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Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

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Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

Hallo,
ich hab eine Frage oder vielleicht habt ihr mit solchen Anzeigen eigene Erfahrungen.
Mein zukünfitiger Exmann weigert sich Unterhalt für seine Tochter zu zahlen,trotz Titel und und.Immer wenn ich eine Lohnpfändung geschafft hab,kündigt er oder wird auf Grund der Pfändung gekündigt.Hat aber immer wieder gleich einen neuen Job.Was ich auch belegen kann.
Jetzt reicht es mir und ich hab Strafanzeige gestellt.
Hab ich da überhaupt eine Chance, da er seit der Trennung überall nur Schulden macht,selbst auf der Gerichtskasse zahlt er seine Kosten nicht.
Ich hab sämtliche Arbeitgeber bei der Polizei genannt.

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von ela73 am 22.07.2012 12:00
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1013 weitere Beiträge zum Thema "Unterhaltspflicht".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Ich glaube- bis zum 7. Lebensjahr des Kindes können Sie
aus der Unterhaltsvorschusskasse unterstützt werden.
Strafantrag sollten Sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts
stellen. Der wird abwägen ob es sinnvoll ist.
Ansonsten, wenn es Ihnen möglich ist, abwarten bis Ihr
zukünftiger Ex an nichts böses mehr denkt, und dann
pfänden lassen. Ihr Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt
werden.


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von xxsirodxx am 22.07.2012 13:03
Status: Unsterblich (1642 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Hallo,
danke für die Antwort aber UVG bekommt man nur 72 Monate.


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von ela73 am 22.07.2012 15:33
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Dann solltest Du trotzdem einen Anwalt aufsuchen und mit ihm das Weitere Vorgehen besprechen.

Dein Kind hat Anspruch auf Unterhalt, somit ist der (Ex) verpflichtet ihn auch zu bezahlen. Im Alleingang passieren Fehler, die mit einem Anwalt vermieden werden können.

Wenn der Kindsvater sich immer wieder erneut einen Job sucht, weil beim Arbeitgeber eine Pfändung eingeht, dann ist es ratsam, die ganze Sache über Gericht laufen zu lassen, sodass er eine Erscheinungspflicht hat und sich dem nicht entziehen kann. Ich glaube nämlich nicht, dass Dein Ex es darauf anlegt ins Gefängnis zu wandern.

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von Marie-Sophie40 am 22.07.2012 15:46
Status: Legende (311 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 13 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Edit: Unterhaltsverpflichtungen sind meist vorrangig zu behandeln. Da kann er so viele andere Schulden haben wie er will.

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von Marie-Sophie40 am 22.07.2012 16:19
Status: Legende (311 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 13 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
@ela73

Google mal unter 5 St RR (II) 60/10.

Da steht, welche Fallstricke so eine Anzeige beinhaltet.

Kurz zusammen gefasst

Du bist dann Zeugin, aber die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass der Beschuldigte vorsätzlich seine Unterhaltspflicht verletzt.

Dann muss die Staatsanwaltschaft feststellen, ob Du nicht Einkommen hast, oder darüber verfügen könntest, dass Du neben dem Betreuungsunterhalt auch Barunterhalt leisten könntest.

Es gibt dazu ganz viele Entscheidungen bereits aus dem Jahr 2008 und noch früher, die Du nachlesen kannst, wenn Du das Ende dieses Threads liest.

lg

Camper1955

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von Camper2011 am 22.07.2012 17:20
Status: Legende (364 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Hallo,
ich hab mich vorher kundig gemacht und weiss was ich alles beweisen muss.
Ich hab zum Teil Abrechnungen und kenn auch alle Arbeitgeber,war zwar oft schwierig und absolute Detektivarbeit aber ich hoffe es hat sich gelohnt.
Ich will auch nicht mehr als meinem Kind zu steht, er kauft sich ein neues Auto und und.
Ich verbinde auch das Eine mit dem Anderen nicht.
Ich sorge dafür,dass er immer Kontakt zum Kind hat,wann immer er will und spreche auch normal mit ihm wegen des Kindes,was echt viiiiiiiiiiel Überwindung kostet.
Mein Anwalt,denk ich macht auch nicht mehr,denn sowas ist Sache des Staates,wenn ich die Anzeige gemacht hab und die Staatsanwaltschaft wird sich damit befassen.
Ich hab zumindest genug Beweise, dass er immer genug Einkommen hatte und hat,selbst die Vorschusskasse mahnt ihn schon ständig an aber er gibt einfach nichts ab,meldet sich dann mal wieder um oder auch nicht,zieht von eine Stadt in die nächste,was ich einfach nicht verstehen kann.

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von ela73 am 23.07.2012 19:33
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Hallo Camper,
das Inernet ist voll von deiner Geschichte und seih mir bitte nicht böse aber ich finde es unverschämt,wenn Väter oder auch Mütter nicht zahlen,stattdessen ins Unendliche Klagen,was meistens den Steuerzahler belastet wie auch den Unterhaltsvorschuss,den man erhält.
Mit stehen ja die Nackenhaare zu Berge,wenn ich diese Sachen lese.
Bitte nimm es nicht persönlich aber das ist meine Meinung und ich frage mich,was du damit bezwecken willst, jedes Forum damit voll zu schreiben, wie wäre es die Zeit sinnvoll zu nutzen und Arbeit zu suchen?

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von ela73 am 23.07.2012 19:44
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Du machst das schon richtig.

Irgendwann kommt der Tag an dem Dein Ex nicht mehr fliehen kann. Bleib immer am Ball, damit Du ihn nicht aus den Augen verlierst.

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von Marie-Sophie40 am 23.07.2012 19:45
Status: Legende (311 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 13 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Danke, Marie-Sophie !!!


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von ela73 am 23.07.2012 20:35
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Hallo,
mache dir keine grosse Hoffnungen wegen der Anzeige

schau dir mal meinen thread an
http://www.123recht.net/Unterhaltsforderung-und-Insolvenz-__f353916.html

dazu eine kleine Statistik zwar aus 1995

8.446 Fälle von 15299 wurden eingestellt = 55,20 %
6.853 Fälle wurden also verhandelt,
davon wurden 4.185 Angeklagte verurteilt = 61,06 %

4.185 Verurteilungen von 15299 angezeigten Fällen = 27,35 %

viele Grüsse

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von Dirk06 am 25.07.2012 10:19
Status: Junior (82 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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