Anzeige wegen Übler Nachrede: Hier: gegen Schufa
Fall:
Selbtauskuft ei der Schufa ergab "kein Einrag" zw. "keine Daten gespeichert".
Bank leht Eröffnung eines neues Bankkontos aub, mit Begrüdung "negative Auskuft bei Schufa"
Erneute Rückfrage an Schufa mit Verweis auf diese Bankmitteilung ergab Abtwort: (sinngemäss) "kein Eintrag, Scroning minus 89% für Kredite und Moblfunk" ohne irgendeine Information wie diese "mius 89%" zustande kommen und worauf sie gründen.
Ich habe keine Kredite (gehabt) und nie ein unbezahltes Handy gehabt, da immer nur prepayed benutzt.
Nach meiner Auffassung ist eine derartige Auskunft an Anfragende eine üble Nachrede mit strafrechtlicher Relevanz, da offensichtlich der Mangel an Vorhandensein einer positiben Eintragung (z.B. erledigter Kredit) automatisch eine negative Einstufung erzeugt, auch wenn keine negative MiErkenntnis voprliegt, nach dem Grundsatz "alle, über die wir nichts positives wissen, sind automatisch nicht vertrauenswürdig."
von 4rock am 11.06.2012 02:58
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