Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung .

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tom7
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 16x hilfreich)
Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung .

Hi
Ein Bekannter hat eine Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung bekommen bzw. einen Polizeilichen Fragebogen dazu .
Der Hintergrund ist das es in seinem Garten gebrannt hatte (war nur der Komposthaufen so ist kein weiterer schaden enstanden ) aber die Feuerwehr war da ,er war zu diesem Zeitpunkt nicht dort . Wir hatten davor dort gefeiert mit ca. 10 Personen . Zur Brandursache vermuten wir entweder selbst entzündung (war bereits um Juni wo es sehr heiß war ) oder eine Zigarettenkippe oder evtl was vom Grillen .
Was schreibt man nun in diesen Anhörungsbogen (und was besser nicht) und was kann da auf ihn zukommen .

MFG

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-- Editiert am 26.08.2010 20:28

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5 Antworten
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#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

M.E. ist das nicht mal eine fahrlässige Brandstiftung ...

.... deine eigenen Sachen kannst du straffrei anzünden (ausgenommen du würdest dadurch einen Versicherungsbetrug begehen wollen !)

Den Einsatz der Feuerwehr musst du natürlich bezahlen!



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 26.08.2010 20:34

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#2
 Von 
Tom7
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 16x hilfreich)

Hi

Selbst wenn es ein Unfall bzw. ohne Fremdverschulden sich selbst entzündet hätte ? Gibt es eine Versicherung die dafür aufkommen würde ?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Nach nochmaliger Überlegung ......:

Kann es sein, dass din Kumpel einen "Zeugen-Anhörungsbogen" bekommen hat und nicht als Beschuldigter ?!

Dann würde auch ein Schuh draus. Dann ermittelt die Polizei gegen Unbekannt wg der fahrlässigen Brandstiftung. Und dann sollte man evtl nicht gerade schreiben "Kumpel A hat seine Kippen immer im Komposthaufen entsorgt"

Im Normalfall ist sowas durch die Hausratversicherung gedeckt.

Aber als Warnung:

§ 265 STGB

Sollte der Kumpel das doch selber gemacht haben um die Versicherungssumme zu kassieren ........ die Versicherung wird das auch prüfen und dann evtl. Anzeige erstatten!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#4
 Von 
Tom7
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 16x hilfreich)

Hi

Was er da genau bekommen hat habe ich noch nicht gesehen (hatten nur telefonischen Kontakt) , kann aber sein das es ein Anhörungsbogen ist .
Also Versicherungsbetrug kann man zu 100% ausschließen da ja nix von wert zerstrört wurde . Es ging nur um die Kosten des Feuerwehr einsatzes (der Bekannte ist Rentner und Finanziel nicht gerade gut gestellt da können Kosten für einen solchen einsatz schon recht weh tuen).
Wie sieht es denn aus wenn man einen "Schuldigen" aus machen könnte (eher unwahrscheinlich) , aber was würde auf ihn zukommen wenn es fahrlässig war (zb. Kippe) und was macht es für einen unterschied wenn kein Täter ermittelt werden kann ?

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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Also Versicherungsbetrug kann man zu 100% ausschließen da ja nix von wert zerstrört wurde.


Naja, kann man auch anders sehen. Der wird ja auch as gekostet haben evtl. Holzeinrahmung ect.) Wenn man z.B. den Komposthaufen eh nicht mehr braucht könnte man auch auf die Idee kommen, den abzufackeln und wenigstens den Anschaffungswert von der Versicherung zu bekommen.

quote:
aber was würde auf ihn zukommen wenn es fahrlässig war (zb. Kippe)


Kommt darauf an, als was ein Komposthaufen gesehen wird ....wenn, dann dürfte das evtl unter § 306, Abs.1, Satz 6
"land-, oder forstwirtschaftliche Anlagen"
fallen; das wäre dann von Geldstrafe bis zu 5 Jahren.

quote:
was macht es für einen unterschied wenn kein Täter ermittelt werden kann ?


Na strafrechtlich, dass niemand bestraft würde.

Versicherungstechnisch eh egal. Wenns keinen Täter gibt, zahlt die, wenns einen gibt, auch, wird sich das Geld aber beim Täter wiederholen.



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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