Anzeige wegen Warenbetrug ebay

3. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Frannie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Anzeige wegen Warenbetrug ebay

Hallo,

ich habe Anfang Dezember einen Peuterey Mantel für 399,- Euro bei ebay verkauft.



Im Vorfeld gab es 6 email Kontakte mit der späteren Käuferin wo sie nochmal nach den genauen Maßen des Mantels gefragt hat, obwohl sie in der Auktion drin standen. Ob es wirklich ein Originalmantel ist usw. Ich habe nett mit ihr kommunziert, alle Auskünfte gegeben.
Ich habe den Mantel als Neu in der Auktion angegeben, weil er nicht getragen wurde und absolut keine Gebrauchsspuren hat. In dem Kontakt mit der Käuferin hab ich erwähnt, dass der Mantel 2-3 Jahre alt ist, aber praktisch neuwertig, weil nie getragen.
Den ursprünglichen Kaufpreis habe ich in der Auktion mit 749 Euro angegeben. Den genauen Preis wusste ich nicht, weil ich den Mantel nicht selber gekauft habe und nur wusste, dass sich die Preise zwischen 600-800 Euro bewegen.

Soweit so gut. Sie hat 1 Woche später den Mantel gekauft, auch sofort das Geld überwiesen, ich sofort den Mantel verschickt.
Direkt am nächsten Tag bekomme ich eine email, dass sie sehr enttäuscht wäre, weil es nicht ein bestimmtes Modell wäre, sondern ein anderes und er würde ihr auch nicht passen und sie würde ihn am liebsten wieder zur Post bringen und wie wir weiter vorgehen wollen. Um welches Mantel es sich handelt, ist aber anhand unzähliger Fotos ersichtlich. Ich habe die Hauptbezeichnung für diese Art der Mäntel gewählt sowie mir bekannt, dass es da Unterbezeichnung wie sk, oder mr oder wie auch immer gibt, war mir nicht bekannt und hab ich sonst auch in anderen Auktionen oder Shops nicht gesehen. Sie behauptete nun der Mäntel wäre nicht mal die Hälfte wert und sie hätte einen Mantel für 789 Euro und dachte das wäre dieses Modell, sonst hätte sie gar nicht gekauft und überhaupt ob das überhaupt ein Original wäre.
Ich habe ihr zurückgeschrieben, dass es sich um Privatverkauf handelt und die Rücknahme leider ausgeschlossen ist.
Ach ja und ca. 1 Woche später hat sie noch geschrieben, dass sie den Mantel jetzt anziehen wollte und festgestellt hat, dass sich Krümel und ein Tempo in einer Tasche des Mantels befanden, also so neu kann er gar nicht gewesen sein.
Sie hat mir geschrieben, dass sie mit einem angemessen Rückbeitrag einverstanden wäre, sonst müsste sie den Fall an ebay übergeben.
Sie hat nach 10 Tagen einen Fall wegen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels eröffnet und wollte 80 Euro erstattet bekommen. Ich habe nicht mehr weiter mit ihr kommuniziert, sie hat mir noch einige emails geschrieben, dass das Betrug ist und sie Anzeige erstatten würde und wenn ich als vorbestraft gelten möchte und so weiter und sofort.

Und am Freitag bin ich nun bei der Polizei vorgeladen und weiss nicht was ich machen soll. Ganz ehrlich, ich habe gedacht, dass es von Anfang an ihr Ziel war den Mantel zu ersteigern, um dann im Nachhinein einen Preisnachlass zu erwirken. So kam es bei mir rüber. Allein 6 email im Vorfeld da hätte man ja auch fragen können, welcher Mantel das genau ist, wenn sie sich so gut auskennt oder?

Habe noch vergessen zu erwähnen, dass mich die Käuferin einige Tage nach Erhalt der Ware sogar positiv bewertet hat. Vielleicht hat sie gedacht das würde mir die Entscheidung erleichtern ihr einen Teil des Geldes zurück zu überweisen.

Wieso handelt es sich hier um eine Anzeige wegen Warenbetrugs. Inwiefern ist es Warenbetrug und was soll ich jetzt tun?

Danke im voraus.
Frannie

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-- Editiert Frannie am 03.03.2015 19:42

-- Editiert Frannie am 03.03.2015 19:43

-- Editiert Frannie am 03.03.2015 19:48

-- Editiert Frannie am 03.03.2015 19:50

-- Editiert Frannie am 03.03.2015 20:24

-- Editiert Frannie am 03.03.2015 20:25

-- Editiert von Moderator am 03.03.2015 22:41

-- Thema wurde verschoben am 03.03.2015 22:41

-- Editiert von Moderator am 23.03.2015 11:57

-- Thema wurde verschoben am 23.03.2015 11:57

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frannie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann niemand was dazu sagen?

Ich bin mir persönlich überhaupt keiner Schuld bewusst, erst recht nicht nach dem email Kontakt den ich mit der späteren Käuferin hatte.
Ich finde es schon ein starkes Stück, dass wegen sowas überhaupt eine Anzeige aufgenommen wird.

Soll ich zu der Anhörung hingehen und den Schriftverkehr mitnehmen, der stattgefunden hat? Sowie ich aus diversen Beiträgen verstanden habe, geht jede Anzeige sowieso noch zur Staatsanwaltschaft, oder sollte ich warten ob von denen was kommt und erst dann aktiv werden?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Nunja, Du hast angeboten und verkauft
1 Mantel NEU Fabrikat PEUTEREY, Modell: Challenge
italienische Größe 44 entspricht deutscher Größe 38

Auf die Lieferung des angebotenen Artikels mit diesen zugesicherten Eigenschaften hat die Käuferin Anspruch.

Wenn es da noch "Untermodelle" gibt, dann sollte das ja anhand Foto und genanntem Neupreis einzuordnen sein.

Aber wenn Krümel/Taschentuch in der Tasche waren, dann war er eben nicht neu > d.h. Du hast nicht das geliefert worauf die Käuferin Anspruch hat > der Ausschluss des Widerrufsrechts für Privatverkäufer hat damit nichts zu tun.

Warenbetrug > http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Betrugsdelikte
Wenn eine entsprechende Anzeige erstattet wird, dann ist die Polizei erst einmal verpflichtet zu ermitteln. Dort ist ja nun erst die Aussage der Anzeigeerstatterin bekannt.
Die Täuschungsabsicht (Arglist) müsste Dir allerdings bewiesen werden.

Hattest Du Dich denn vergewissert, dass sich eben keine "Krümel und ein Tempo in einer Tasche" befanden?
Woher weisst Du, dass der Artikel tatsächlich NEU und UNGETRAGEN ist?
Denkbar wäre ja schon, dass nun Gründe für eine mögliche Rückgabe gesucht werden, einfach weil der Mantel nicht passt/nicht gefällt.

Aber wie kommt ein "Privatverkäufer" dazu mehrere, gleichartige NEUE Artikel (derzeit zu sehen > Kosmetik) einzustellen? Das könnte durchaus ein Indiz dafür sein, dass hier die Eigenschaft "Privatverkäufer" nur vorgetäuscht ist ... dass also widerrechtlich Rückgabe/Widerruf und Gewährleistung ausgeschlossen sind.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Kann niemand was dazu sagen?


Immer langsam. Es ist Mitternacht und die Frage ist erst seit 1 Stunde und 20 Minuten in diesem Unterforum (Strafrecht) gelistet...


quote:
Soll ich zu der Anhörung hingehen und den Schriftverkehr mitnehmen, der stattgefunden hat?


Das wäre in diesem Fall schon nicht unangebracht.

quote:
Sowie ich aus diversen Beiträgen verstanden habe, geht jede Anzeige sowieso noch zur Staatsanwaltschaft


Richtig. Die entscheidet dann aber nur anhand der Aussage der Käuferin und ohne Ihre Aussage (wenn Sie bei der Polizei keine machen)

Wenn Sie die nötigen Nerven haben können Sie natürlich auch abwarten, was die StA macht. Nur: Wenn die Käuferin die Sache plausibel rüberbringt und von Ihnen gar nichts kommt, kann es schon passieren, dass die StA einen Strafbefehl beantragt und dann sind wir im gerichtlichen Verfahren. Durch eine frühzeitige Einlassung bei der Polizei können Sie die Sache -möglicherweise- noch im Keim (d.h. im Vorverfahren, ohne Gericht) ersticken.

Welche Variante man da wählt, muß man selbst entscheiden.

Falls Sie mit dem Gedanken spielen einen Anwalt einzuschalten, sollten Sie bedenken, dass Sie dessen Kosten nur erstattet bekommen, wenn Sie angeklagt und anschl. freigesprochen werden, nicht wenn im Vorverfahren eingestellt wird.

Die Artikelbeschreibung schein so in Ordnung zu sein. Wenn Sie den dort abgebildeten und beschriebenen ("nicht getragen") Mantel geliefert haben und es ein Original ist, brauchen Sie sich keine großen Sorgen machen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frannie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Meines Wissens nach heissen die Modelle alle Challenge, ich bin ja kein Mitarbeiter der Firma, nur da gibt es noch zB Challenge sk (oder so ähnlich laut Käuferin), so hab ich das noch nie gesehen, weder wenn die Mäntel bei ebay verkauft werden noch in Online Shops. Es werden immer Challenge Modelle verkauft. Keine Ahnung was da die genauen Unterschiede sind.

Kein normaler Mensch kann das wissen, jeder würde den Mantel als Peuterey Challenge anbieten. Nach Neu/oder Kaufpreis kann man nicht gehen, da das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Den Mantel den die Käuferin als Billigmodell bezeichnet hat, kostet bei mir in der Stadt jetzt 649,-Euro, die Käuferin behauptet bei ihr kostet er 589,- und es gäbe Läden wo es ihn für 549,- Euro gibt. So kommt man schon mal überhaupt nicht weiter.
Und der Mantel ist ca. 3 Jahre alt, das habe ich ihr geschrieben.

Da waren keine Krümel und Taschentuch, das behauptet die Käuferin, sie lügt.
Das weiss ich, weil ich den Mantel selber gekauft habe und er eben völlig ohne jegliche Gebrauchsspuren ist, weil nie getragen. Er hing bei mir zu Hause nur im Schrank.

Blödsinn mit der Privatverkäufergeschichte, ich kaufe eben und dann hat man soviel, dass man das nicht aufbrauchen kann und dann verkauft man wieder, damit es nicht alt wird. Warum sollte ich Artikel teuer kaufen und günstiger verkaufen, was soll das denn für ein Geschäft sein?? Ist ja quatsch. Ich bin froh, wenn die Sachen noch zu einem eingermaßen annehmbaren Preis verkauft werden können. Aber darum geht es hier auch nicht.

Ja für mich hat sich das eben so dargestellt, dass sie nicht aufgepasst hat und sich selbst geärgert hat und dann halt versucht hat den Kauf rückgängig zu machen oder eine Teilrückzahlung zu erwirken. Das mag schon alles sein, aber deswegen kann man das gegenüber nicht des Betrugs bezichtigen, wenn man selbst schuld ist.
Sie hat auch von einem Fake in einer ihrer email geschrieben, was sich dann "laut Expertise" von Breuninger wohl doch als Original entpuppt hat, puuh da hab ich aber nochmal ******* gehabt.

Wie schon gesagt, die Käuferin hat mich schon im Vorfeld ausführlich ausgefragt und ehrliche Antworten bekommen.Und wenn sie sich immer noch nicht sicher war, hätte sie halt nicht kaufen sollen. Und mich erst recht ganz konkret nach der genauen Modellbezeichnung fragen sollen, denn ich kenne die nicht und genauso hätte ich ihr das beantwortet.
Nur allein auf die Beschreibung bei ebay könnte sie sich speziell in diesem Fall nicht berufen,meiner Meinung nach, weil sie viele Informationen vorab per email bekommen hat.

Nur sie hat sich was anderes vorgestellt, aber das ist doch nicht meine Schuld.



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-- Editiert Frannie am 04.03.2015 00:42

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frannie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Streetworker
Ich habe mich mit dem Datum vertan, das ist schon Donnerstag, deswegen wollte ich das so dringend machen. Weil ich da morgen dann anrufen muss und um einen anderen Termin bitten muss.

Ja dann werde ich das so machen, dann gehe ich dahin und mache meine Aussage. Soll ich die emails auch mitnehmen, damit bekannt ist was kommuniziert wurde? Oder lieber erst wenn/falls es hart auf hart kommt? Ich würde jetzt vermuten, die Käuferin hat schon alles vorgelegt.
Außer den vorab emails und meiner Email, dass ich die Ware nicht zurücknehme, gibt es nichts von mir, hab ihr sonst nicht geschrieben auf ihre emails.

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