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Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?

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Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?

Hi,
Hatte vor ca. 7 Monaten eine kleine Auseinandersetzung mit einem anderen Typen in einem Club.
Das ganze ging so los, dass er mein Getränk getrunken hat was auf dem Tisch stand. Als ich ihn darauf ansprach meinte er nur ich soll mal chillen und schubste mich leicht zurück. Daraufhin schubste ich ihn und er mich dann wieder so, dass ich hingefallen bin. Als ich wieder Aufstand kam er schon wieder auf ich zu und ich hab im Affekt ausgeholt und in seine Richtung geschlagen. "Unglücklicherweise" hab ich ihn perfekt auf die Nase geschlagen und er hatte daraufhin starkes Nasenbluten.
Als dann mehrere Freunde von ihm aggressiv auf mich zu kamen hab ich lieber erstmal das weite gesucht. Soweit so gut...

Er hat dann an dem Abend noch die Polizei gerufen und kam in's Krankenhaus. Dort wurde eine starke Nasenprellung festgestellt. Er zeigte mich an und ich habe eine Aussage bei der Polizei gemacht sowie ein Zeuge von mir und einer von Ihm. Der Polizist meinte damals schon, dass das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wird.
Letztendlich bekam ich dann auch Post von der Staatsanwaltschaft die mir mitteilten, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Jetzt (7 Monate später) bekam ich wegen diesem Fall post von einem Anwalt. Dieser erhebt erneut Anzeige und meint das ich Schmerzensgeld in höhe von 4000€ + die Anwaltskosten (400€) zahlen soll damit das Verfahren wieder eingestellt wird.
Was mach ich jetzt? Nehme ich mir selbst einen Anwalt oder antworte ich der Kanzlei selbst? Es wurde doch bereits eingestellt? Sehe es nicht ein wegen dem Typen auch nur 1 Cent zu zahlen.

MfG, Nik

PS.: Habe kein alten Beitrag gefunden wo es zu einer 2. Anzeige kam obwohl bereits eingestellt wurde

PS 2.: Der Typ war total betrunken!


von Nik9500 am 04.07.2011 15:33
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Das eingestellte Verfahren nach dem Strafrecht ist abgeschlossen, jetzt kommt die Zivilrechtliche Seite und die wird ganz unabhängig vom Straffrechtlichen Berttrachtet.
Es ist also gut möglich, das wenn das Opfer bzw. sein Anwalt klage einreicht, das du zu der Zahlung von Schmerzensgeld verurteilst wirst.

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von andreas124 am 04.07.2011 17:01
Status: Unsterblich (1278 Beiträge)
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Genau. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Anwalt macht keine Anzeige, sondern fordert - zivilrechtlich - Schmerzensgeld.
4000,00 € für eine geprellte Nase scheinen mir aber ziemlich reichlich zu sein.
Ich würde noch keinen Anwalt beauftragen, weil der ja auch nicht für umsonst arbeitet, sondern dem Anwalt zurückschreiben, dass ich grundsätzlich ablehne, überhaupt etwas zu bezahlen, ganz besonders wenn eine derart überzogene Forderung erhoben wird. Sollte er sich mit seiner Forderung auf den Boden der Seriosität begeben, kann man ja ggf. anfangen, darüber nachzudenken (was ja noch kein Ergebnis vorwegnimmt).
Der wird bestimmt keine 4000 einklagen, denn selbst wenn Sie dann zu, sagen wir mal, 1000 verurteilt werden solltest, wäre er mit seiner Klage zu 3/4 den Bach runter und müsste die Kosten insoweit selbst tragen - bzw. sein nasengeprellter Mandant. Aber es wird halt erstmal versucht.



von wastl am 04.07.2011 17:20
Status: Tao (6968 Beiträge)
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Aber kann ich denn wirklich dazu verurteilt werden Schmerzensgeld zu zahlen
obwohl ich mich nur verteidigt habe und der eine
Schlag halt unglücklicherweise solche Wirkungen hatte?
Und was wären das für Folgen? Akteneintrag?


von Nik9500 am 04.07.2011 17:55
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Also ich würde an Deiner Stelle mal 25 Euro investieren und einen "richtigen" Anwalt fragen...

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von Daskalos am 04.07.2011 18:51
Status: Senior (167 Beiträge)
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
@ TE,

mit "Akteneintrag" meinen Sie vermutlich einen Eintrag ins Führungszeugnis? Da werden keine Zivilrechtsurteile eingetragen, und strafrechtlich ist die Sache ja durch Verfahrenseinstellung erledigt, was übrigens auch nicht im FZ steht.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 05.07.2011 13:32
Status: Tao (8910 Beiträge)
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Genau darum ging es mir. Will einfach nicht "vorbestraft" sein.
Und wenn sowas in's FZ kommt dann beeinträchtigt das ja unter Umständen schon gewaltig mein weiteres Leben bzgl. Job usw.

Habe mich jetzt allerdings dazu entschlossen einen Anwalt zu nehmen der das für mich regelt.

Aber danke für eure hilfreichen Antworten!

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von Nik9500 am 05.07.2011 13:57
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Sie haben soch Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, wo drinstand, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Wurde das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt? Dann würde ich die Forderung des Anwalts vollumfänglich zurückweisen, denn dann hätte der Kläger in einem Zivilverfahren sehr schlechte Karten.

Oder wurde das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt? Dann käme es darauf an, wie die Situation tatsächlich war und was die Zeugen gesagt haben. Es könnte jedenfalls nicht schaden, sich mal über einen Anwalt die Akteneinsicht in die Strafakte zu besorgen, um rauszufinden, welche tatsächliche Faktenlage denn überhaupt besteht.



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"justice"


von justice005 am 05.07.2011 15:09
Status: Tao (8766 Beiträge)
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