>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Hallo,
vielen Dank schon mal für die ersten Ausführungen. Es ist so, dass nach einem Fußballspiel ein Spieler mit einer Gruppe Jugendlicher auf den Sohn gewartet hatte, wie er nach Abpfiff angekündigt hatte, um ihn platt zu machen, weil der Sohn ihm angeblich einen Kopfstoß während des Spiels gegeben hat. Der Spieler stand bereits ca. 5 Minuten nach Abpfiff,ungeduscht am Ausgang. Jedoch hatten die wohl nicht damit gerechnet, dass der Vater und ein weiterer Erwachsener den Sohn begleiten, es hielt den Spieler jedoch nicht davon ab zu versuchen auf den Sohn einzuschlagen, wurde jedoch von dem Vater festgehalten und die anderen Jugendlichen fühlten sich auf den Plan gerufen ihren Anführer zu befreien. Der Vater fiel mit dem Anführer hin und die Jugendlichen traten auf den Vater ein. Der Sohn und der andere Erwachsene versuchten die Gruppe von den auf den Boden liegenden fernzuhalten, damit die wieder aufstehen konnten.
Als dies gelang rannte der Anstifter(Spieler) in die Kabine und die anderen hörten sofort auf und Vater und Sohn konnten ins Auto einsteigen und wegfahren.
Soweit zum Ereignis.
Gut 1 Woche später kam dann für den Sohn ein Schreiben der Polizei zur Vernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung als Beschuldigter. Ich habe mir dann einen Strafverteidiger gesucht und ihn angerufen. Er meinte, nicht hingehen, ihm das Schreiben übermitteln, er würde den Termin absagen und sobald die Polizeiakte da ist, wird er den Sohn informieren. Nochmal eine Woche später kam dann das Schreiben für den Vater in gleicher Sache, Vernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung. Also wieder RA und das gleiche nochmal. Das wars, wir haben bis vor einer Woche nichts mehr von dieser Angelegenheit gehört (Vielleicht einfach zu naiv?? Aber ich dachte der RA macht das schon) Er hat sich also nicht mit den beiden persönlich unterhalten, sondern nur diese beiden Briefe geschrieben, dass er die Interessen der Beiden vertritt und das sie eben nicht zur mündlichen Vernehmung kommen.
Vor gut 10 Tagen kam dann das Schreiben vom Jugendamt und wir merkten dann doch ganz schnell das da jemand recht unzuverlässig ist. Der Ra wurde sofort angerufen und er meinte, ja eine Akte habe er, aber er dachte das Verfahren wird eingestellt. Die beiden haben erst gestern durch die Klageschrift der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der Sohn dem Spieler einen Kopfstoss gegeben haben soll und nach dem Spiel der Vater ohne Grund dem Spieler an den Hals gegangen sein soll und ihm auf die Nase geschlagen haben soll, ihn zu Boden gerissen hat und der Sohn noch fleißig reingetreten haben soll. Nach einem Attest soll es zu Schädel-und Thoraxprellungen gekommen sein. Als Zeugen sind 2 Jugendliche, 2 Polizisten und eine Attest angegeben.
Fakt ist, dass Sohn und Vater nicht geschlagen haben, kann ja auch der andere Erwachsen betätigen.
Eine Gegendarstellung hätte also rechtzeitig beim Staatsanwalt seien können, wenn, ja wenn der Ra die Beiden über den Sachverhalt informiert und entsprechend geschrieben hätte. Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und ich weiß nicht so ganz genau, wie ich ein Schreiben mit Gegendarstellung und Zeugenaufführung ans Amtsgericht verfassen soll. Und wie find ich einen gescheiten Rechtsanwalt.
Ich hoffe die Informationen sind ausführlich genug um sich ein Bild zumachen.
Für Infos wär ich sehr dankbar
Grüße
Erice
von Erice am 03.10.2007 14:21
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