366.381
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Strafrecht » Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?

Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

14067 Aufrufe

Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?

Hallo, ich bin neu hier in diesem Forum und habe bereits eine konkrete Frage bzgl. Anzeige wegen beleidigung.
Ich habe heute einen strafbefehl wegen beleidigung zugesandt bekommen über eine strafe von 256€. Also 20 tagessätze a 10€.
Mir wird vorgeworfen auf einem PArkplatz eines Fast-Food-Restaurants im Auto meiner Freundin sitzend aus dem offenen Fenster eine Frau beleidigt zu haben,mit den Worten: "Hey du Sch... und du F...." Zu diesem Zeitpunkt hatte ich einen zugegebenermassen etwas heftigen Streit mit meiner Freundin, der sich glücklicherweise wieder beruhigte.Laut der Aussage der Frau meinte diese ich hätte sie persönlich beleidigt.Ich bekam einen Anhörungsbogen zugesandt,auf dem Ich angab mich an einen derartigen Vorfall nicht zu erinnern,bzw. einen Streit mit meiner Freundin gehabt zu haben und sie angeschrien zu haben. Meine Freundin musste 2-mal zur Aussage und bestätigte meine Aussage, trotzdem wurde ich zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun meine Fragen: Soll ich Widersprcuh einlegen wegen übler Verleumdung oder Nachrede? Soll ich überhaupt Einspruch einlegen,lohnt sich das oder kann ich auch noch später vor gericht meinen Widerspruch ohne zusätzliche Kosten zurücknehmen? Wie sehen meine Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens aus? Über Hilfe wäre ich sehr dankbar,da ich es nicht einsehe,Strafe für einen persönlichen Streit zu zahlen, welcher irgendjemand vom Parkplatz angeblich auf sich bezogen hat. Danke schonmal


P.S. bei der Frau saß ihre Schwester im Auto, bei mir meine Freundin,ist das nicht Aussage gegen Aussage?


von Rafael Pintoschek am 31.08.2006 14:30
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3323 weitere Beiträge zum Thema "Anzeige".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
Hallo!

Wäre prima, wenn mir jemand eine Antwort auf meine Fragen geben könnte, bin ich sachen Recht ein ziemlicher Laie...bitte


von Rafael Pintoschek am 31.08.2006 14:59
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
--- editiert vom Admin


von guest123-1156 am 31.08.2006 15:23
Status: Unsterblich (1863 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
Hallo Karl.May,

Ja der Meinung bin ich auch,ich versteh das einfach nicht, wegen so einer sache so einen Aufstand zu machen. Muss man heutzutage,wo die leute sowieso wenig zeit haben, auch noch alles anzeigen, was bei 2 nicht auf den Bäumen ist?
Könnte der Strafbefehl vielleicht damit zusammenhängen,dass ich bereits vorbestraft bin allerdings wegen einer komplett anderen geschichte, die auch schon über ein jahr her ist,es ging um schwere Nötigung,bzw. vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.
Ich krieg in diesem Land langsam echt Depressionen, nicht mal mehr das wetter bringt mir Freude.



von Rafael Pintoschek am 31.08.2006 15:36
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
--- editiert vom Admin


von guest123-1156 am 31.08.2006 15:42
Status: Unsterblich (1863 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
Nach wie vor bleibt meine Frage, was passiert, wen ich eine gegenanzeige wegen verleumdung oder so mache? Bringt diese was oder läuft das dann ins leere?


von Rafael Pintoschek am 31.08.2006 20:59
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
eine gegenanzeige bringt gar nichts. auch für eine verleumdung bräuchte die frau vorsatz. und wenn sie davon ausgegangen ist, daß du sie gemeint hast, dann hat sie nicht vorsätzlich etwas falsches über dich gesagt, sondern allenfalls fahrlässig. und das ist bei einer verleumdung nicht strafbar...

eine sinnlose anzeige sollte man nicht mit noch einer weiteren sinnlosen anzeige beantworten...

Gruß Justice


von justice005 am 31.08.2006 21:34
Status: Tao (9481 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
hallo, mir ist gerade beim durchlesen noch etwas aufgefallen: oben in einem kasten steht Rechtskräftig seit und der Ort sowie urkundsbeamter der geschäftsstelle, es steht nichts drin,ist das zulässig oder überhaupt dann gültig? Ausserdem steht bei beweismittel nichts, heisst das sie haben keine beweise, dann wäre die anzeige ja relativ sinnlos,oder? Danke für eure hilfe.


von Rafael Pintoschek am 31.08.2006 22:11
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
das ist merkwürdig... ein strafbefehl wird nur rechtskräftig, wenn eben kein widerspruch eingelegt wurde. die zeit kann aber auch noch nicht abgelaufen sein, wenn dir der strafbefehl neute erst zugegangen ist... irgendetwas entscheidendes kann hier nicht stimmen...


von justice005 am 31.08.2006 22:18
Status: Tao (9481 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
--- editiert vom Admin


von guest123-582 am 01.09.2006 07:20
Status: Junior (86 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen beleidigung - lohnt gegenanzeige?
Schielen Sie vielleicht?

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "


von Klagdichreich am 01.09.2006 08:58
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 28 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
Mehr zum Thema im Forum:

Anzeige   beleidigung   lohnt   gegenanzeige  
123recht.net ist Rechtspartner von:

366381
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110831
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online