Anzeige wegen Kreditwarenbetrug - Was tun?
Hallo,
bräuchte mal einen Ratschlag für ein Problem.
Habe vor ca. 10 Wochen einen Artikel für ca. 40€ bei ebay gekauft.Es kam ewig keine Ware und keinerlei Antwort des Verkäufers auf Emails.
Danach habe ich einen Fall geöffnet und alles weitere dem Paypal-Käuferschutz überlassen.
Kurz vor Ablauf der Paypal-Frist, hat der Käufer reagiert und bestätigt, dass ich mein Geld komplett zurück bekomme. Das Problem sei gewesen, dass er im Krankenhaus lag (meine recherchen haben allerdings ergeben, dass dies ne Lüge war).
Das Geld habe ich dann von Paypal bekommen und kurze Zeit später habe ich auch noch den Artikel zugestellt bekommen. Warum auch immer.
Dieser Fauxpas ist dem Verkäufer dann auch aufgefallen und hat mich per Email kontaktiert, sofort mit einer Anzeige gedroht, falls ich das Geld nicht zurücküberweisen sollte und mich in dieser Mail auch noch beleidigt. Ich habe daraufhin seine Mails ebenfalls ignoriert und ihn bei ebay als Käufer meiner Artikel gesperrt.
Jetzt hat er mir dann geschrieben, dass er mich wegen "Kreditwahrenbetrugs" ?? bei der Polizei angezeigt hätte und mir das Schreiben zugestellt werden würde.
Jetzt meine Frage: Habe ich mich denn irgendwie strafbar gemacht??? Ich bin eigentlich nicht der Meinung. Er kann gerne seinen Artikel bei mir wieder abholen, nach dessen Mail bin ich eigentlich nicht mehr kooperationswillig...
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von Scolex am 27.06.2011 11:18
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>Anzeige wegen Kreditwarenbetrug - Was tun?
quote:
Jetzt meine Frage: Habe ich mich denn irgendwie strafbar gemacht???
Nein! Ein Kreditbetrug liegt nur vor, wenn Sie Waren bestellen und bei Bestellung vorhaben, die Waren nicht zu bezahlen.
Hier liegt in Wirklichkeit kaufrechtliches Problem vor. Wenn – wie hier – der Verkäufer die Ware, nach Rücktritt durch den Kunden und Rücküberweisung des Kaufpreises versehentlich doch noch verschickt, dann entsteht kein Kaufvertrag, aus dem der Käufer verpflichtet wäre, die Kaufsache zu bezahlen. Ggf. hat der Käufer aber – wenn es sich auch für ihn ersichtlich um einen Irrtum des Verkäufers handelt – die Ware eine angemessene Zeit lang zur Abholung bzw. zur Rücksendung gegen vorherige Kostenerstattung aufzubewahren. Dies hat der Fragesteller hier getan und sich damit völlig korrekt verhalten (bis evtl. das Abbrechen des Kontaktes zu Verkäufer). Hier sollte noch einmal der Verkäufer aufgefordert werden, die Kosten für die Rücksendung vorzustrecken. Mehr kann man von Fragesteller aber nicht verlangen.
Sofern ein Anhörungsbogen der Polizei kommt, kann der Sachverhalt wie hier geschildert dargestellt werden. Der Fragesteller kann aufgrund der Bestätigungsmail des Verkäufers das Nichtbestehenden des Kaufvertrages und das „unverlangte" zusenden der Ware ja sogar beweisen („Kurz vor Ablauf der Paypal-Frist, hat der Käufer reagiert und bestätigt, dass ich mein Geld komplett zurück bekomme."; hier hat sich der Fragesteller wohl verschrieben und meint Rückerstattung durch den VERKÄUFER).
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von Ilsa1939 am 27.06.2011 17:54
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>Anzeige wegen Kreditwarenbetrug - Was tun?
Teilen Sie dem Verkäufer unter Hinweis auf seine E-Mail mit, dass er Ihnen die Ware unverlangt zugeschickt hat und das Sie bereit sind, ihm die Ware gegen VORHERIGE Erstattung der Portokosten zurückzuschicken. Bei den Fahrtkosten können sie großzügig sein, denn irgendwann werden Sie ja auch mal aus privaten Gründen in die Stadt fahren. Teilen Sie das dem Verkäufer ebenfalls mit und bitten Sie Ihn um VORHERIGE Erstattung der Benzinkosten, wenn er seine Ware sofort zurückgeschickt haben will.
Dem Absender ist der Irrtum unterlaufen. Der hat einen Fehler gemacht. Deswegen müssen Sie sich jetzt nicht ein Bein ausreißen.
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von Ilsa1939 am 27.06.2011 19:37
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