Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
Hallo,
mir wird vorgeworfen Ladendiebstahl begangen zu haben, obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Evtl. hat von Euch jemand einen wertvollen Tipp für mich, wie ich mich verhalten soll.
Hier der Ablauf:
Ich betrat einen Supermarkt (bei dem ich seit 9 Monaten regelmäßig einkaufe 2-3x pro Woche) kurz vor Ladenschluss mit meinem Rucksack und 4 Flaschen Leergut, die ich gleich neben dem Eingang zwischen aber schon diversen angebotenen Waren befindlichen Recyclingautomat (2m nach dem Eingang, 3m zu den Kassen und 2m zu den festinstallierten Regalen) abgeben wollte und mich in die Warteschlange vor dem Automat einreihte. Wie es natürlich kommen musste, war dann ein Container voll und musste getauscht werden, welches ich noch abgewartet habe. Als aber kurz später ein anderer Container voll war, wurde ich ungeduldig und wollte während er gewechselt wurde schon meinen Einkauf starten, da es ja schon recht spät war. Der Supermarkt hat keinerlei interne Absperrung noch irgendwelche Schilder, ab wann ich mich „hinter" dem Kassenbereich befinde.
Auf den Weg zu den Waren habe ich dann noch zwei Angestellte auf den vollen Automaten angesprochen, da ich ja später die Flaschen abgeben wollte.
Ich habe nun Lebensmittel im Wert von 4,50€ zu dem Leergut im Rucksack gepackt und habe den Rucksack offen vor mir hergetragen und mich öfters zum Flaschenautomat umgeblickt, ob er schon wieder einsatzbereit ist und keine große Schlange mehr existiert.
Als ich sah, dass nur noch eine Person an dem Flaschenautomat war, ging ich also mit meinem offen getragenen Rucksack in der Hand, zu dem Flaschenautomat und reihte mich hinter, nun wieder zwei Personen, ein, ohne aber den Markt verlassen zu haben, noch dass ich darauf hingewiesen wurde, dass ich in diesen bereich des Marktes nicht zurück darf (keine Schleuse noch schriftlichen Hinweise).
Allerdings wurde ich nun von einem Ladendetektiv angesprochen, dass ich Diebstahl begangen habe und solle ihm folgen. Auf mein Argument mit dem noch vor mir im Rucksack befindlichen Leergut ist er nicht eingegangen. Er hätte bzgl. dem Tatverdacht sichergehen können, wenn er gewartet hätte, ob ich den Markt tatsächlich verlasse oder nicht (er war anscheinend nur einen Meter hinter mir und hat mich schon von Anfang an beobachtet lt. seiner Aussage)
Ich habe mich kooperativ verhalten und ihm die Waren gezeigt, aber den Diebstahl bestritten. Als er dann auf einem Leerfeld im Formular 100€ Fangprämie draufgeschrieben hat und mir diesen Betrag außer „es ist eben so" und "wenn ich nicht bezahle, kommt der Gerichtsvollzieher", habe ich aber darauf bestanden, dass nun die Polizei kommen soll. So konnte ich auch meine Version der Aussage aufnehmen lassen. Allerdings hat Sie gemeint, dass ich mich ihrer Ansicht nach auch hinter dem Kassenbereich aufgehalten habe.
Das was ich jetzt sehe ist, dass ich objektiv den Tatbestand (fremde bewegliche Sache, Gewahrsamsbruch) des Diebstahls erfüllt habe (da allein schon aufgrund des Einsteckens der Waren in meinen Rucksack, es ja schon getan habe). Darüber sollten sich glaube ich tausende Einkäufer bundesweit Gedanken machen!
Es mir aber am subjektiven Tatbestand mangelt, da ich mich nicht wissentlich, ggf. eher fahrlässig, in einen Bereich des Supermarktes begeben habe, an dem ich keine Waren (obwohl ja dort schon viele Waren grundsätzlich angeboten werden) hätte mitnehmen dürfen.
Nun meine Fragen:
- soll ich strafrechtlich auch im Falle einer Einstellung wegen Geringfügigkeit (bin noch nie vorher strafrechtlich belangt), trotzdem darauf bestehen, vor Gericht zu gehen, da ich niemals die Absicht hatte, Diebstahl zu begehen (s. Flaschen zurückgeben, Bon an der Kasse einlösen, sowie auch noch Zigaretten (hatte nur noch zwei, die ich mit dem Detektiv auch im Hinterzimmer dann geraucht habe) zu kaufen, noch mir nicht klar war, in welchem Bereich innerhalb des Marktes ich eine imaginäre Linie überschritten habe, um mich plötzlich strafbar zu machen (wäre ich durch die Türen raus, oder hätte ich eine technische Absperrung durchbrochen, wäre mir das klar gewesen)?
- Wo beginnt die Verkaufsfläche und wann befinde ich mich hinter dem Kassenbereich (in vielen anderen Läden ist die Kasse auch irgendwo und solange ich mich in den Verkaufsräumlichkeiten aufhalte, mache ich mich ja auch nicht automatisch strafbar)?
- Muss mir diese überschrittene Linie, klar erkenntlich gemacht werden (wie in anderen Märkten z.B. durch die Zugangskontrolle, oder einen Hinweis)?
- Soll ich ebenfalls zivilrechtlich gegen die 100€ Fangprämie und das Hausverbot vorgehen, da ich trotzdem gerne in meinem Stammsupermarkt einkaufen möchte?
Vielen Dank vorab. Natürlich erwarte ich keine konkrete rechtl. Würdigung, aber Eure Meinung wäre sehr interessant, v.a. im Bezug auf die offenen Supermärkte, da ich mir erst gar nicht vorstellen möchte, wenn jemand von im Eingangsbereich (und insofern hinter dem Kassenbereich aber innerhalb der Verkaufsfläche) befindliche Waren in den Markt hereinnimmt, um evtl. beim späteren Einkauf festzustellen, dass er diese Ware doch nicht will, und zurückbringt.
VG
Chris
von chriss_123 am 25.06.2011 17:36
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