Anzeige wegen Eingehungsbetrug???

30. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
j-k
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)
Anzeige wegen Eingehungsbetrug???

Als Unternehmer hat man heutzutage zunehmend mit erheblichen Zahlungsverzügen, Zahlungsausfällen und hohen Aussenständen zu kämpfen. Jetzt habe ich schon mehrfach den Tipp erhalten, Schuldner wegen Betrug bzw. "Eingehungsbetrug" anzuzeigen, um der schleppenden Zahlungsmoral die Stirn zu bieten und den Schuldner über den strafrechtlichen Weg zur Zahlung "animieren" zu lassen.

Hierzu habe ich folgende Fragen:
-wie muss bewiesen werden, dass es sich um eine betrügerische Absicht handelte? Wie kann so etwas ermittelt werden, ggf. von Seiten der Polizei?
-mit welcher Strafe hätte ein Schuldner in einem solchen Fall zu rechnen?
-zahlen Schuldner, die eigentlich zahlungsunfähig sind, eher, wenn eine Anzeige erfolgt?

Ich bitte um eine kurze Einschätzung der Experten hier zu den genannten Fragen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

zu 1. + 2.): Die Fragen kann man pauschal nicht beantworten. Hier kommt es - wie so oft - auf die Umstände des Einzelfalles an.

zu 3.): Die Reaktion der Schuldner ist hier grundverschieden. Gehen aber häufig Strafanzeigen Ihrerseits bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ein, so kann es geschehen, dass diese nicht mehr mit der allergrößten Bereitschaft bearbeitet werden. Eine Instrumentalisierung des Strafrechts zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sollte vermieden werden.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Hab mir zu 3 erst mal gedacht, wie kann jemand, der zahlungsunfähig ist zahlen? Da wird auch eine Anzeige nicht viel helfen.

Gruß Holger

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

@ holiday:

Zahlungsunfähigkeit im Sinn von § 17 InsO ist nicht gleichzusetzen mit der Zahlungsunmöglichkeit.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
j-k
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Dahin ging meine Frage eigentlich. Wenn jemand offensichtlich zahlungsunfähig ist (d. h. EV abgegeben) und dennoch weitere Zahlungsverpflichtungen eingeht, die er nicht erfüllt, inwieweit ist dann der Betrugstatbestand, der zur Anzeige gebracht werden könnte, erfüllt. Wie könnte so etwas nachgewiesen werden?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

@Don Carlo: Ok! :)

aber das ist es, wenn ich weiß ich hab kein Geld, dann kauf ich auch nichts.

Scheinbar machen das manche trotzdem...

Muss für Betrug nicht der Vorsatz da sein? Sprich, man rechnet damit, dass man nicht zahlt, und kauft dennoch?

Gruß Holger

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn jemand offensichtlich zahlungsunfähig ist (d. h. EV abgegeben) und dennoch weitere Zahlungsverpflichtungen eingeht, die er nicht erfüllt [bzw. von denen er weiß, daß er sie nicht erfüllen können wird, M. ], inwieweit ist dann der Betrugstatbestand, der zur Anzeige gebracht werden könnte, erfüllt.

Das ist genau die Definition von 'Eingehungsbetrug'.

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Erst einmal muss auch objektiv eine Vorspiegelung falscher Tatsachen vorliegen. Eine falsche Tatsache kann darin bestehen, dass man nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Ware zu bezahlen.

Der Vorsatz muss sich dann auf dieses Tatbestandsmerkmal beziehen. Das heißt somit, dass ich weiß oder in Kauf nehme, dass ich die Ware nicht bezahlen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Also zusammengefasst:
Der Täter muss bei Eingehung der Verbindlichkeit den anderen über seine Zahlungfähigkeit täuschen. Hat er die erforderlichen Mittel nicht, eine Annahme, die durch die EV gestützt wird, wenn sie auch als Nachweis kaum ausreicht, müsste er wenigstens eine begründete Aussicht haben, zu dem erforderlichen Geld zu kommen. Ein Arbeitnehmer, der am 1. sein Gehalt bekommt, am 30. davor aber pleite ist, wird sich den Kühlschrank dennoch kaufen können, weil er weiß, dass Geld kommt. Schmeißt ihn die Firma am 31. raus, und konnte er das nicht wissen (!), täuschte er bei Eingehung der Verbindlichkeit auch nicht.
Und: Weiß der Vertragspartner, dass er sich mit jemandem einlässt, der die Mittel nicht hat, wird er über die desolate Finanzlage auch nicht getäuscht.
Etwas lang geworden, aber hofffentlich anschaulich ;)

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

Verstehe ich das richtig? A kauft trotz EV etwas auf Raten oder mietet eine Wohnung, so dass er regelmäßig Raten/Miete zahlen muss. Er verheimlicht dem Verkäufer/Vermieter trotz Nachfrage, dass er ne EV abgegeben hat, aus Angst vor einer Ablehnung des Geschäftsabschlusses. Er zahlt aber regelmäßig die Rate/Miete. Auf einmal entfällt UNERWARTET seine Einkommensquelle. Sicherheiten hat er logischerweise nicht.
Das Ganze wäre jedoch kein Eingehungsbetrug, da A willig und zunächst in der Lage war, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Richtig verstanden?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Neben dem Eingehungsbetrugs ist hier auch der Erfüllungsbetrug in seiner echten und unechten Variante zu berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ 555bobby6
Richtig. Bei Abschluss des Vertrages hatte er doch die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten zu bezahlen. Wenn das schon ein Betrug wäre, dann wäre jeder ein Betrüger, der sich einen Kühlschrank kauft und im Wege der Ratenzahlung abstottert, dann aber unerwartet (!) seine Stelle verliert und nicht mehr zahlen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

@ wastl: Ok, soweit klar.
Aber spielt die falsche Äußerung von A bzgl. seiner Vermögensverhältnisse keine Rolle? Bei jemandem, der keine EV hat, ist ja ggf. noch durch andere Vermögenswerte ein Titel geltend zu machen. Bei jemandem mit EV entfällt wirklich alles, wenn die Einkommensquelle versiegt. Bei so einem Kunden hätte sich der Anbieter ja ggf. nicht auf Ratenzahlung oder Vermietung eingelassen, wenn er vorher gewusst hätte, dass es da ne EV gibt. Trotzdem kein Eingehungsbetrug?

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich sehe keinen. Denken Sie das mal zu Ende: Der Vertrag wird ganz normal erfüllt. Dann müsste nach Ihrer Theorie ja ein versuchter Betrug vorliegen. Finden Sie das sinnvoll?
Außerdem muss doch ein Gläubiger bei Vertragsabschluss nicht darauf vertrauen können, die Forderungen ggf. einklagen zu können. Zurück zu meinem Kühlschrank-Beispiel: Der Arbeitnehmer kann die Raten nicht mehr bezahlen, weil er unerwartet die Anstellung verloren hat. Gut, dann kann sich der Verkäufer einen Titel holen. Wie weit würden Sie denn gehen? Müsste der Schuldner nun auch noch dafür sorgen, dass dieser Titel irgendwann mal vollstreckbar ist? Ein Titel allein nutzt ja nun auch nicht unbedingt etwas.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

Also wenn ich logisch ran gehe, dann sehe ich es wie Sie. Nur sind mit Logik nicht immer alle Urteile oder Gesetzesauslegungen zu begründen. Wenn allerdings sogar ein StA - Sie - in dem Sachverhalt keinen Eingehungsbetrug sieht, dann wird es vermutlich keiner sein. Hab nämlich den Eindruck, dass ein StA meist Sachverhalte strenger auslegt als ein RA. :)

Danke für die Info.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Strenger juristisch vielleicht. ;)

Keine Ursache.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Selbstverständlich ist das kein Eingehungsbetrug bezüglich der Miete, wenn man den Job verliert, und zwar unabhängig von der Vermögens- und Einkommenssituation, weil dann zahlt doch die Arge (eventuell die Arbeitsagentur 6 oder 12 Monate zuvor), und zwar schon zum Monatsanfang. Aus dem Hartz IV-Gesetz resultiert doch unmittelbar, dass Leistungen für Wohnung und Heizung von der Arge zu übernehmen sind. Also muss kein Vermieter die Sicherheit haben, dass die Mieter so und so viel Geld haben, denn das Amt zahlt schon, wenn Leute ihren Job verlieren. (Wenn die Bude ernstlich überteuert ist, kann das Amt die Mieter auffordern, sich auf Dauer etwas Günstigeres zu suchen, aber zunächst gilt doch die Bestandsschutzbefristung.) Wenn Leute schon Hartz IV sind, brauchen sie für den Umzug eben auch das Einverständnis der Arge, und der Vermieter kann ihnen Unterlagen geben, die sie dorthin mitnehmen. Das mit dem Eingehungsbetrug verstehe ich so, dass, wenn welche was Teures kaufen oder bestellen oder in Auftrag geben, obwohl zum Kaufzeitpunkt relativ eindeutige Indizien (also in dem besagten Fall z.B. die EV) vorliegen, dass die das nicht zahlen können und dass sie den neuerlichen Stress mit Geld hätten wissen, vorhersehen und vermeiden können / müssen wie auch immer oder gar wenn man den Verdacht hat, dass sie wahrscheinlich schon zahlen könnten, aber mit Fleiß lieber nicht zahlen wollen, um einen zu ärgern oder weil sie finden, Geiz wäre geil oder was auch immer. Was man auch machen kann, ist, dass, wenn Leute irgendwie (sei es, weil sie etwas unterbelichtet sind, sei es aus anderen Gründen) weniger peilen, dass sie teurere Sachen nur dann eingehen sollten, wenn es ihnen gerade finanziell reinpasst, man die dann mit einer Vorausrechnung beglückt. ("Bei etwas säumiger / schleppender Zahlungsweise...")
Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt für Handwerker wäre auch, Reparaturen bei Mietern im Regelfall dann vorzunehmen, wenn die Kostenübernahme durch den Vermieter bereits vorliegt (ich meine jetzt nicht Notfälle wie Rohrbrüche, aber die gehen dann eh auch auf den Vermieter!)

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Im übrigen kann es auch sein, dass bei Mietern nicht der Wohlstand ausgebrochen ist, ohne dass eine EV vorliegt. Jemand kann einen Job haben und muss deswegen noch lange kein Vermögen haben, ebenso wie jemand Hartz IV sein kann, und deswegen müssen sie noch lange kein Schuldenproblem haben. Ich sehe also nicht, was das mit der Miete so oder so zu tun hat, denn daraus ergibt sich für mich kein Sinn. Also bloß weil bei einem nicht der Wohlstand ausgebrochen ist, hat man doch dennoch das Recht, eine Wohnung zu mieten. Wo ist denn dabei das Problem. Hartz IV-Empfänger, die sich für eine Wohnung interessieren, werden halt zu einem Vermieter gehen und dann Unterlagen kriegen, wo drauf steht, dass der Mietvertrag vorbehaltlich der Kostenübernahme durch das Amt ist, und dann gehen sie aufs Amt, und die Sachbearbeiter checken, ob die Miete im Rahmen ist, und erst wenn das Okay vom Amt vorliegt, wird der Vertrag gemacht d.h. erst dann unterschreiben Vermieter und Hartz IV-Empfänger/in den Vertrag. Manche behaupten, dass einige größere Vermieterfirmen geradezu auf Hartz IV-Empfänger spezialisiert seien. Außerdem gibt es auch Sozialwohnungen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Vielleicht hilft Folgendes zur Klärung weiter: Jemand kauft eine Spezialkaffeemaschine für 1000 Euro, obwohl es klar ist, dass er oder sie die nicht zahlen kann und dazu eben auch entsprechende aktenkundige Indizien vorliegen. Dann hätte er oder sie sich halt eine normale günstige Kaffeemaschine kaufen sollen und die im Laden gleich zahlen (oder einen Wasserkocher und von mir aus die Teekanne im Second Hand oder auf dem Flohmarkt), dann gibt es auch keinen Stress. Oder folgender Sachverhalt: Einer verpeilt es, seinen Hartz IV-Folgeantrag einzureichen, weil er immer besoffen ist. Plötzlich zahlt die Arge nicht weiter. Statt spätestens jetzt die entsprechenden Unterlagen einzureichen und die Probleme zu lösen, mietet der sich dann in einem Hotel ein...und den Rest kennt man schon! Oder wenn einer nicht peilt, was er zur Prävention von Obdachlosigkeit tun kann, weil er sich mehr um den Alk kümmert, und er mietet sich dann in einem Hotel ein statt in der Notunterkunft...
Das ist Eingehungsbetrug!!!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:00
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Keine Sorge, die Vermieter sind auf den Rechts- und Sozialstaat abgesichert, auch wenn Mieter den Job verlieren (die Mieter selber ja auch, oder sollte ich auch dazusagen, in letzter Instanz wir alle). Leute können halt den Job als Einnahmequelle haben, und wenn sie den verlieren, zahlt das Amt, bis sie wieder einen Job haben.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:00
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Hör mal, ich bin weder hacke noch unter Drogen (ich weiß aber nicht, wie sich das bei dir verhält!!!), ich wollte nur zu dieser Frage allgemein Stellung nehmen, falls es von generellem Interesse ist, auch wenn dieser Thread zur Stunde nicht mehr aktuell ist. Warum dich das so auf die Palme bringt, dass du mir gegenüber sogar derart ausfällig wirst, und was du für ein Problem damit hast, ist mir allerdings völlig unklar. Falls es dir langweilig ist, sorry, aber ich bin nicht in Zofflaune.

-- Editiert am 10.08.2010 00:48

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:00
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 19x hilfreich)

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