Apple Logo auf Poster - Markenrechtsverletzung???

1. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
henry0501
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Apple Logo auf Poster - Markenrechtsverletzung???

Hallo, ich habe mir selbts ein Poster gestaltet auf dem unter anderem das Apple-Logo drauf ist. Wenn ich dieses Poster nun zum Druck an eine Online-Druckerei weiterleite, und dieses dann drucken lasse, mache ich mich dann strafbar?
Ich habe nicht vor das Plakat zu verkaufen, oder in der Öffentlichkeit aufzuhängen, müsste ich mir sorgen machen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Eine Strafbarkeit ist nicht zu erkennen.

Allerdings verweigern viele Onlinedruckereien den Druck solcher Plakate.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Die online Druckerei würde eine Markenrechtsverletzung begehen wenn sie das Plakat drucken würde. Sie würden nämlich Geld mit dem Druck eines geschützten Logos verdienen. Privat darfst du das für den eigenen Gebrauch drucken, aber du darfst das Plakat nicht zu Werbezwecken aufhängen. Privat bei dir zu Hause ohne dass es öffentlich zugänglich ist, das ist kein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
henry0501
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort. Ich habe mich mal mit der Druckerei in Verbindung gesetzt und sie sagten: Wir werden ihnen da keine Probleme machen, der Rechteinhaber wird das dann ggf. melden."

Zitat (von micbu):
Privat darfst du das für den eigenen Gebrauch drucken, aber du darfst das Plakat nicht zu Werbezwecken aufhängen. Privat bei dir zu Hause ohne dass es öffentlich zugänglich ist, das ist kein Problem.

Wenn ich dass Plakat also für mich selbst drucken lasse und es nicht öffentlich aufhänge ist das also OK?

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Die online Druckerei würde eine Markenrechtsverletzung begehen wenn sie das Plakat drucken würde. Sie würden nämlich Geld mit dem Druck eines geschützten Logos verdienen.


Die Druckerei kann nicht vom Inhaber von MARKENRECHTEN an dem Logo belangt werden ( weil sie die ihr zum Druck zugesandten Logos nicht "als Marke" benutzt ). Ein Inhaber von URHEBERRECHTEN könnte einen gewerblichen Vervielfältiger belangen, weil das Anfertigenlassen von Privatkopien durch Dritte grundsätzlich nur erlaubt ist, wenn es UNENTGELTLICH geschieht ( d.h. von die Druckerei bloß Ersatz ihrer Unkosten verlangen würde ). Allerdings ist das Apple-Logo nicht urheberrechtlich geschützt; da es "zu simpel" ist, um als Werk einer persönlich-geistigen Schöpfung einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen zu können.

RK

2x Hilfreiche Antwort


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