Anzeige wegen Youtubevideo

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
DurchdieWurst
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Youtubevideo

Hallo. Folgender Sachverhalt interessiert mich sehr:

Person B läd ein Video auf Youtube hoch in dem ein Youtube Kanal (Der Kanal nicht die Person) beleidigt wird. Besitzer des Youtube Kanals, Person C, droht nun Person A mit rechtlichen Konsequenzen, da Person C denkt Person A hätte das Video hochgeladen.

Person A und B kennen sich. Person A und B kennen Person C nicht. Es wurde jediglich ein Video von Person B über Person C seinen Youtube Kanal gemacht. Die einzige Beleidung die gegen diesen Kanal gesagt wurde in diesem Video war "Nu**e". Also Prostituierte. Ist das überhaupt eine Beleidigung?

Kann Person B rechtlich belangt werden? Kann Person A rechtlich belangt werden, weil Person C die Vermutung hat Person A steckt hinter der ganzen Sache? Kann überhaupt irgend etwas passieren? Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Die einzige Beleidung die gegen diesen Kanal gesagt wurde in diesem Video war "Nu**e".

Und das soll sich ganz unmissverständlich auf den Kanal, keineswegs auf die Person dahinter bezogen haben? Eigentlich schwer vorstellbar, schließlich ist das ja eine sehr personbezogene Titulierung. Ganz aberwitzig wird es natürlich, wenn der Kanal etwa den (Künstler-)Namen des Betreibers trägt oder ähnliches. Deswegen würde ich mich nicht unbedingt auf das Argument verlassen wollen, es sei erkennbar ausschließlich der Kanal als solcher angegriffen worden.
Um eine strafrechtliche Beleidigung daraus zu machen, müsste aber tatsächlich die Person angegriffen worden sein. Und dann muss auch nur der haften, von dem die Äußerung tatsächlich kommt. Für den Einwand, es sei nicht seine Äußerung, müsste der Kanalbetreiber (und damit regelmäßiger Uploader) dann aber eine plausible Geschichte auf Lager haben, idealerweise ein Geständnis des tatsächlichen Uploaders.

Eigentlich ist die strafrechtliche Seite aber eher uninteressant. Wichtiger sind zivilrechtliche Ansprüche. Da können meines Erachtens beide (A und B) in Anspruch genommen werden. Der eine stellt den Kanal bereit und der andere beleidigt. Könnte für beide teuer werden, wenn da ein Anwaltsschreiben kommt. Schon deshlab sollten A und B vielleicht darüber nachdenken, entsprechendes Video oder besser noch den ganzen Kanal zu löschen und sich dann sinnvolleren Hobbies hinzugeben.

quote:
Also Prostituierte. Ist das überhaupt eine Beleidigung?

:???:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen