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Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

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Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Guten Morgen zusammen,
im Januar diesen Jahres wurde Vater und Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt und zur polizeilichen Vernehmung als Beschuldigte vorgeladen.
So wie es ja immer zu lesen ist, soll man als Beschuldigter einen Rechtsanwalt einschalten und keine Aussage machen. So wurde es gemacht. Anwalt eingeschaltet der hat den Termin bei der Polizei abgesagt und mitgeteilt, sobald die Polizeiakte da ist, informiert er die Beiden. Vor einer Woche nun kommt ein Schreiben vom Jugendamt/Jugendgerichtshilfe und informiert den Sohn, dass der Staatsanwalt Klage erhoben hat. Ups?? Wollte sich der Anwalt nicht melden?? Also versucht den Anwalt tel. zu erreichen und siehe da, er sagt, ja die Akte hab ich bekommen aber ich dachte, der Fall wird eingestellt. Er wolle sich mit der Frau vom Amt in Verbindung setzen, hat er mittlerweile 2 x am Telefon zugesagt aber bis heute nicht getan. Mittlerweile ist das Schreiben vom Amtsgericht gekommen und endlich wissen die Beiden wen und was sie gemacht haben sollen. Bei einem Anruf beim Amtsgericht wegen dieser Angelegenheit kam erstmal der Vorwurf warum sind sie nicht zur Polizei gegangen und haben die Aussage gemacht. Die Beiden wollten sich ja über den Rechtsanwalt äußern aber der hat ja nicht gehandelt. Nun meine Frage, was sollen die Beiden nun machen, zu diesem recht unzuverlässigen Rechtsanwalt erneut versuchen Kontakt aufzunehmen? Oder wie die Dame vom Gericht meinte selber eine Darstellung über den Hergang mit Zeugen einreichen und dann auf neue Rechtsanwaltsuche gehen?? Wäre schön, wenn jemand der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, mir Möglichkeiten aufzeigen kann, weil ich ja nur 1 Woche Zeit habe.

Im voraus vielen Dank.
Erice

-- Editiert von Erice am 03.10.2007 10:07:46

-- Editiert von Erice am 03.10.2007 10:09:17


von Erice am 03.10.2007 09:53
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Also aus meiner Erfahrung ist es so, dass die Staatsanwaltschaft in die Verfügung, die die Akteneinsicht gewährt auch gleich reinschreibt "Einer Stellungnahme wird bis zum xx.xx.xxxx entgegengesehen, danach wird nach Aktenlage entschieden".

Wenn der RA also darauf nicht reagiert hat, stellt sieht das für den Sta so aus: Er hat die Aussagen von dem Opfer und eventuellen Zeugen, aber keine Reaktion der Beschuldigten. Wenn die Aussagen der anderen soweit stimmig sind ist es bei dem Tatvorwurf schon fast zwingend Anklage zu erheben.

Für den Fall, dass der Anwalt tatsächlich die Frist versäumt hat sollten Sie sich tatsächlich über einen neuen Anwalt gedanken machen, der sich allerdings auch wieder erst einmal einarbeiten muss. Abgesehen davon könnten unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Ihren derzeitigen Anwalt bestehen.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"


von C.Konert am 03.10.2007 11:24
Status: Philosoph (684 Beiträge)
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Da ich nicht weiß, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, ist es schwierig, was dazu zu sagen. Stimmen die Vorwürfe denn? Schildern Sie mal den Sachverhalt...

Ansonsten macht es vielleicht Sinn, dem Anwalt das Mandat zu entziehen. Bei eindeutigen Fällen macht ein Anwalt ohnehin nur mehr Kosten als er Nutzen bringt.

Wenn der Anwalt keine Einlassung für Sie abgegeben hat, so entscheidet die Staatsanwaltschaft nur aufgrund der Akten. Und wenn dort belastende Zeugenaussagen drin sind, dann kommt es eben zur Anklage. Eine Aussage von Ihnen hätte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft möglicherweise beeinflussen können.

Es muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Aussage Sinn macht oder ob eine Aussageverweigerung Sinn macht. Beides kann je nach Situation unterschiedlich sinnvoll sein.

Sie haben aber immernoch die Möglichkeit, Ihre Version der Geschichte vor Gericht zu erzählen !!
Aber wie schon gesagt, um Ihren Fall einschätzen zu können, müßte man den Sachverhalt kennen.

Gruß Justice




von justice005 am 03.10.2007 11:28
Status: Tao (8766 Beiträge)
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Hallo,
vielen Dank schon mal für die ersten Ausführungen. Es ist so, dass nach einem Fußballspiel ein Spieler mit einer Gruppe Jugendlicher auf den Sohn gewartet hatte, wie er nach Abpfiff angekündigt hatte, um ihn platt zu machen, weil der Sohn ihm angeblich einen Kopfstoß während des Spiels gegeben hat. Der Spieler stand bereits ca. 5 Minuten nach Abpfiff,ungeduscht am Ausgang. Jedoch hatten die wohl nicht damit gerechnet, dass der Vater und ein weiterer Erwachsener den Sohn begleiten, es hielt den Spieler jedoch nicht davon ab zu versuchen auf den Sohn einzuschlagen, wurde jedoch von dem Vater festgehalten und die anderen Jugendlichen fühlten sich auf den Plan gerufen ihren Anführer zu befreien. Der Vater fiel mit dem Anführer hin und die Jugendlichen traten auf den Vater ein. Der Sohn und der andere Erwachsene versuchten die Gruppe von den auf den Boden liegenden fernzuhalten, damit die wieder aufstehen konnten.
Als dies gelang rannte der Anstifter(Spieler) in die Kabine und die anderen hörten sofort auf und Vater und Sohn konnten ins Auto einsteigen und wegfahren.
Soweit zum Ereignis.
Gut 1 Woche später kam dann für den Sohn ein Schreiben der Polizei zur Vernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung als Beschuldigter. Ich habe mir dann einen Strafverteidiger gesucht und ihn angerufen. Er meinte, nicht hingehen, ihm das Schreiben übermitteln, er würde den Termin absagen und sobald die Polizeiakte da ist, wird er den Sohn informieren. Nochmal eine Woche später kam dann das Schreiben für den Vater in gleicher Sache, Vernehmung wegen gefährlicher Körperverletzung. Also wieder RA und das gleiche nochmal. Das wars, wir haben bis vor einer Woche nichts mehr von dieser Angelegenheit gehört (Vielleicht einfach zu naiv?? Aber ich dachte der RA macht das schon) Er hat sich also nicht mit den beiden persönlich unterhalten, sondern nur diese beiden Briefe geschrieben, dass er die Interessen der Beiden vertritt und das sie eben nicht zur mündlichen Vernehmung kommen.
Vor gut 10 Tagen kam dann das Schreiben vom Jugendamt und wir merkten dann doch ganz schnell das da jemand recht unzuverlässig ist. Der Ra wurde sofort angerufen und er meinte, ja eine Akte habe er, aber er dachte das Verfahren wird eingestellt. Die beiden haben erst gestern durch die Klageschrift der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der Sohn dem Spieler einen Kopfstoss gegeben haben soll und nach dem Spiel der Vater ohne Grund dem Spieler an den Hals gegangen sein soll und ihm auf die Nase geschlagen haben soll, ihn zu Boden gerissen hat und der Sohn noch fleißig reingetreten haben soll. Nach einem Attest soll es zu Schädel-und Thoraxprellungen gekommen sein. Als Zeugen sind 2 Jugendliche, 2 Polizisten und eine Attest angegeben.
Fakt ist, dass Sohn und Vater nicht geschlagen haben, kann ja auch der andere Erwachsen betätigen.
Eine Gegendarstellung hätte also rechtzeitig beim Staatsanwalt seien können, wenn, ja wenn der Ra die Beiden über den Sachverhalt informiert und entsprechend geschrieben hätte. Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und ich weiß nicht so ganz genau, wie ich ein Schreiben mit Gegendarstellung und Zeugenaufführung ans Amtsgericht verfassen soll. Und wie find ich einen gescheiten Rechtsanwalt.

Ich hoffe die Informationen sind ausführlich genug um sich ein Bild zumachen.

Für Infos wär ich sehr dankbar
Grüße
Erice



von Erice am 03.10.2007 14:21
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Zunächst kann ich mich nur den Ausführungen von C.Konert und Justice anschliessen, hinsichtlich des Ablaufs (wie es bisher gelaufen ist).

Da nun Anklage bereits erhoben ist, gibt es in aller Regel praktisch keine Möglichkeit mehr, eine Hauptverhandlung zu umgehen, da auch wenn Sie jetzt sofort eine Einlassung machen, die Staatsanwaltschaft die Klage nicht mehr zurücknehmen wird.

Es gibt daher praktisch 3 Möglichkeiten:

Sie gehen mit dem bisherigen Anwalt in die Verhandlung

Sie gehen alleine -ohne Anwalt- in die Verhandlung

Sie suchen sich einen neuen Anwalt, der dann um späte Terminierung der Hauptverhandlung bitten wird, um sich einarbeiten zu können.


Wäre ich an Ihrer Stelle und würde mich für Möglichkeit 2 oder 3 entscheiden, würde ich persönlich dem bisherigen Anwalt kein Honorar zahlen, und ggf. die Rechtsanwaltskammer einschalten, wenn er eines fordert.

Man könnte vermuten, daß es dem Anwalt darum ging, die Sache nicht bereits im Vorverfahren mit einer Einstellung zu beenden, sondern sie in die Hauptverhandlung zu bringen, da das deutlich mehr Honorar bringt.

Bei manchen Anwälten ist es so, wie bei manchen Autowerkstätten. Dem Laien werden gerne unnütze Dinge angedreht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 03.10.2007 18:04
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Hallo !streetworker,

na so krass wollt ich das bis jetzt eigentlich nicht sehen, könnte aber was dran sein.

Die Hauptverhandlung wurde noch nicht terminiert. Hab nur eine Woche um evtl. Zeugen anzugeben und warum die verhört werden sollen.

Die Sachbearbeiterin beim Amtsgericht meinte ich solle die komplette Darstellung von Vater und Sohn vor Festsetzung der Hauptverhandelung einreichen, und die Sachbearbeiterin beim Jugendamt meinte auch wenn ihr Bericht vor der Verhandlung beim Gericht wäre, könnte es evtl. etwas helfen. Deswegen geht der Sohn morgen ohne Ratschlag vom RA dorthin. Beide konnten es nicht nachvollziehen, dass der RA noch nicht mal ein persönliches Gespräch betreffs Darstellung des Falles geführt hat. Nur mit mir (die Mutter) telefonisch den Auftrag entgegengenommen hat. Auch der Sachbearbeiter bei der Staatsanwalt, den ich letzte Woche noch kurz angerufen habe, meinte, wie ich hab ihm die Akte im April geschickt und er hat sich nie bei Ihnen gemeldet? Ich fühl mich irgendwie im falschen Film, muss ich ganz ehrlich sagen.

Ich stell mir so vor, dass ich jeweils eine Darstellung/Aussage von Vater und Sohn aufschreibe und im Anschreiben Zeugen und Hintergrundinformationen, die wir später erfahren haben, erläutere, wobei wir heute mit einem damaligen Zeugen telefoniert habe und er rausgehalten will, was mach ich mit dem?? Erwähnen oder nicht??

Ist dies eine Möglichkeit??

Viele Grüße
Erice


von Erice am 03.10.2007 18:19
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Ich stell mir so vor, dass ich jeweils eine Darstellung/Aussage von Vater und Sohn aufschreibe und im Anschreiben Zeugen und Hintergrundinformationen, die wir später erfahren haben, erläutere,

Das können Sie tun, wird aber auch die Hauptverhandlung nicht mehr verhindern. Die Aussagen der Gegenpartei waren ja offenbar so stimmig, dass daraufhin Anklage erhoben wurde. Wenn Sie jetzt das Gegenteil behaupten gibt es die klassische Situation sich widersprechender Aussagen, die dann in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden wird. Dort werden Sie also alles nochmals erzählen müssen.

und er rausgehalten will, was mach ich mit dem?? Erwähnen oder nicht??

Das müssen Sie wissen. Er kann nicht entscheiden, ob er will oder nicht. Er muß aussagen. Es sei denn er hätte ein Auskunftsverweigerungsrecht, weil er mit Vater/Sohn verwandt ist oder sich durch eine Aussage selbst belasten müßte.

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von !!Streetworker!! am 03.10.2007 19:06
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Das die Hauptverhandlung wohl nicht mehr abwendbar ist, ist klar. Nur wie die nächsten Schritte aussehen sollten war mir nicht klar. Ich werde also diese Darstellungen anfertigen und zum Gericht schicken mit zu mindest dem einem Erwachsenen als Zeugen, der direkt dabei war, denn der sagt aus. Der andere hat nur die Gruppenansammlung gesehen und kam in die Kabine, warum der dies nicht aussagen will, keine Ahnung. Wer da noch war, wissen die 3 nicht, weil die auf die Gruppe konzentriert waren, jedoch lief da noch ein Platzwart rum, den wir erwähnen werden und das der Spieler agressiv und ausgepflippt ist können eigentlich alle restl. Spieler und der Schiedrichter bestätigen, aber wer kennt all die Namen. Ja dann werd ich mich wohl auf die Suche nach einen neuen Anwalt machen müssen.
Schönen Dank auf jeden Fall bis jetzt, sollte vielleicht doch noch jemand einen Einfall haben, ich bin offen nach allen Seiten.

Gruß Erice



von Erice am 03.10.2007 19:23
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
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von guest123-1178 am 03.10.2007 22:28
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
Hallo Fred.Cutter,
vielen Dank für die Ausführung.
Ja die Angelegenheit wir vorm Jugendschöffengericht ausgetragen, so stehts zumindest im Briefkopf. Von 2 Verteidigern war bis jetzt noch nicht die Rede, aber da ich ja auf der Suche bin, werd ich mich direkt entsprechend orientieren.
Es ist eben nur schade, dass wir von dem Ra so im Stich gelassen wurden und obwohl er nun weiss, dass es in die Endrunde kommt noch Zusagen macht und diese nicht einhält und sich auch weiter nicht meldet.
Zumindest weiß ich nun, dass es noch nicht das Ende ist und es noch Möglichkeiten auszuschöpfen gibt.

Vielen Dank an alle.
Viele Grüße
Erice


von Erice am 04.10.2007 09:59
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>Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung
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von guest123-1178 am 04.10.2007 10:31
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