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Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

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>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

Das macht mir wirklich keine Hoffnungen aber ich hab es versucht.Zum Glück hab ich einige Abrechnungen und somit kann ich es beweisen.

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von ela73 am 06.08.2012 13:54
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Wieder ein Machtstreit, welcher auf dem Rücken des Kindes - dem der Unterhalt natürlich zusteht - ausgetragen wird.

M.E. bleiben Ihnen, rational betrachtet, zwei Möglichkeiten: HartzIV oder selbst Arbeiten gehen.

Ich wünsche Ihnen in jedem Falle viel Kraft für Ihre Entscheidungsfindung.

Der Vater, vielleicht nennen Sie ihn nur Erzeuger, kann aber auch kein Geld herbei zaubern was Sie wiederum als Charakterschwäche des sog. väterlichen Erzeugers interpretieren mögen.

Das Klagelied ist immer identisch: Sie hängen da, mit Hartz4 und UVG, weil Sie es nicht gebacken bekommen.

Suchen Sie sich endlich einen Job und übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Kind!

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von kenshi am 07.08.2012 00:23
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
@ kenshi: woraus liest Du denn, dass die Mutter keine Verantwortung für ihr Kind übernimmt? Außerdem ist UVG nicht vom Verdienst der Mutter abhängig. Hier bekommt doch wohl in erster Linie der Vater was nicht gebacken.

Liebe ela, es kann was bringen, Strafanzeige zu erstatten, muss aber nicht. Mein Ex ging vor vielen Jahren einsitzen, deshalb. Und ab da hatte ich dann wenigstens einen Teilbetrag. Und wie sagte das Kind so schön: "der soll sich wenigstens einmal im Monat dran erinnern, dass er ein Kind hat!"

Es gab da vor Jahren mal ein Wuppertaler Modell. Das sah in etwa so aus: bei der ersten Verurteilung gabs 3 Monate auf Bewährung. Auflage war, den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Bei der zweiten Verurteilung gabs 6 Monate und die erste Bewährung wurde wiederrufen. Ab da klappte es dann meist mit den Zahlungen.

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von wirdwerden am 07.08.2012 10:35
Status: Tao (10950 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 249 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Also der Kindesunterhalt steht dem Kind zu, das ist doch gar keine Frage. Und wenn das Kind noch klein sein sollte, dann muss die Kindesmutter auch nicht arbeiten.

Der Kindesvater weigert sich jenseits aller Vernunft, den titulierten Unterhalt zu zahlen. Das ist nicht so ganz rational.

Aber die Kindesmutter mischt da auch kräftig mit:

quote:
Immer wenn ich eine Lohnpfändung geschafft hab,kündigt er oder wird auf Grund der Pfändung gekündigt.

Wenn man einfach das Visier herunter klappt und den Lohn pfändet, dann geht das eben so aus. Dieses Spiel für zwei Erwachsene und ein minderjähriges Kind heißt: lustiges Köpfe einschlagen! Es ist ein Spiel, bei dem BEIDE Seiten nur verlieren!

Offensichtlich sind die Gräben zwischen den beiden noch-Ehepartnern so tief, dass der totale Krieg erklärt wurde.

Und jetzt wird der nächste Spielzug ausgeführt: es gibt nun eine Strafanzeige! Selbst wenn sie keinen Erfolg hat, werden die Gräben danach TIEFER sein! Und wenn sie Erfolg hat, dann werden die Gräben NOCH TIEFER sein.

Erfolgreiche Spiele sehen anders aus. Denn Geld gibt's bei beiden Spielverläufen nicht.

Der Kindesvater wird sich vermutlich voll Ingrimm überlegen, was er diesem Spielzug nun seinerseits entgegen setzen kann. Manche Leute tauchen ab ... andere wandern aus ... und wieder andere finden eine neue Frau, die das Geld "offiziell" verdient, während er arbeitslos ist, krank ist oder halt schwarz arbeitet.

In meiner Kuriositätensammlung habe ich eine ganze Reihe von spaßigen Spielverläufen. Menschen können ernorm einfallsreich werden, wenn das Gehirn ausgeschaltet wird und die Emotionen das Handeln bestimmen! *grins*

Und so würde ich über das zähe Ringen der beiden Streithähne auch in diesem Fall herzlich lachen. Sogar obwohl der Spielverlauf bisher zwar erbittert aber noch wenig originell ist. Wenn ... ja wenn nicht zu erwarten wäre, dass das kleine Mädchen die Beziehung zu seinem Vater verlieren wird. Denn in solch einem Krieg wird es erfahrungsgemäß irgendwann keinen Umgang mit dem Kindesvater mehr geben ... Die Kinder zahlen die Zeche ... und deshalb bleibt mir das Lachen im Hals stecken ...

Zeit zum Nachdenken ... Wäre es nicht besser sich mal ein alternatives Skript für dieses saublöde Spiel zu überlegen ....?


-- Editiert Marcus2009 am 07.08.2012 11:17


von Marcus2009 am 07.08.2012 11:11
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
In diesen Fällen ist doch meist gar nichts mehr zu kitten, auch keine Beziehung zum Kind. Da ist doch schon ein so starkes Desinteresse am Kind da, dass da noch mehr doch gar nicht passieren kann. So wars bei mir damals, so wars in vegleichbaren Fällen im Umfeld. Also, es ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Aber, es kann hilfreich sein. Ich habe das Geld, was ich dann bekam, für das Kind auf ein Konto gelegt. War für mich eine Beruhigung, das Kind auch versorgt zu wissen, falls ich ausfallen sollte. Gut, es wurde im Monat nicht viel gezahlt, aber es läpperte sich dann doch. Und - für das Kind war es eine Genugtuung. Es kam sich nämlich wie der letzte Dreck vor. Auch diesen Aspekt sollte man in Überlegungen mit einbeziehen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 07.08.2012 11:18
Status: Tao (10950 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 249 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
na, dann hat halt im Fall "wirdwerden" die Vernunft versagt. Das will ich gern glauben.

Aber willst du die Fragestellerin nicht lieber selbst darüber nachdenken lassen, ob es in ihrem Fall vielleicht intelligentere Lösungen gibt. Ich meine, dass weniger intelligente Modell "wirdwerden" läuft einem ja nicht weg. Die Köppe einschlagen kann man sich doch immer noch ... *grins*


von Marcus2009 am 07.08.2012 11:34
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Hallo,
leider gibt es enschen, die Vernunftsgründen nicht zugänglich sind. Wie im Ausgangsposting zu lesen ist, scheint der KV alle Zahlungen (incl. Gerichtskosten) zu verweigern.
Wenn es zu diversen Vollstreckungsversuchen gekommen ist und der Schuldner sich ständig über längere Zeiträume entzieht, dann ist die Maßnahme Anzeige schon angebracht.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 07.08.2012 12:40
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Es ist schon unglaublich was einem so unterstellt wird.
Meine Lieben, ich gehe arbeiten und bin aucvh seit 10 Jahren in meinem Beruf und arbeite nur im Nachtdienst.Also kein leichter Job mit hoher VCerantwortung und die trage ich auch für mein Kind und wenn man ricvhtig und alles gelesen hat,hatte icvh auch geschrieben,dass ich mein Kind da völlig raushalte und das Umgangsrecht völlig aufrecht erhalte, er darf sie sehen wann immer er möchte.Ich sorge für mich und meine Kids allein ausser der Unterhaltsvorschuss.
Er hat mir Schulden hinterlassen,die auch ich trotz Titel weiter zahlen muss und und.Ich arbeite und verdiene Geld,weil er sein Leben nicht in den Griff bekommt.

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von ela73 am 09.08.2012 21:35
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Also, du hast doch die Antwort bekommen die du wolltest. Der Unterhalt steht dem Kind zu. Du kannst den titulierten Unterhalt vollstrecken lassen. Und du kannst Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stellen.

Das ist die rechtliche Seite und damit wäre die Diskussion in einem Jura Forum zu beenden.

Du könntest also nun das Visier herunter klappen und das so durchziehen. Nur ... wohin führt dich dieser Weg? Bisher kam da nicht so viel Positives dabei heraus! Und deshalb rate ich eben zum Nachdenken ...

Aber natürlich musst du dir keine Gedanken darüber machen, WARUM sich der Kindesvater so bockig verhält. Und schon gar nicht darüber, was DU dazu beigetragen hast, dass der Mann sich nun so verändert hat. Denn offensichtich hat er sich verändert. Schließlich wart ihr ja mal ein Paar, habt geheiratet und ein Kind bekommen. Aber an DIR liegt es ja nicht, dass eure Beziehung gescheitert ist. Du bist ein Unschuldsengel!

Mir fällt auf, dass du deine Unschuld wie eine Ikone vor dir her trägst! Ich hab zwar keine Ahnung, wie das mit eurer Beziehung ausgesehen hat aber normalerweise haben eben beide ihren Anteil an den Verhältnissen.

Juristisch wird dieser Streit nicht zu einem friedlichen Ende führen. Das sollte dir klar sein! Und ich sage nicht, dass du dem Vater das Kind entziehst. Nur irgendwann wird die Liebe zum Kind von den Streitigkeiten überlagert. Und dann bricht die Beziehung zwischen Vater und Tochter auseinander. Weil Kinder in so einem Streit eben irgendwann zerrieben werden.

Du bist eine tüchtige Frau und arbeitest für deinen Lebensunterhalt. Das will ich anerkennen. Aber du bist verbittert und enttäuscht. Und deshalb spielst du hier das "lustige Köpfe einschlagen" ... ein hübsches Rollenspiel das ihr beide da betreibt, mit durchaus tragikkomischen Momenten!

Dein künftiger Ex-Mann hat dir vermutlich einige tiefe Wunden zugefügt. Aber vielleicht fragst du dich einfach mal in einer ruhigen Minute, was DU ihm angetan hast? Dann wäre vielleicht ein Dialog möglich ... und wer weiß ... wenn der gelingt, dann könnte der Kindesvater auch wieder die Möglichkeit haben, von SEINER Rolle herunter zu kommen. Vielleich lässt sich dann sogar die Unterhaltsfrage ganz ohne Rechtsanwalt und Strafanzeige lösen ... wäre doch schön ... oder etwa nicht? Das meine ich mit "über Alternativen nachdenken"!

Na ja ... wenn's nicht klappt könnt ihr euch ja immer noch die Köpfe einschlagen ... Mir soll's recht sein! *grins*




von Marcus2009 am 09.08.2012 22:37
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Hallo,
im Großen und Ganzen kann ich natürlich zustimmen, das Deeskalation der bessere Weg ist.
Es gibt aber Zeitgenossen, die sich mit allen Möglichkeiten den berechtigten Forderungen an sie entziehen. Auch hier im Forum tauchen ab und an einige davon auf, sowohl in den Postings von Betroffenen, als auch in eigenen.
Herauszufinden, wie der geschilderte Fall nun genau gelagert ist, übersteigt wohl die Möglichkeiten eines Forums. Die genaue Erörterung über den Sinn oder Unsinn einer Strafanzeige sollte die TE besser mit einem Fachanwalt besprechen.
Grß
Andreas

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von amako am 10.08.2012 09:02
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)


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