Apple IPad bei eBay verkauft - Zahlungsverzug

30. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
ChokoCake
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Apple IPad bei eBay verkauft - Zahlungsverzug

Hallo zusammen! :-)
Brauch mal euren Rat ;-)

Ich habe auf eBay mein Apple IPad zu einer stolzen Summe verkauft.
Jetzt möchte der Käufer nicht zahlen und schrieb mir folgende Nachricht:

Guten Tag,
am XY.XY.2014 wurde über meinen eBay Account der Kauf Ihres Apple Ipads getätigt.
Leider muss ich gestehen, dass mein kleines Kind beim Spielen am Laptop die Sofort-Kaufen-Option auslöste.
Ich bin finanziell leider nicht in der Laage, das Gerät zu bezahlen und möchte die Transaktion gerne abbrechen.


Ich gab in der Artikelbeschreibung an, dass das Geld bitte innerhalb einer Kalenderwoche bezahlt werden solle... Nachdem 10 Tage später immer noch kein Geld eingetroffen war, eröffnete ich einen Fall. Und 15 Tage nach der Auktion empfing ich diese Nachricht.


Nun zu meiner Frage:
Kann der Käufer einfach so von der Transaktion zurücktreten, mit der Begründung, dass "sein kleines Kind versehentlich das IPad kaufte?"


Ich bedanke mich herzlich! :-)

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Kann der Käufer einfach so von der Transaktion zurücktreten, mit der Begründung, dass "sein kleines Kind versehentlich das IPad kaufte?"


Grundsätzlich ja. Ob ihm das im Streitfall ein Gericht glaubt? Weiß man nicht. Ob das im Streitfall von einem Gericht als Aufsichtspflichtverletzung angesehen wird? Weiß man nicht.

Mir persönlich wäre das zu riskant, darauf einen Prozeß zu stützen. Ich würde dem K vorschlagen, daß er dir ein paar EUR Schadensersatz (5-20?) für deine Mühen zahlt und du ihn dafür aus dem Vertrag läßt.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39813x hilfreich)

Sein kleines Kind hat beim Spielen am Laptop also die Sofort-Kaufen-Option ausgelöst und auch die beiden nachfolgenden Bestätigungen?

Sehr glaubwürdig ...



quote:<hr size=1 noshade>Kann der Käufer einfach so von der Transaktion zurücktreten, mit der Begründung, dass "sein kleines Kind versehentlich das IPad kaufte?" <hr size=1 noshade>

Wenn der Verkäufer dem zustimmt, ja.

Falls nicht, müsste man abwägen, wie man vorgeht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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