Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Hi,
Hatte vor ca. 7 Monaten eine kleine Auseinandersetzung mit einem anderen Typen in einem Club.
Das ganze ging so los, dass er mein Getränk getrunken hat was auf dem Tisch stand. Als ich ihn darauf ansprach meinte er nur ich soll mal chillen und schubste mich leicht zurück. Daraufhin schubste ich ihn und er mich dann wieder so, dass ich hingefallen bin. Als ich wieder Aufstand kam er schon wieder auf ich zu und ich hab im Affekt ausgeholt und in seine Richtung geschlagen. "Unglücklicherweise" hab ich ihn perfekt auf die Nase geschlagen und er hatte daraufhin starkes Nasenbluten.
Als dann mehrere Freunde von ihm aggressiv auf mich zu kamen hab ich lieber erstmal das weite gesucht. Soweit so gut...
Er hat dann an dem Abend noch die Polizei gerufen und kam in's Krankenhaus. Dort wurde eine starke Nasenprellung festgestellt. Er zeigte mich an und ich habe eine Aussage bei der Polizei gemacht sowie ein Zeuge von mir und einer von Ihm. Der Polizist meinte damals schon, dass das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wird.
Letztendlich bekam ich dann auch Post von der Staatsanwaltschaft die mir mitteilten, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Jetzt (7 Monate später) bekam ich wegen diesem Fall post von einem Anwalt. Dieser erhebt erneut Anzeige und meint das ich Schmerzensgeld in höhe von 4000€ + die Anwaltskosten (400€) zahlen soll damit das Verfahren wieder eingestellt wird.
Was mach ich jetzt? Nehme ich mir selbst einen Anwalt oder antworte ich der Kanzlei selbst? Es wurde doch bereits eingestellt? Sehe es nicht ein wegen dem Typen auch nur 1 Cent zu zahlen.
MfG, Nik
PS.: Habe kein alten Beitrag gefunden wo es zu einer 2. Anzeige kam obwohl bereits eingestellt wurde
PS 2.: Der Typ war total betrunken!
von Nik9500 am 04.07.2011 15:33
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Genau. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Anwalt macht keine Anzeige, sondern fordert - zivilrechtlich - Schmerzensgeld.
4000,00 € für eine geprellte Nase scheinen mir aber ziemlich reichlich zu sein.
Ich würde noch keinen Anwalt beauftragen, weil der ja auch nicht für umsonst arbeitet, sondern dem Anwalt zurückschreiben, dass ich grundsätzlich ablehne, überhaupt etwas zu bezahlen, ganz besonders wenn eine derart überzogene Forderung erhoben wird. Sollte er sich mit seiner Forderung auf den Boden der Seriosität begeben, kann man ja ggf. anfangen, darüber nachzudenken (was ja noch kein Ergebnis vorwegnimmt).
Der wird bestimmt keine 4000 einklagen, denn selbst wenn Sie dann zu, sagen wir mal, 1000 verurteilt werden solltest, wäre er mit seiner Klage zu 3/4 den Bach runter und müsste die Kosten insoweit selbst tragen - bzw. sein nasengeprellter Mandant. Aber es wird halt erstmal versucht.
von wastl am 04.07.2011 17:20
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>Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?
Genau darum ging es mir. Will einfach nicht "vorbestraft" sein.
Und wenn sowas in's FZ kommt dann beeinträchtigt das ja unter Umständen schon gewaltig mein weiteres Leben bzgl. Job usw.
Habe mich jetzt allerdings dazu entschlossen einen Anwalt zu nehmen der das für mich regelt.
Aber danke für eure hilfreichen Antworten!
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von Nik9500 am 05.07.2011 13:57
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