Anzeige wegen Belästigung?

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Syrael
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Belästigung?

Hallo,

ich hoffe ich poste mal ins richtige Forum.

Hier zu meinem Fall:

Meine Freundin und ich werden ziemlich von ihrem Ex-Freund belästigt. Das begann als ich mit ihr zusammenkam (vor ca. 5 Monaten), mit ständigen SMS oder Telefonanrufen aufs Handy (40 x Anrufe wenn keiner abgenommen hatte war keine Seltenheit). Meiner Freundin lauerte er auf der Arbeit, während der Arbeitszeit in den Pausen auf und "redete" mit ihr, wobei da Drohungen und sonstige Äußerungen gefallen sind.

Neuerdings, steht er auf dem Parkplatz auf ihrer Arbietsstelle und unterhält sich dort mit einem Freund (es gibt sicher genug andere Orte wo man sich treffen kann, außer direkt vor ihrer Arbeit).

Wir fühlen uns verfolgt und glauben das das keine Ruhe geben wird, bis mal irgendwas passiert. Mittlerweile haben die Anrufe und SMS zwar abgenommen, aber durch die Schiere Anwesenheit fühlen wir uns absolut Unwohl und kommen nicht zur Ruhe.

Ich weiß auch garnicht so genau, was ich so schreiben soll und hoffe die Angaben oben reichen voerst aus, um eine Wage Vorstellung zu erhalten. Bei Nachfragen kann ich das genauer erklären, wüsste nur im Moment nicht wo ich da Anfangen soll.

Gruß,
Syr

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

es gibt keinen Straftatbestand der Belästigung. Der Gesetzgeber plant zwar, sog. "Stalking" unter Strafe zu stellen, aber das ist noch nicht geschehen.
Anzeigen könnte Ihre Freundin ihn, wenn er sie beleidigt oder bedroht, wobei eine Bedrohung im strafrechtl. Sinne nur die Androhung eines Verbrechens ist, während z. B. das Androhen von Schlägen keine Bedrohung ist, allerdings vermutlich als Beleidigung zu werten ist.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

hallo, ich hab mich vor kurzem von meinem freund getrennt u seitdem werde ich immer angerufen u wenn ich ran gehe legt er wieder auf das auf mein festnetztelefon aber auch auf mein handy. das ist ja eine art von belästigung, meine frage ist, ob man ihm deswegen anzeigen kann?

23x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

1. Nicht an Uralt-Threads dranhängen.

2. Am wirkungsvollsten: Rufnummern ändern lassen, und Ruhe ist.

3. Den Straftatbestand der Belästigung gibt es immer noch nicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

heisst das wenn man zur polizei geht dass es den nicht interessiert? man kommt da nicht durch u die erstattung einer anzeige ist nicht möglich? spricht die einzige lösung wäre die rufnummer zu ändern habe ich das richtig verstanden?
vielen dank

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#5
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

p.s: was ist eig ein Uralt-Threads ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Um dieses Stalking nachweisen zu können, müssten Sie wohl zunächst eine Fangschaltung beantragen, welche teuer ist und zunächst mal von Ihnen zu bezahlen ist. Ohne diese werden auch in einem Strafverfahren wohl kaum genügend Beweise zusammenkommen. Alles in allem erscheint es mir am wirkungsvollsten, schnellsten und kostengünstigsten, die Nummer zu wechseln.

Ein Uralt-Thread ist ein Thread, der schon vor über 3 Jahren abschließend beantwortet wurde und somit nicht mehr zum Vorschein gebracht werden sollte, um eine neue Frage dranzuhängen.


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#7
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

danke für ihre antwort!
wenn ich diese fangschaltung beantrage u genung beweise zusammen kriege könnte ich erst dann eine anzeige erstatten, die für die polizei zu intresse wäre? wenn ich das tun würde, was würde dann auf ihn zukommen? weil man muss sich überlegen, ob es sich überhaupt lohnen würde diese zu beantragen!

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Also strafrechtlich gesehen kommt durch eine Anzeige für Sie persönlich nichts dabei raus. Eventuell wird der Täter halt bestraft.

Wenn Sie auf Unterlassung oder gar Schmerzensgeld gehen wollen, so geht das nur zivilrechtlich (ggf. mit Anwalt), eine Strafanzeige bringt insofern nichts.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#9
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

dh heisst nicht mal das geld für die fernschaltung würde ich ohne zivilrechtliches verfahren zurückgekommen?
wie würde denn die strafe für den täter dann aussehen? nur eine anzeige,was ihn in seine zukunft vllt ein hinderniss sein könnte mehr nicht?
aber um das überhaupt durchsetzen zu können braucht man genug beweisse nicht wahr?
vielen dank!

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#10
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Es gibt die Möglichkeit, eine Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen (beim Antsgericht, Zivilsachen), die ihm jegliche Kontaktaufnahme und räumliche Nähe untersagt. Verstößt er dagegen, haben Sie sofort rechtliche Handhabe (Polizeiliche Unterstützung + Verhängung von Ordnungsgeld/-haft durch das Gericht).

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#11
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

ja aber das könnte man doch nur machen wenn man genug beweisse hat oder nicht? ich meine weil er einige male anruft reicht das ja noch nicht? wenn ich jetzt eine anzeige machen würde, würde das im grunde auch nichts bringen oder? dass er ordnungsgeld oder schmerzensgeld bezahlen muss, würde ich nur durch ein zivilrechtliches verafrehn schaffen oder? ich glaube wenn ich zur polizei gehe u den sage, dass ich von meinem ex-freund öfters angerufen werde u wenn ich rangehe er auflegt würde es ihnen nicht wirklich interessieren oder doch? würden sie da iwas gegen unternehemen?

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also mal ganz der Reihe nach:

1. Strafrechtlich kommt durchaus ggf. eine Strafbarkeit wegen Satlkings in betracht, aber wie hier schon gesagt wurde, so ist eine Anzeige allenfalls ein kleiner Teilaspekt.

Es gibt durchaus Stalking-Fälle, in denen sich die Staatsanwaltschaft richtig Mühe gibt. So ist es für die Staatsanwaltschaft zum Beispiel ein einfaches, entsprechende Verbindungsnachweise von den Telefongesellschaften einzuholen, sodaß es gar nicht unbedingt einer Fangschaltung bedarf.

Die entsprechende Strafanzeige sollte aber durch einen Rechtsanwalt gestellt werden, da man somit gegenüber der Staatsanwaltschaft etwas souveränder auftreten kann. Eine bloße Anzeige bei der Polizei wird wahrscheinlich in der Tat nichts bringen.

2. Ungeachtet dessen sollten Sie zivilrechtlich auf Unterlassung klagen und eine einstweilige Verfügung erwirken. Dazu brauchen Sie aber in der Tat Beweise. Sofern die Nummer nicht übertragen wird, dürfte eine Beweisführung schwierig werden, sodaß in diesem Fall tatsächlich eine Rückverfolgung mitels einer Fangschaltung in Betracht kommt.

Damit sollten Sie aber aus Kostengründen abwarten, denn vielleicht übernimmt die Staatsanwaltschaft ja die entsprechenden Ermittlungen.

3. Sollte diesbezüglich tatsächlich der Ex-Freund der Täterschaft überführt werden, so ist auch ein Schmerzensgeld drin. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass bereits 3 unerwünschte Anrufe einen Schmerzensgeldanspruch auslösen können. Wie hoch das Schmrzensgeld ist, wird im Einzelfall entschieden.

Zusammenfassend kan ich nur empfehlen, dieses Gesamtproblem sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich einem Rechtsanwalt zu übergeben.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

dh ohne rechtsanwalt wird das wenig bringen? wenn ich eine "normale" anzeige bei der polizei mache wird das eher nichts bringen? wenn ich erfolg bei der sache haben will muss ich ein rechtsanwalt kontaktieren ... die frage ist ob sich dies lohnen wird, weil anwälte nicht gerade bilig sind?
was muss zutreffen damit das ein fall ist, wo die staatsanwaltschaft sich mühe macht?
u sonst hilft nur nummer ändern oder? denn die polizei macht sich in solche probleme wenig sorgen nicht wahr?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

ps: kriegt er eine einstragung ins führungszeignis wenn ich eine anzeige mache u gilt er dann als vorbestraft?
vielen dank!!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

wegen einer Anzeige kriegt er keinen Eintrag ins FZ. Den kriegt er, wenn er verurteilt wird und die Verurteilung eine gewisse Höhe erreicht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Fragen Sie bitte mal in Ihrer Stadt nach einem Stalking-Beauftragen der Polizei und nach einer Selbsthilfegruppe. Die können den Einzelfall besser beraten.

Viel Erfolg!

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#17
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

sry ich hab noch eine frage ... wenn ich ihn bei der polizei "normal" anzeige wird das nichts bringen oder? vllt funktioniert das nur als abschrekungsversuch wenn ich ihn das sage aber mehr wird da nichts passieren oder?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Bei 'nur' einigen Anrufen würde ich dringend empfehlen, die Rufnummer zu wechseln und die Sache ansonsten auf sich beruhen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
julia1235
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 25x hilfreich)

naja es ist halt leider nicht nur so dass er "nur" einige male anruft ... ist öfters am abend oder so ab und zu hab ich das gefühl er ruf nur an um zu gucken ob ich da bin oder nicht ... oder sonst auf mein handy u dann legt er nicht sofort auf sondert ist da stille bis ich auflege ... aber in dem fall würde eine "normale" anzeige traotzdem nichts bringen oder? ich meine glaubt ihr die polizei würde sich dafür interessieren? ohne anwalt oder so? auch wenn ich beweise habe?

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