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Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl

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Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl

Hallo,
mir wird vorgeworfen Ladendiebstahl begangen zu haben, obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Evtl. hat von Euch jemand einen wertvollen Tipp für mich, wie ich mich verhalten soll.

Hier der Ablauf:
Ich betrat einen Supermarkt (bei dem ich seit 9 Monaten regelmäßig einkaufe 2-3x pro Woche) kurz vor Ladenschluss mit meinem Rucksack und 4 Flaschen Leergut, die ich gleich neben dem Eingang zwischen aber schon diversen angebotenen Waren befindlichen Recyclingautomat (2m nach dem Eingang, 3m zu den Kassen und 2m zu den festinstallierten Regalen) abgeben wollte und mich in die Warteschlange vor dem Automat einreihte. Wie es natürlich kommen musste, war dann ein Container voll und musste getauscht werden, welches ich noch abgewartet habe. Als aber kurz später ein anderer Container voll war, wurde ich ungeduldig und wollte während er gewechselt wurde schon meinen Einkauf starten, da es ja schon recht spät war. Der Supermarkt hat keinerlei interne Absperrung noch irgendwelche Schilder, ab wann ich mich „hinter" dem Kassenbereich befinde.
Auf den Weg zu den Waren habe ich dann noch zwei Angestellte auf den vollen Automaten angesprochen, da ich ja später die Flaschen abgeben wollte.
Ich habe nun Lebensmittel im Wert von 4,50€ zu dem Leergut im Rucksack gepackt und habe den Rucksack offen vor mir hergetragen und mich öfters zum Flaschenautomat umgeblickt, ob er schon wieder einsatzbereit ist und keine große Schlange mehr existiert.

Als ich sah, dass nur noch eine Person an dem Flaschenautomat war, ging ich also mit meinem offen getragenen Rucksack in der Hand, zu dem Flaschenautomat und reihte mich hinter, nun wieder zwei Personen, ein, ohne aber den Markt verlassen zu haben, noch dass ich darauf hingewiesen wurde, dass ich in diesen bereich des Marktes nicht zurück darf (keine Schleuse noch schriftlichen Hinweise).

Allerdings wurde ich nun von einem Ladendetektiv angesprochen, dass ich Diebstahl begangen habe und solle ihm folgen. Auf mein Argument mit dem noch vor mir im Rucksack befindlichen Leergut ist er nicht eingegangen. Er hätte bzgl. dem Tatverdacht sichergehen können, wenn er gewartet hätte, ob ich den Markt tatsächlich verlasse oder nicht (er war anscheinend nur einen Meter hinter mir und hat mich schon von Anfang an beobachtet lt. seiner Aussage)

Ich habe mich kooperativ verhalten und ihm die Waren gezeigt, aber den Diebstahl bestritten. Als er dann auf einem Leerfeld im Formular 100€ Fangprämie draufgeschrieben hat und mir diesen Betrag außer „es ist eben so" und "wenn ich nicht bezahle, kommt der Gerichtsvollzieher", habe ich aber darauf bestanden, dass nun die Polizei kommen soll. So konnte ich auch meine Version der Aussage aufnehmen lassen. Allerdings hat Sie gemeint, dass ich mich ihrer Ansicht nach auch hinter dem Kassenbereich aufgehalten habe.

Das was ich jetzt sehe ist, dass ich objektiv den Tatbestand (fremde bewegliche Sache, Gewahrsamsbruch) des Diebstahls erfüllt habe (da allein schon aufgrund des Einsteckens der Waren in meinen Rucksack, es ja schon getan habe). Darüber sollten sich glaube ich tausende Einkäufer bundesweit Gedanken machen!

Es mir aber am subjektiven Tatbestand mangelt, da ich mich nicht wissentlich, ggf. eher fahrlässig, in einen Bereich des Supermarktes begeben habe, an dem ich keine Waren (obwohl ja dort schon viele Waren grundsätzlich angeboten werden) hätte mitnehmen dürfen.

Nun meine Fragen:
- soll ich strafrechtlich auch im Falle einer Einstellung wegen Geringfügigkeit (bin noch nie vorher strafrechtlich belangt), trotzdem darauf bestehen, vor Gericht zu gehen, da ich niemals die Absicht hatte, Diebstahl zu begehen (s. Flaschen zurückgeben, Bon an der Kasse einlösen, sowie auch noch Zigaretten (hatte nur noch zwei, die ich mit dem Detektiv auch im Hinterzimmer dann geraucht habe) zu kaufen, noch mir nicht klar war, in welchem Bereich innerhalb des Marktes ich eine imaginäre Linie überschritten habe, um mich plötzlich strafbar zu machen (wäre ich durch die Türen raus, oder hätte ich eine technische Absperrung durchbrochen, wäre mir das klar gewesen)?
- Wo beginnt die Verkaufsfläche und wann befinde ich mich hinter dem Kassenbereich (in vielen anderen Läden ist die Kasse auch irgendwo und solange ich mich in den Verkaufsräumlichkeiten aufhalte, mache ich mich ja auch nicht automatisch strafbar)?
- Muss mir diese überschrittene Linie, klar erkenntlich gemacht werden (wie in anderen Märkten z.B. durch die Zugangskontrolle, oder einen Hinweis)?
- Soll ich ebenfalls zivilrechtlich gegen die 100€ Fangprämie und das Hausverbot vorgehen, da ich trotzdem gerne in meinem Stammsupermarkt einkaufen möchte?

Vielen Dank vorab. Natürlich erwarte ich keine konkrete rechtl. Würdigung, aber Eure Meinung wäre sehr interessant, v.a. im Bezug auf die offenen Supermärkte, da ich mir erst gar nicht vorstellen möchte, wenn jemand von im Eingangsbereich (und insofern hinter dem Kassenbereich aber innerhalb der Verkaufsfläche) befindliche Waren in den Markt hereinnimmt, um evtl. beim späteren Einkauf festzustellen, dass er diese Ware doch nicht will, und zurückbringt.
VG
Chris


von chriss_123 am 25.06.2011 17:36
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
Hast du die 100 Euro denn gezahlt?
Wie alt bist du?
Vorstrafen?

quote:
da allein schon aufgrund des Einsteckens der Waren in meinen Rucksack, es ja schon getan habe

Nein, damit brichst du noch nicht das Gewahrsam.

quote:
soll ich strafrechtlich auch im Falle einer Einstellung wegen Geringfügigkeit (bin noch nie vorher strafrechtlich belangt), trotzdem darauf bestehen, vor Gericht zu gehen,

Wenn das ganze tatsächlich ohne Auflagen eingestellt werden sollte, was willst du denn dann noch erreichen?

quote:
hatte nur noch zwei, die ich mit dem Detektiv auch im Hinterzimmer dann geraucht habe

Warum bietest du dem Mann, von dem du dich so schlecht behandelt fühlst, eines Zigarette an?

quote:

Soll ich ebenfalls zivilrechtlich gegen die 100€ Fangprämie und das Hausverbot vorgehen, da ich trotzdem gerne in meinem Stammsupermarkt einkaufen möchte?

Vergiss das.
Was du machen kannst, ist einen netten Brief an die Geschäftführung oder bei einer Supermarktkette an die regionalverwaltung schreiben.
Vielleicht erfolgt ja eine Reaktion in deinem Interesse.
Andernfalls suchst du dir einen anderen Supermarkt.


Dir wird hier kaum einer eine sinnvolle Antwort geben können, da ja niemand weiß, wie der Supermarkt letztendlich aufgebaut ist.
Solange du dich aber so zu ungerecht behandelt fühlst, solltest gar nichts bezahlen, einem eventuellen Strafbefehl widersprechen und dem Richter in der Hauptverhandlung auch alles genau so schildern.
Was ist mit Überwachungskameras?


von Nick_19 am 25.06.2011 17:52
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
quote:
Nein, damit brichst du noch nicht das Gewahrsam.

Er verbringt die Sachen in seinen eigenen Machtbereich. Damit ist der Diebstahl vollendet.

100 EUR sind allerdings als Fangprämie unzulässig, die Gerichte sehen nur 50 EUR als angemessen an.

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von Snoop Pooper Scoop am 25.06.2011 18:19
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
Hallo und danke für Eure Antworten,

ich bin 34 Jahre und habe keine Vorstrafen. Bzgl. der Einstellung wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen bin ich mir nicht sicher und werde dies natürlich abwarten.
Eine interessante Fundstelle habe ich vorhin gefunden BayObLG vom 08.07.1999 (2 St RR 99/97).

Und nein, ich habe ihm keine Angeboten, nur in seinem Beisein geraucht (er übrigens auch).

Ich fühle mich nur deswegen ungerecht beschuldigt, da ich seit über 15 Jahren mit meinem Rucksack einkaufe und ich in diesem Fall von Anfang meinen Willen gezeigt habe, dass ich nur wieder zu dem Automat gehe.

Dass ich mich mit dem Einkauf bzgl. Rucksack/Tasche ansich schon so strafbar gemacht habe, war mir nicht bewusst.
Ebenso, dass ich mich in der Verkausfläche nicht überall hinbewegen darf.

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von chriss_123 am 25.06.2011 18:32
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
ach ja Überwachungskameras gibt es nicht...habe auch extra die Marktleiterin diesbezüglich gefragt und wirklich gehofft, dass es welche gibt...aber es gibt nur außerhalb des Marktes angebrachte Kameras...die aber den Automat nicht zeigen...
Leider war an dem Tag nur die "dritte" stv. Marktleiterin da, weswegen ich sie gestern aufgesucht habe und sie die Anzeige eigentlich nicht mehr hätte stellen wollen....aber die ist ja schon bei der Polizei und kann nicht mehr zurückgenommen werden. Bzgl. Hausverbot und den 100€ werde ich aber nochmal mit ihrbzw. Direktion sprechen, sobald ich seitens des Marktes die Rechnung erhalte!

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von chriss_123 am 25.06.2011 18:38
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
Eventuell kannst du mal Standort der Kasse und des Automaten mit einem Grundriss des Marktes hier aufzeichnen?





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von Harry van Sell am 26.06.2011 03:09
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
Wollte es ansich gleich einfügen, aber die Leerzeichen werden nicht dargestellt. Deswegen hier der Link:
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/marktpw3i2ah4yg.jpg


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von chriss_123 am 26.06.2011 16:04
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
Für mich spricht die Lage noch nicht dafür, dass du den Laden verlassen wolltest.
Du hättest dir ja auch nur einen Einkaufwagen holen wollen können.

Ich bleibe dabei, dass du bezüglich eines Strafverfahrens nicht wirklich was zu befürchten hast.


von Nick_19 am 26.06.2011 16:41
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
So wie ich die Skizze sehe, musstest du an einer der Kassen vorbei um zum Automaten zu gelangen?





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von Harry van Sell am 26.06.2011 22:34
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
Ne, offenabr ist er ja da wieder herausgekommen, wo er diese "imaginäre Linie" eingezeichnet hat.
Deshalb hat er ja auch gefragt, wo der Supermarkt genau anfängt und wo er aufhört.


von Nick_19 am 26.06.2011 22:58
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>Anzeige wegen angeblichen Ladendiebstahl
Nein, ich musste nicht an den Kassen vorbei, ansonsten hätte ich gezahlt, oder hätte die Waren dort gelassen.
Das Problem was ich habe, ist das, dass ich im Verkaufsbereich der ja ansich sogar schon vor den Türen anfängt, innerhalb der Verkaufsfläche anscheinend eine imaginäre Grenze (in anderen Supermärkten wird dies z.B. klar durch das Drehkreuz ersichtlich gemacht) überschritten habe, wo ich mit den Waren aus dem hinteren Bereich nicht in den vorderen Bereich hätte bewegen dürfen, da ich mich nun "hinter" dem Kassenbereich, aber noch innerhalb der Verkaufsfläche, befunden habe.
Wäre mir bewußt gewesen, dass ich mich damit strafbar mache, wäre ich (genauso wenig, wie ich ein Drehkreuz übersteigen würde) nicht über diese "Linie" mit den Waren aus dem hinteren Bereich gegangen.

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von chriss_123 am 27.06.2011 01:07
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