Apotheker gehen bundesweit gegen Werbung für Versandapotheken vor
AFP VOM 27.5.2007 | Nachrichten - Allgemein | 3033 Aufrufe Mehr zum Thema:Werbung, Versandapotheken, Apotheke
Kassen drohen Vertragsstrafen von 20.000 Euro
Apothekerverbände gehen bundesweit gerichtlich gegen Krankenkassen vor, die Werbung für Versandapotheken betreiben. In NRW habe der Apothekerverband Westfalen-Lippe bereits eine "schwarze Liste" mit 14 Kassen zusammengestellt, die ihre Versicherten aufgefordert haben, Billig-Medikamente nur in ausgesuchten Versandapotheken zu kaufen, berichtete das Bielefelder "Westfalen-Blatt" in seiner Pfingstausgabe. Darauf stünden neben zahlreichen Betriebskrankenkassen auch die Techniker Krankenkasse. Nach Angaben von Verbandsgeschäftsführer Rötger von Dellingshausen sind solche Werbeaktionen rechtswidrig. Die betroffenen Kassen sollten nun zunächst unter Androhung einer Vertragsstrafe von 20.000 Euro abgemahnt werden. Würden die Kassen nicht reagieren, werde das Landessozialgericht angerufen.
Kassen machten sich mit solchen Werbeaktionen zum Vertriebsorgan einzelner Anbieter von Arzneimitteln, statt sich auf ihre Aufgaben als Krankenkasse zu konzentrieren, kritisierte Dellingshausen. Die Versicherten würden mit Ermäßigungen bei Zuzahlungen und Rabatten bei nicht verschreibungspflichtigen Produkten geködert. Systematisch, aber grundlos werde so in den Wettbewerb der Apotheken eingegriffen. Bundesweit betreiben dem Blatt zufolge vor allem Betriebskrankenkassen Werbung für Versandapotheken. An der Spitze stünden dabei Doc Morris (Niederlande), die Europa Apotheek Venlo und die Versandapotheke "Zur Rose".
Das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt hatte vergangene Woche im Fall der AOK Hessen entschieden, dass Krankenkassen nicht bei ihren Mitgliedern für Versandapotheken werben dürfen (Az. L 8 KR 199/06 ER). Dies verstoße gegen den mit den Apotheken abgeschlossenen Arzneiliefervertrag, heißt es in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss. Zunächst im Eilverfahren gab das Gericht damit dem hessischen Apothekerverband im Streit mit der AOK Hessen Recht. Die AOK hatte in ihrer Mitgliederzeitschrift und in umfangreichen Telefonaktionen auf die Versandapotheken hingewiesen. Auch in Baden-Württemberg und Hamburg gibt es Rechtsstreitigkeiten um Werbeaktionen von Krankenkassen.
27. Mai 2007 - 10.42 Uhr
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