Anzeige wegen Unterschlagung / Betrug

17. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Papergirl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Unterschlagung / Betrug

Ich habe ne Frage an euch kenne mich garnet aus.

Zur Info: Habe noch nie eine Anzeige bekommen. ich hatte auch noch nie etwas mit der Polizei zu tun. Wurde auch nie verurteilt oder so.

problem ist jetzt " eine Anzeige steht ins Haus "

Kfz Werkstatt will eine Anzeige wegen Betrug machen.

Folgender Sachverhalt:

Ich hatte mein Auto am 01. Januar 2003 meinem Kumpel gegeben das er es repariert, weil ich einen Unfall hatte.
Ist ganz lange schon her. Es sind schon 2 Jahre fast her.
Kumpel hat das Auto repariert und mir gegeben. Er erstellte mir eine Rechnung welches ich bei der gegnerischen Versicherung geltend machte. Gegnerische Versicherung hat auch das Geld an mich bezahlt im Januar 2003. Und dieses Geld habe ich im Januar 2003 meinem Kumpel Bar gegeben.

So nun war 2 Jahre sense.

Und jetzt bekomme ich eine Anzeige von der Werkstatt. Die Werkstatt behauptet ich hätte denen ein Auftrag gegeben und das Geld welches die Versicherung mir ausgezahlt hat denen nicht gegeben hätte. Das ist nun 2 Jahre her. Hatte am Anfang keine Ahnung wusste aber das ich das Geld meinem Kumpel gegeben hatte.


Die meinen ich hätte vor zwei Jahren das Geld von der Versicherung bekommen aber das Geld an die Werkstatt nicht weitergeleitet.

Ähm dabei stelle ich mir einige Fragen. Ist es Betrug?

habe nämlich keinen Auftrag an die Werkstatt gegeben. !?!?!
Abgesehen davon hat sich die Werkstatt 2 Jahre nicht gemeldet.

Wollen die mich verarschen oder was ist da los ??

Die haben mir nicht mal eine Rechnung geschrieben.
Habe erst heute den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen

Anzeige und Vorwurf:

"
Ich hätte das Geld von der Versicherung unterschlagen. "

Ich weis net was ich tun soll ?

Soll ich das Geld nochmal zahlen um keine Anzeige zu bekommen oder was soll ich genau tun ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn es so ist, wie du schreibst, dann ist es natürlich kein Betrug.
Eine Quittung vom Kumpel oder zumindest eine Rechnungskopie über den bezahlten Betrag wirst du hoffentlich haben.
Hast du tatsächlich schon einen GERICHTLICHEN
Mahnbescheid erhalten? Oder um was handelt es sich genau? Eine Mahnung der Werkstatt?
Falls es ein gerichtlicher Mahnbescheid ist: Sofort Einspruch erheben.
Falls es ein Schreiben eines Anwaltes oder der Werkstatt ist: Sachverhalt, Namen und Anschrift des Kumpels mitteilen und erklären, dass du keinen Auftrag erteilt hast.
Und zukünftig derartige Kumpels meiden!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Betrug könnte es dann sein, wenn auf der Rechnung die besagte KfZ-Firma als Rechnungsausteller genannt wurde.

Wie sah denn die Rechnung aus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SkySurfer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Laie aus der KFZ-Branche würde ich pauschal sagen...

Die Werkstatt hat ein Vertragsverhältniss mit Deinem Kumpel. Also kann sich die Werkstatt auch nur an Ihn wenden. (Kein Vertragsverhältniss, keine Rechnung und auch keine Mahnung)

Wenn Du Deinem Kumpel eine schriftliche Vollmacht erteilt hast, dürfte die Sachlage anderst aussehen..

Vielleicht korrigiert mich jemand der Recht studiert hat oder gerade dabei ist...

Liebe Grüße
SkySurfer

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Sache ist für mich noch recht undurchsichtig

Woher weiß die Werkstatt überhaupt, dass
- es einen Unfallschaden an Deinem Auto gegeben hat?
- dieser Unfallschaden repariert wurde?
- die Reparatur mit der Versicherung abgerechnet wurde?

Ist meine schon genannte Vermutung richtig, dass Dein Kumpel seine Rechnung im Namen der Werkstatt oder sogar auf deren Briefbogen ausgestellt hat?

Was Du jetzt genau tun kannst, hängt davon ab, was denn geanu dazu geführt hat, dass die Werkstatt Dir Betrug und Unterschlagung vorwirft.

0x Hilfreiche Antwort

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