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Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG

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Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG

Hallo!
Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Verstoß gegen das BtmG.
Ich war im Headshop, hatte nichts dabei kam raus und die wollten mich durchsuchen. Da ich nix dabei hatte sagte ich halt ja. Dann leuchten sie mir in die Augen meinten die hätten keine Reaktion und da würden sie gleich einen Urintest machen.
Da ich gar nichts darüber wusste was die dürfen, habe ich eine Aussage (regelmäßiger Konsum) gemacht damit kein Urin Test gemacht wird.
Also habe ich eine Anzeige wegen der Aussage am Hals.

Jetzt die Frage: Kann ich die Aussage zurückziehen und kann ich den Urintest verweigern weil der Einzigste Anhaltspunkt waren meine Augen, ich habe aber nichts genommen. Bin ich dann aus dem Schneider?

Wann dürfen die uberhaupt jemanden durchsuchen oder Urintest verlangen undwann kann man einfach verweigern?

Ich bin übrigens 18 und aus BW!

-- Editiert von Chillerr am 01.03.2004 17:07:50

-- Editiert von Chillerr am 01.03.2004 17:08:41


von Chillerr am 01.03.2004 17:05
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
*LOL* Kaum zu glauben. Eine Anzeige, weil Du gesagt hast, daß Du regelmäßig rauchst ??? Auf was lautet die Anzeige denn genau? Erwerb? = nicht beweisbar, Besitz? = ebenfalls nicht beweisbar (wobei man da schon eher etwas konstruieren könnte "Kein Konsum ohne Besitz")

Über so ein Ding lacht sich normalerweise jeder Richter tot, wenn er es überhaupt zu Gesicht bekommt, weil nicht die StA schon im Vorfeld eingestellt hat.

In welchem Bundesland spielt denn das ganze?

Die Polizei darf eine Durchsuchung usw. eigentl. nur durchführen wenn ein "begründeter Tatverdacht" vorliegt, aber der ist halt auch mal schnell konstruiert, wenn "man" will. In einer "Diskussion": "Das dürfen Sie jetzt aber nicht, weil kein begr. Tatverdacht vorliegt" zieht man meist den kürzeren. An Ort und Stelle kann (darf) man gegen die polizeiliche Anordenung eh nichts machen. Möglich wäre eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht, die (bei positivem Ausgang) zu einem Beweisverwertungsverbot führen würde.

Alles in allem kannst Du mit einer Verfahrenseinstellung rechnen (zumindest nach § 31a BtmG, wenn nicht sogar nach § 170 StPO)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 01.03.2004 19:59
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
quote:
In welchem Bundesland spielt denn das ganze?

BW, Bob!

Ich stimme natürlich Bob zu: Ich sehe auch eine Einstellung auf euch dich zu kommen, chilla.

Aber mal ehrlich...Was für alberne Sitten! Stellen sich vor einen Headshop und durchsuchen die Leute, die da raus kommen. Unfasslich!



von Hank am 01.03.2004 20:21
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
Oh ja, BW, hatte ich übererlesen (konnte eigentl. auch nur BW, Bayern, Sachen oder Thü. sein)

Aber echt, Sachen gibt's


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"Gruß, Bob
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von !!Streetworker!! am 01.03.2004 21:27
Status: Tao (17082 Beiträge)
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
Ja am Mittwoch muss ich da wieder hin. Da wollen die Fingerabdrücke und Bilder machen.
Soll ich das halt alles laufen lassen oder soll ich die blöd anmachen?

Ist der Füherschein dadurch in Gefahr, das haben die gelabbert.


von Chillerr am 01.03.2004 21:44
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
Blöd anmachen würde ich mir schenken... das geht nach hinten los.

Mit Führerschein ist so eine Sache: Wenn Du mit einem Pice erwischt worden wärest (ohne Bezug zum Verkehr) und darüber hinaus angegeben hättest, regelmäßig zu konsumieren, wäre es blöd.

Nur aufgrund der Aussage hin, naja --> kann Ärger geben und kann nicht. (Stichwort: charkterliche Ungeeignetheit zum Führen von KFZ)

Ich an Deiner Stelle würde mir einen Anwalt suchen(mit Erfahrung auf diesem Gebiet) und gegen die komplette Maßnahme vorgehen (---> Kontrolle, erkennungsdienstliche Behandlung)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 01.03.2004 21:53
Status: Tao (17082 Beiträge)
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
Ja kann ich nicht einfach die Aussage zurückziehen und falls sie die Urinprobe machen wollen die Verweigern?

Ich will nur das nix weiter gemacht wird.

-- Editiert von Chillerr am 01.03.2004 22:02:15


von Chillerr am 01.03.2004 22:00
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
Zurückziehen kannst Du sie schon (hast Du eigentl. schon ein Protokoll unterschrieben?), aber das wird regelmäßig nicht geglaubt (von der Polizei natürl. sowiso nicht mehr, aber auch später vom StA/Richter nicht, denn warum solltest Du Dich zuerst falsch belasten)

Eine Urin-Probe kannst Du schon verweigern, aber dann kann eine Blutprobe nach §81a StPO angeordnet werden.

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"Gruß, Bob
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von !!Streetworker!! am 02.03.2004 09:41
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
das Protokoll habe ich unterschrieben.

Wenn die die Fingerabdrücke und Fotos gemacht haben und das Verfahren eingestellt wird, werden die Daten dann gelöscht? Kann man das auch prüfen ob das gemacht wurde?

Ich mache heute Füherscheinprüfung, wenn ich die heute bestehe und den Führerschein habe kann es dann immer noch Probleme geben, dass ich ihn abgeben muss oder so?


von Chillerr am 02.03.2004 13:16
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
Wenn die die Fingerabdrücke und Fotos gemacht haben und das Verfahren eingestellt wird, werden die Daten dann gelöscht? Kann man das auch prüfen ob das gemacht wurde?

Die Einstellung wird für 2 Jahre im ZStV gespeichert. Bei den Finger-Prints weiß ich es nicht genau (ich glaube 5 Jahre).

kann es dann immer noch Probleme geben, dass ich ihn abgeben muss oder so?

Kann ich nur dasselbe zu sagen, wie vorher schon: ...kann Ärger geben und kann nicht. (Stichwort: charkterliche Ungeeignetheit zum Führen von KFZ)

Abgeben wirst Du ihn nicht gleich müssen, aber mit Pech wirst Du zum Drogenscreening oder zur MPU geladen. (aber auch dagegen kannst Du Dich per Anwalt wehren, da es eine "butterweiche" Entscheidung des Verkehrsamtes wäre.

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"Gruß, Bob
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von !!Streetworker!! am 02.03.2004 16:20
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>Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG
Der Brief mit der Einstellung des Verfahrens ist jetzt gekommen!
Jetzt hab ich noch eine letzte Frage:
Wenn ich von der Polizei kontrolliert werde und die die Ausweisnr. überprüfen ist da dann ein Vermerk wegen dem drin?


von Chillerr am 14.03.2004 03:29
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