>Anzeige wegen Betruges/Urkundenfälschung
Ist es das Wetter oder ist der Sachverhalt völlig unverständlich?
Warum läßt sich A von B eine falsche Quittung ausstellen? Worüber?
Warum legt A diese Quittung C vor? Wieso fotografiert C diese?
Was hat das mit dem Diebstahlsfall zu tun?
Wie stehen B und C in Beziehung?
Ich könnte allenfalls mal raten:
"Bei C wurde eine Spielkonsole geklaut. A besitzt so eine. A läßt sich von B eine falsche Quittung über den (fiktiven) Kauf einer Spielkonsole ausstellen, um damit gegenüber C zu 'beweisen', daß er, A, nicht der Dieb ist."
War es so?
Ich sehe aber nicht den Betrug und auch nicht die Urkundenfälschung.
Urkundenfälschung: es wurde keine echte Urkunde verfälscht oder eine falsche Urkunde hergestellt. Die bloße Verkörperung einer Unwahrheit in einer Urkunde ("A hat am 3.10.2010 bei uns eine ZBox 180 gekauft, gez. B") erfüllt den Tatbestand nicht.
Betrug: wenn A nicht der Täter war, hat er auch keine Täuschung im Rechtsverkehr zur Erlangung eines
rechtswidrigen Vermögensvorteils (!) bewirkt. Also wiederum Tatbestand nicht erfüllt.
Betrug wäre es nur gewesen, wenn A der Täter gewesen wäre und sich mit der falschen Quittung hätte exkulpieren wollen.
Urkundenfälschung wäre es nur gewesen, wenn A eine Quittung von C (!) gefälscht hätte (oder eine solche, durch einen Dritten gefälschte, gebraucht hätte).
Ich sehe hier also keine Strafbarkeit des A.
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von Snoop Pooper Scoop am 11.07.2011 13:25
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