Hallo, folgendes ist passiert: Ich und ein Kumpel sind abends einer Gruppe von Jugendlichen (14-17), ca. 6Leute entgegengekommen. Mit einem hatte mein Kumpel mal einen Streit, worauf er der Gruppe hinterhergegangen ist und sein halbleeres Bier auf ihn geschüttet hat. Daraufhin hat dieser mein Kumpel in Schwitzkasten genommen und ich kam um ihm zu helfen. Ich bin also langsam angerannt gekommen und wollte sie auseinanderziehen aber mein Kumpel konnte sich schon von alleine befreien und während der Berfreiungsaktion habe ich noch eine sehr leichte Faust ins Gesicht abbekommen, mit keinen folgen. Er hat sich wie gesagt befreit und der andere ist dabei in einen Zaun gefallen und lag dort, die anderen kamen auch schon zum Schlichten und daraufhin sind wir beide dann weggegangen und ich habe im Weggehen nich gerufen ,dafür werdet ihr nich kassieren. Da Vatertag war, waren wir beide noch angetrunken. Auf eine Anzeige habe ich verzichtet, aber heute war ein Brief für mich da, in dem die besagten Anzeigen drinstehen und ich zur Vorladung gebeten werde. Ziemlich lächerlich das alles... Zur Vorladung werde ich natürlich hingehen und die Geschichte wahrheitsgemäß erzählen, aber was wäre zum Beispiel wenn der andere mit seinen 5 Zeugen behauptet, wir hätten ihn von hinten attackiert und seien weggelaufen oder ähnliches. Was passiert dann? Danke schonmal für eure Antworten!
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7. Juni 2017
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Frage vom 7. Juni 2017 | 18:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 7. Juni 2017 | 19:51
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Zitat:Ich bin also langsam angerannt gekommen
Dunkel war's, der Mond schien helle...
Wie alt sind Sie und wie alt der Kumpel?
#2
Antwort vom 7. Juni 2017 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:aber was wäre zum Beispiel wenn der andere mit seinen 5 Zeugen behauptet, wir hätten ihn von hinten attackiert und seien weggelaufen oder ähnliches. Was passiert dann?
Dann wird aus dem Ermittlungsverfahren wegen "einfacher Körperverletzung" eines wegen "gefährlicher Körperverletzung"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Juni 2017 | 20:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie alt sind Sie und wie alt der Kumpel?
Beide volljährig, er hat auch ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung bekommen.
-- Editiert von bluefire am 07.06.2017 20:36
#4
Antwort vom 7. Juni 2017 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Beide volljährig
Das bringt uns nicht viel weiter, da auch bei Volljährigen noch Jugendrecht angewendet werden kann...
Schon 21 Jahre alt, oder älter ... ist hier die Frage ...
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