Anzeige wegen Nötigung bzw Fahrerermittlung

2. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Robin_AT
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Nötigung bzw Fahrerermittlung

Guten Abend,

mein Bruder hat neulich einen Brief von der Polizei. Er ist der Halter des Wagens und er sollte den Fahrer benennen, der den Wagen zu dem und dem Zeitpunkt bewegt haben soll.

In dem Brief ging es um eine Nötigung im Strassenverkehr. Was genau die Nötigung war, wurde nicht definiert.

Jedenfalls, ich war der Fahrer des Wagens zu der angeblichen Tatzeit, aber ich erinnere mich an niemanden, den ich genötigt haben soll. Ausser an einen Fall, den ich eigentlich anzeigen müsste:

Es ist eine 2 spurige Autobahn: Ich bin links gefahren um alle zu überholen, weil es Stau war. Plötzlich ist jemand vor mir auf meine Spur gewechselt ohne zu Blinken und hat mich geschnitten. Daraufhin habe ich gebremst und habe ihm eine Lichthupe gegeben. Er hat sein Warnblinker an gemacht. Daraufhin habe ich rechts geblinkt und bin auf die andere Spur. Plötzlich ist er wieder meine Spur und hat wieder unnötig gebremst. Ich habe dann gehupt und hab links geblinkt und bin neben ihm gefahren: Er hat mir einen Mittelfinger und einen Vogel gezeigt. Anschliesslich gab ich Gas und nahm die nächste Ausfahrt, die ich sowieso nehmen musste.

Es ist sonst nichts mehr passiert. Meiner Meinung nach müsste ich ihn anzeigen, aber das war mir eigentlich egal, da nichts passiert ist, sonst wäre ich jeden Tag bei der Polizei um jemanden wegen Nötigung anzuzeigen.

Naja jetzt zu den Fragen:

ich möchte nicht gleich zum Anwalt rennen, da ich Azubi bin und nicht einfach 200€ aus dem Fenster schmeißen möchte, weil der Fall vermutlich eingestellt wird. Falls es trotzdem zu einer Problematik kommen sollte, werde ich natürlich hingehen.

- Da ist mein Bruder ist, wird er keine Angaben dazu machen und vom Schweigerecht gebraucht machen. Allerdings möchte ich nicht, dass er wegen sowas ein Fahrtenbuch führen muss.

- Wann wird denn überhaupt ein Fahrtenbuch aufgelegt? Auch wegen so einer Geringfügigkeit- da nichts passiert ist?

- Sollte ich zur Polizei gehen und sagen, dass ich zu dem Zeitpunkt X der Fahrer bin, aber nichts von einer Nötigung mitbekommen habe? Und mir erst mal den Fall anhören?

Ich möchte schon gerne wissen, wer mich angezeigt hat und was überhaupt vorgefallen ist, dass ist einfach so, da ich neugierig bin.

Wie sollten wir weiter vorgehen?

Ich habe mit ihm geredet und wir kamen darauf, dass wir keine weitere Angaben dazu machen werden und er vom Schweigerecht gebraucht nimmt.

Was mich noch brennend interessiert ist, ob man die andere Person dann dementsprechend auch anzeigen kann, wenn der Fall fallen gelassen wird? Nicht, weil er mich beleidigt hat, sondern mir einen Aufwand gemacht hat und ich ggf. noch Geld für einen Anwalt zahlen muss.

Vielen Dank, gute Nacht

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich habe mit ihm geredet und wir kamen darauf, dass wir keine weitere Angaben dazu machen werden und er vom Schweigerecht gebraucht nimmt. Das endet spätestens beim Staatsanwalt - da kann er sich allenfalls auf sein Schweigerecht zugunsten von Angehörigen berufen. Raten Sie mal, wie lange es dauert, bis man auf Sie kommt...? Die Frage ist allenfalls, ob es hier eine Vorladung zur Staatsanwaltschaft geben wird - es geht ja da eher um ein Alltagsdelikt...
Sollte ich zur Polizei gehen und sagen, dass ich zu dem Zeitpunkt X der Fahrer bin, aber nichts von einer Nötigung mitbekommen habe? Und mir erst mal den Fall anhören? Wenn schon, würde ich das von einem Anwalt erklären lassen und diesen mit der Akteneinsicht beauftragen.
Nicht, weil er mich beleidigt hat, sondern mir einen Aufwand gemacht hat und ich ggf. noch Geld für einen Anwalt zahlen muss. "Einen Aufwand machen" ist aber noch keine Straftat (im Gegensatz zu Beleidigung).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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