Anzeige wegen Körperverletzung / Nasenbruch

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
dline72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wegen Körperverletzung / Nasenbruch

Hallo zusammen,

Ich hätte hier mal ein paar Fragen zu einer Anzeige gegen meine Person.

Vor 2 Wochen geriet ich vor einer Diskothek in eine Schubserei. Ich stellte mich dazwischen da mein Kumpel in diese mit involviert war und bekam auch direkt eine ab. Ich habe dann zurückgeschlagen und somit war die ganze Sache auch für den Moment erledigt. Eine Woche später bekomme ich eine Vorladung von der Polizei in der mir mitgeteilt wurde das gegen mich Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wurde. Bin Dort also dann zum im Schreiben genannten Termin erschienen und habe meine Aussage gemacht das ich lediglich zurückschlug. Dies bestätigten auch noch zwei Kumpels von mir die mit dabei waren. Habe dort auch erstmals erfahren das ich ihm mit diesem Schlag die Nase gebrochen habe. Der Geschädigte behauptet allerdings vollkommen grundlos geschlagen worden zu sein kann aber keine genaueren Angaben zum Vorfall machen da er ziemlich betrunken gewesen sei. Habe mich dann heute mit dem Geschädigten (19 Jahre) und seinem Vater getroffen und haben ein Gespräch geführt in dem wir uns geinigt haben das das alles ziemlich blöd gelaufen sei und sie auf zivilrechtliche Schritte verzichten werden. Habe in diesem Gespräch auch erfahren das danach noch ein Sanker zum Ort des Geschehens kam und er wohl behandelt wurde. Es haben sich nun nach zwei Wochen wohl 3 zeugen gemeldet bei der Polizei die wohl bestätigen können das der Geschädigte grundlos von mir angegriffen wurde. Wir werden aber in dem kommenden Tagen wenn der zuständige Sachbearbeiter bei der Polizei wieder im Dienst ist dort hingehen und sagen das wir uns außergerichtlich geinigt haben. Ich weiß sehr wohl das der fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird auch wenn der Geschädigte an keiner Strafverfolgung mehr interessiert ist.

Meine Fragen sind also was kann ich schlimmstenfalls erwarten als Strafe (21 nicht vorbestraft), bzw wie stehen die Chanchen dass der Staatsanwalt das Verfahren einstellt bzw nicht weiter verfolgen möchte.

Vielen Dank im Vorraus

-- Editiert am 01.02.2010 17:28

-- Editiert am 01.02.2010 17:30

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Das kommt halt auf den Staatsanwalt an...
Schlimmstenfalls wirds wohl ne Geldstrafe unter 90 Tagessätzen, bestenfalls eine Einstellung. Für Wahrscheinlichkeiten müßte mir mal jemand ne Glaskugel besorgen...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
dline72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

was genau bedeutet dann eine geldstrafe unter 90 tagessätzen (bin in schulischer ausbildung, beziehe ca 300 euro halbwaisenrente im monat keine weiteren einkommen). Habe auch gestern bei der Vernehmung Gegenanzeige gegen den Herrn erstattet weil ich mir nicht gefallen lassen will eine draufzubekommen und dann wenn ich mich wehre verknackt zu werden. War auch total zuversichtlich dass sich das alles klärt. Heute sagten mir dann allerdings der Vater und der Geschädigte dass es wohl 3 oder 4 zeugen gibt die sich gemeldet haben und alles wohl ganz genau gesehen haben wollen. Ob dies stimmt weiß ich antürlich nicht aber ist wohl abzuwarten. Werden am Mittwoch dann zu der Polizei gehen und die beiden werden dann sagen das sie an keiner Verfolgung mehr interessiert sind. Wirkt sich das positiv für mich aus?? Vor allem mache ich mir Gedanken um meine beiden Freunde die ja für mich ausgesagt haben und enn nun aufeinmal ein oder zwei zeugen mehr gegen mich aussagen wie schaut das dann aus?? Das ist wirklich alle ein riesenmist die ganze Situation.

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Naja, wenn sich den Kumpels nachweisen läßt, daß sie bewußt Mist erzählt haben (und nicht nur Dinge anders wahrgenommen haben), dann haben die nen echtes Problem.
Schaden kann es jedenfalls nichts, wenn der Geschädigte erklärt, an einer Strafverfolgung nicht mehr interessiert zu sein. Wie viel es nützt, ist auch kaum vorherzusagen. Gut ist es auch immer, wenn sich der Täter nachweislich schon mal beim Opfer entschuldigt hat.
Ein Tagessatz wären in Ihrem Fall 10,-€. Unter 90 Tagessätze bedeutet, daß Ihr Führungszeugnis dieses Mal aller Voraussicht noch sauber bleibt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Handelt es sich beim Tatvorwurf um eine Körperverletzung oder eine gefährliche Körperverletzung. Beim ersteren dürfte doch die Zurücknahme eines ggf. gestellten Strafantrages genügen, dass die Sache nicht vor Gericht kommt.

Es sei denn, der Staatsanwalt sieht ein öffentliches Interesse der Verfolgung.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#5
 Von 
dline72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

es handelt sich um die "normale" körperverletzung. und es war vor einer disco

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also könnte eine Rücknahme des Strafantrages (sofern schon einer gestellt war) positive Wirkung haben. Aber Vorsicht: Die Geschädigten können das nur einmal, das kann alles mit Kosten verbunden sein, die sollten also sicherheitshalber beim Staatsanwalt anrufen.

Bleibt die Disco. wie gesagt, ob deswegen da der Staatsanwalt vielleicht öffentliches Interesse sieht, kann ich nicht sagen unde wohl keiner hier....

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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