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Anzeige wegen Diebstahl
Hallo
Ich habe ein kleines Problem. Vor einigen Tagen stand dir Polizei bei mir vor der Tür und beschuldigte mich und nen Kumpel das wir vor einiger Zeit auf ner Party waren und in der Nähe eine Lichterkette gestohlen haben. Wir sagten das wir nichts damit zu tun haben und Sie drohten mit ner Hausdurchsuchung und das Sie Zeugen hätten die uns gesehen haben. Jetzt meine Frage. Ist eine Hausdurchsuchung nach nem vorherigen Besuch wahrscheinlich? (Die hätten Sie doch gleich machen müssen). Wir nehmen an das uns der Partyveranstalter die sache anhängen will da wir mit Ihm zur Zeit etwas Verstritten sind. Können die uns was anhängen wenn wir beide sagen das wir es nicht waren? Was würde uns als Strafe blühen wenn die uns nicht glauben?
MfG s.k.666
von s.k.666 am 14.12.2004 15:13
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>Anzeige wegen Diebstahl
Eine Hausdurchsuchung macht jetzt wohl kaum noch Sinn, da Sie ja inzwischen genug Zeit hatten, um möglicherweise belastende Gegenstände "verschwinden" zu lassen.
Wenn Sie bei dem Diebstahl tatsächlich beobachtet worden sind, dann ist es natürlich möglich, dass Sie aufgrund einer entsprechenden Zeugenaussage vor Gericht verurteilt werden, obwohl Sie und Ihr Bekannter die Tat abstreiten. Es liegt dann im Ermessen des Gerichts, wem es mehr Glauben schenkt. Eine genaue Strafe ließe sich für diesen Fall nicht vorhersagen - mehr als 30 - 40 TS dürften es aber auf keinen Fall werden.
Sofern Sie bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, ist es aber sowieso recht wahrscheinlich, dass das Verfahren wegen geringer Schuld nach
§§ 153 f StPO (evtl. gegen Geldzahlung) eingestellt wird.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
von Bob.Vila am 14.12.2004 15:33
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>Anzeige wegen Diebstahl
Was sind 30-40 TS? Ich hab inzwischen rausgefunden das die Polizei beim Partyveranstalter war und Ihn beschuldigt hat. Daraufhin hat er gesagt das wir es waren. So ist er fein raus. Tolles Rechtssystem.
von s.k.666 am 15.12.2004 07:24
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>Anzeige wegen Diebstahl
TS steht hier für "Tagessätze" sprich ihr Einkommen (nach dem sie in der Beschuldigtenvernehmung gefragt werden) wird auf Tagesverdienste aufgerechnet. Sollten sie sich nicht dazu äußern, wird ihr Einkommen geschätzt (was meist nicht zum Vorteil des Betroffenen ist). Dann wird festgelegt, wieviele Tagessätze sie zu entrichten haben. Dieses Verfahren soll eine gewisse Gerechtigkeit der Strafzumessung bringen, dass der Arbeitslose nicht mehr/weniger belastet wird als "Hr.Dr.Dr.Prof"
@Bob.Vila: Hab ich das jetzt soweit richtig dargestellt?
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
von gustl am 15.12.2004 08:19
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>Anzeige wegen Diebstahl
@ gustl: Ja - vielen Dank
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"fiat justitia et pereat mundus..."
von Bob.Vila am 15.12.2004 14:21
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Anzeige wegen Diebstahl nicht erfolgt
In einem Geschäft habe ich angeblich den Alarm an der Tür ausgelöst. Daraufhin wurde ich von einer Verkäuferin unmittelbar vor dem Geschäft auf der Straße gebeten meine Tasche zu zeigen. Ich kam dem gerne nach, schließlich hatte ich nichts zu befürchten. Als dann bald ein Detektiv und anschließend Polizei dazu kam, wurden meine kompletten Sachen und ich durchsucht! Alle Artikel für die ich keinen Kassenbon vorlegen konnte, bis auf Lebensmittel, wurden einfach mitgenommen! Ein weiterer Artikel der ursprünglich aus dem besagten Geschäft stammt, wurde mir ebenfalls abgenommen, obwohl alle befragten Angestellten ausgesagt haben, dass sie mich nicht bei irgendeinem Diebstahl gesehen haben. Das Sicherstellungsprotokoll habe ich nicht unterschrieben, wozu auch? Aber ich hätte gern meine Sachen zurück, habe aber weder eine Anzeige erhalten oder sonst noch etwas von der Polizei gehört. Ist das alles rechtens? Ich hoffe das war meine erste und letzte Begegnung mit der Polizei...
von Fridak am 02.06.2008 13:58
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>Anzeige wegen Diebstahl
Hallo,
ich habe auch eine problem ich war leztens in Rossman und als ich raus ging hat detektiv mich angehalten und mich angezeigt das ich geklaut habe... aber das stimmt nicht ich habe nichts geklaut weil diese labello stifft hatte ich von vorher bei mir gehabt und mein freund war auch mit mir dabei gewesen und er hat alles mit bekommen.... Als ich eine Brief bekam von amtsgericht fuer ladung usw habe ich meine zeuge genannt und so aber die zeuge werden nicht eingeladen ich war in amtsgericht alleine mir wurde nicht geglaubt nur den dektetiv wurde geglaubt. Und jetzt habe ich 10 sozialstunden straf bekommen aber ich weiss nicht ist das schlimm wird mein name irgend wo eingetragen das wuerde ich gerne wissen und ich habe auch vor eine Berufung zu machen aber ohne anwalt weil die naehmlich zu teuer sind koennte jemand bitte mir helfen.. und tutmirleid weil mein deutsch nicht so gut ist naja ich danke fuer euren verstaendnis.
von xstylax1 am 20.07.2009 13:37
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