Anzeige wegen Fundunterschlagung

15. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pitri123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Fundunterschlagung

Hallo Zusammen! Erstmal ein großes Lob an dieses Forum hier!

Zu meiner Sache:
Gestern habe ich einen Geldbeutel auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt gefunden. Habe direkt nach dem Ausweis geschaut und habe gesehen, dass der Eigentümer direkt um die Ecke wohnt. Ich habe ihn dann mitgenommen und bin zu ihm gefahren und habe ihm den Geldbeutel zurückgegeben, bzw. der Mutter des Besitzers.

So und jetzt kommt die Krönung... Die Mutter hat mein Kennzeichen aufgeschrieben. Nun bin ich wieder zum Supermarkt gefahren um meine Bekannte wieder abzuholen, die in dieser Zeit einkaufen war. Als ich gerade beim Einladen war, kamen 3 Personen auf mich zu und haben mich beschuldigt das Geld aus dem Geldbeutel geklaut zu haben. Sie haben mein Kennzeichen. Ich habe den Geldbeutel zurückgegeben aber das Geld entwendet! Sie rufen die Polizei. Die Polizei durchsucht mich und mein Auto und findet bei mir so ziemlich den Geldbetrag der anscheinend im Geldbeutel war, ca. 200 Euro.

Das Geld haben die Polizei nun beschlagnahmt. Bin aber danach direkt zur Wache und konnte belegen woher das Geld stammt, nämlich aus der Kasse von der Arbeit, da ich anschließend noch Möbel kaufen sollte. Das Geld habe ich bzw. mein Chef aber nicht zurück bekommen.

Ich finde es unfassbar. Da will man etwas gutes tun und ist dann noch der Mops. Wenn ich das Geld rausgenommen hätte, wäre ich doch bestimmt nicht so blöd und gebe den Geldbeutel zurück sondern werfe ihn irgendwo weg.

Naja ich habe daraus gelernt und werde in Zukunft alles liegen lassen.

Nun meine Frage: Mein Chef will sein Geld natürlich wieder haben. Wann kann er damit rechnen? Was kommt auf mich zu? Werden Fingerabdrücke vom Geld genommen? Muss ich Fingerabdrücke abgeben?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Wenn ich das Geld rausgenommen hätte, wäre ich doch bestimmt nicht so blöd und gebe den Geldbeutel zurück sondern werfe ihn irgendwo weg.

Oder Sie sehen es von Anfang an auf diese nur vermeintlich geschickte Argumentation ab und lieern den Geldbeutel nach dem Entleeren ab, um auch wirklich jeden Verdacht der Interschlagung möglichst weit von sich zu halten oder sogar noch einen Finderlohn abzugreifen. Solche Argumente sind also nicht unbedingt zielführend und sind auf jeden Fall kein Unschuldsbeweis.
Glücklicherweise ist es die Gegenseite, die eigentlich in der Beweispflicht ist. Wenn Sie aber unglücklicherweise zufällig genau den Fehlbetrag in Ihrer Tasche haben, geht davon nunmal eine ungünstige Indizienwirkung aus. Dann ist es schon glücklich, wenn Sie (inklusive Versicherung durch den Chef) glaubhaft machen können, dass Sie diesen Betrag von anderswo hatten.

Sie und der Chef können natürlich die Herausgabe verlangen. Das macht man am besten schriftlich. Wird diesem Wunsch nicht entsprochen, müsste man über eine Klage nachdenken. Dabei hilft dann ein Anwalt.

Warum Sie Fingerabdrücke abgeben sollten, erschließt sich mir nicht. Egal ob Sie das Geld von der Arbeit oder aus dem Beutel haben, Ihre Abdrücke sind ja auf jeden Fall drauf. Doof ist es, wenn da auch die Abdrücke des angeblichen Eigentümers drauf sind. Gut ist es, wenn da auch die Abdrücke vom Chef drauf sind. Die Frage ist aber, wie verwertbar die Spuren auf einem Geldschein sind und wie hoch der Aufwand dafür ist.

Vermuten Sie, das Sie betrogen wurden? Erstmal klingt es ein wenig so. Wenn Sie in Ihrer Geschichte nichts ausgelassen haben, ist es schon ungewöhnlich, dassndie Mutter Ihr Kennzeichen aufschreibt oder die drei Personen Sie auf dem Parkplatz wiederfinden. Klingt ein wenig nach einer Betrugsmasche. Dann müsste man sich aber auch fragen, warum so genau der Geld betrag in Ihrer Tashe geschätzt werden konnte. Einen Beweis für einen Betrug sehe ich da nicht.

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