>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
*LOL* Kaum zu glauben. Eine Anzeige, weil Du gesagt hast, daß Du regelmäßig rauchst ??? Auf was lautet die Anzeige denn genau? Erwerb? = nicht beweisbar, Besitz? = ebenfalls nicht beweisbar (wobei man da schon eher etwas konstruieren könnte "Kein Konsum ohne Besitz")
Über so ein Ding lacht sich normalerweise jeder Richter tot, wenn er es überhaupt zu Gesicht bekommt, weil nicht die StA schon im Vorfeld eingestellt hat.
In welchem Bundesland spielt denn das ganze?
Die Polizei darf eine Durchsuchung usw. eigentl. nur durchführen wenn ein "begründeter Tatverdacht" vorliegt, aber der ist halt auch mal schnell konstruiert, wenn "man" will. In einer "Diskussion": "Das dürfen Sie jetzt aber nicht, weil kein begr. Tatverdacht vorliegt" zieht man meist den kürzeren. An Ort und Stelle kann (darf) man gegen die polizeiliche Anordenung eh nichts machen. Möglich wäre eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht, die (bei positivem Ausgang) zu einem Beweisverwertungsverbot führen würde.
Alles in allem kannst Du mit einer Verfahrenseinstellung rechnen (zumindest nach § 31a BtmG, wenn nicht sogar nach
§ 170 StPO)
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 01.03.2004 19:59
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