind 600 kg sehr hoch.


Naja, oke wird das Aquarium schon nicht auf die Seitenscheibe stellen, denn dann würde das Wasser unweigerlich auslaufen :grins:

Aber da ich selber ein Aquarium habe, werde ich meine Versicherung gleich mal diesbezüglich checken. Ich Eierkopp bin natürlich in meinem sommerlichen Gemüt davon ausgegangen, dass das automatisch mit abgedeckt ist…




-- Editiert von oha am 04.01.2008 10:17:31

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#6
 Von 
oke1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

also bruache ich doch eine genehmigung vom vermieter wegen dem statischen...oder ich nimm so 200 liter raus.

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#7
 Von 
yessirs
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ja versicherung ist wirklich wichtig!
bei anfrage von versicherung gleich mit angeben das man aquarium hat und das mit drin sein soll.
bei mir ist das eine zusätzliche glasversicherung in der haftpflicht.
die wasserschäden werden von der hausrat abgefangen, wo man natürlich auch aquarium extra mit angeben sollte.

naja, wenn du deinen vermieter fragst ob die statik das aushält währe da sicher nichts dagegen einzuwenden, verbieten darf er es dir ja nicht, wie gesagt fische=kleintiere, kleintiere=nix verbot.

ich seh das so, ich hab einen schrank mit etwas größeren maßen der geht bis zur decke und den stopf ich voll mit zeugs. kommt doch locker auf das selbe gewicht, im verhältnis zum aquarium. da bricht ja auch nicht die decke oder ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Also ein normales Aquarium ist immer erlaubt. Wenns allerdings zoo-Maße annimmt, dann düfte das Probleme geben.
Ein noch größeres Becken würde ich auf jeden Fall auf gar keinen Fall ohne Rücksprache aufstellen, sonst sitzt du evtl. ne Etage tiefer ;-) Rückspraceh von daher, dass du fragen musst, ob die Statik das mitmacht

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#9
 Von 
oke1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

natürlich habe ich mir auch so gedacht und habe den vermieter gefragt, und als ich schon aquarium gesagt habe hat er nein gesagt ohne überhaupt zu fragen wie graoß es ist....

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#10
 Von 
oke1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

kennt sich denn jemand auch mit versicherungen aus wieviel das kosten würde

glasversicherung in der haftpflicht.
die wasserschäden werden von der hausrat.

habe eine 43qm wohnung mit 2 1/2zimmer

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#11
 Von 
ljessica
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist von versicherung zu versicherung unterschiedlich. meine haftpflicht kostet 56euro im jahr mit glasversicherung fürs aquarium. einfach mal im bekanntenkreis nachfragen, wer einen guten versicherungsvertreter hat (im besten falle einer der mehrere versicherungen anbietet nicht nur von einer gesellschaft)

wie gesagt, verbieten darf dir der vermieter das nicht.
google einfach mal ob es bei aquarien nicht doch grenzen gibt, bei der die größe dann doch genehmigt werden muss.
da muss ich leider passen. hab mich damals für mich selber informiert und da ist mir nichts über den weg gelaufen, was eine bestimmte aquariengröße dann wieder "genehmigungspflichtig" macht.

viel erfolg dabei!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich als Vermieter wäre bei einem großen Aquarium in einem älteren Haus (mit Holzdecke etc.) nicht begeistert. Wenn dieses Teil auch noch auf 4 Füßen stehen würde und nicht auf eine glatte Fläche, käme dieses Ding nur in die Wohnung, wenn der Mieter eine ausreichende Versicherung vorlegen könnte.

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#13
 Von 
oke1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

also, das aquarium steht nicht auf 4 füßen,ist ein extra qauarium tisch, ich habe mir jetzt vorgenommen als nächstes mich am besten gut zu versichern damit keiner was sagen kann, falls da was passieren sollte

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