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Anzeige wegen Bedrohung... Wichtig!!!

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Anzeige wegen Bedrohung... Wichtig!!!

Guten Tag!

Ich habe eine Anzeige wegen Bedrohung bekommen, aber sehe den Fall selbst anders und würde gerne eure Meinung hören.

Erst mal schildere ich den Tathergang.

Ich ging mit meinen Hund in einem Park spazieren. Mein Hund hat die ca. 5m lange Leine zwar um, schleift aber aus erzieherischen Gründen über den Boden, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt die aber jeder Hundehalter begeht und selbst von drei verschiedenen zufällig getroffenen Polizisten nicht beanstandet wurde. Wir begegnen einem älteren Mann der seinen Hund angeleint mit sich führt. Der Mann verlangt mit den Worten „Nimm den Köter weg“ dass ich den Hund zurückhole was ich auch umgehend ohne Aufforderung schon gemacht habe. Mein Hund ist nicht näher als 4-5m an den Mann rangekommen.
Als der Hund schon angeleint ist sagt der Mann „Sonst schlag ich Dir den Köter kaputt“ und nimmt dabei den Spazierstock in die Hand. Ich frage nach: „Was wollen Sie?“ daraufhin sagt der Mann „Ja und Dich auch!“ und deutet dabei mit seinen Spazierstock einen Schlagbewegung an. Daraufhin ziehe ich ein Taschenmesser (kein Springmesser) zeige dass dem Mann und sage zu ihm „Sie wollen mich schlagen? Überlegen Sie sich das!“. Wir standen zu diesem Zeitpunkt etwa 8-10m voneinander entfernt. Danach steckte ich das Messer sofort wieder ein.
Der Mann sucht daraufhin in der Hosentasche nach einem Messer, findet aber keines. Mittlerweile ist seine Frau auch im Park und der Mann ruft Ihr zu: „Der hat ein Messer!“. Sofort beginnt die Frau damit mich anzubrüllen und versucht mich aus dem Park zu vertreiben. Um die Situation zu entschärfen gehe ich auch sofort.

Am nächsten Tag klingelt bei uns ein Polizist und teilt mir mit das der Mann Anzeige gegen mich erstattet hat. Er befragt mich zu dem Vorgang und ich schildere das was ich oben geschrieben habe.

Am Nachmittag rufe ich bei einem Anwalt an schildere ihm den Vorfall und frage ob es sinnvoll wäre selber Anzeige wegen Bedrohung zu erstatten. Er rät mir aber davon ab mit der Begründung das so die Chancen gut stehen dass das Verfahren eingestellt wird was natürlich am angenehmsten wäre und eine Anzeige von mir den Fall nur noch wichtiger erscheinen lassen würde.

Einen Tag später erscheint in der Lokalpresse ein Artikel der den Vorgang ausschließlich aus der Sicht des Mannes schildert und viele falsche Tatsachen beschreibt, so wird zum Beispiel geschrieben dass der Mann mit seiner Frau den Täter, also mich in die Flucht schlagen konnte und das die Polizei wenig später den Täter gestellt hat, obwohl Sie erst 16h später bei uns klingeln kam, was ja wohl mit Stellen nichts zu tun hat.

Noch ein paar vielleicht wichtige Hintergrundinformationen:

Zum Hund:
Der Hund ist ein 10 Monate alter Jagdterriermischling, ca. 14kg schwer und verträglich mit allen Hunden, egal welcher Rasse, Alter, Größe oder Geschlecht.

Zum Mann:
Der Mann ist ein bekannter „Querulant“, der jeden Spaziergänger in dem Park belästigt der seinen Hund frei laufen lässt oder Ähnliches tut. Insbesondere Frauen mit Hund werden von ihm belästigt.
Mir hat eine Frau sogar angeboten bei Gericht als Zeugin zu erscheinen und zu bestätigen dass der Mann sehr streitlustig, streitsuchend und unverschämt ist.

Zu mir:
Ich selbst bin 18 Jahre alt und habe seit meiner Geburt eine schwere Herzerkrankung, genauer gesagt eine Bindegewebsschwäche und Erweiterung der Aorta direkt am Herzen . Diese Behinderung kann ich durch einen Schwerbehindertenausweis mit 70% + G nachweisen. Ein Schlag mit dem Spazierstock stellt also für mich eine ernstzunehmende Bedrohung dar.
Ich bin bei der Polizei nicht bekannt, vorbestraft oder sonst irgendwie auffällig geworden.
Das Messer hatte ich nur deshalb dabei, weil ich gerade von einem Besuch bei einem Bekannten der Jäger ist und den ich bei der Jagd regelmäßig begleite nach Hause kam und noch die Jagdkleidung mit Ausrüstung angezogen hatte.

Zum Messer:
Das Messer ist ein Jagdmesser der Firma „EKA Schweden“, Modell „Masur“. Die Klinge ist ca. 7-8cm lang, der Schaft ca. 11cm und aus Holz gefertigt.

Und hier nun meine konkreten Fragen:

1. Was haltet Ihr von dem Rat meines Anwalts keine Anzeige wegen Bedrohung zu erstatten? Sieht die Situation nach erscheinen des Artikels anders aus?

2. Wie lange könnte ich noch Anzeige nach dem Vorfall erstatten?

3. Wie ist der Artikel in der Presse entstanden, gibt die Polizei die Informationen weiter, wenn ja warum nur die des Mannes und nicht meine, oder ist es möglich das der Mann selbst sich an die Presse gewendet hat?
Kann man sich darüber bei der Presse erkundigen?

4. Wie geht das jetzt weiter mit der Anzeige, gib es direkt einen Gerichtstermin oder muss ich den Vorgang noch mal schriftlich der Polizei/Staatsanwaltschaft schildern?

5. Wie beurteilt Ihr den Fall? Hat die Anzeige des Mannes Aussicht auf Erfolg? Ist überhaupt der Tatbestand der Bedrohung erfüllt? Mit welchen Konsequenzen muss ich ggf. rechen?

6. Inwiefern wird die Frau des Mannes als Zeugin zugelassen?

7. Habt Ihr vielleicht noch irgendwelche Ratschläge für mich?

Vielen Dank im voraus!

Gruß
Matthias



von MAG am 25.09.2003 10:07
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>Anzeige wegen Bedrohung... Wichtig!!!
Grüß Dich Matthias,

Das hört sich ja recht interessant an.
ich habe zwar kein rechtliches Hintergrundwissen, habe aber selber mal so etwas erlebt, das war vor einem Jahr, war ich übrigens auch 18. Und das verlief dann im Sande, insbesondere weil die Frau (ich hatte nur mit so einer ********en zu tun), schon quasi als solche bekannt war. Und ich nun wirklich nicht angefangen habe.
Allerdings ist rechtlicher Rat geratener.

Also Du bist auch Jäger? Finde ich sympathisch.

Alles Gute für Deinen Fall!

Gruß, Saringer


von Saringer am 25.09.2003 14:48
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>Anzeige wegen Bedrohung... Wichtig!!!
da wo die Sternchen sind, war kein böses Wort (meiner Ansicht nach), sondern das Wort: b-e-k-l-o-ppt


von Saringer am 25.09.2003 14:51
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Anzeige wegen Bedrohung... Wichtig!!!
Hallo Matthias,

viele Fragen...

1.) ich würde ebenfalls Strafantrag stellen - zumindest nach dem Bericht in der Zeitung!

2.) Drei Monate

3.) Gehe zur Zeitung und stelle Dich vor. Stelle Deine Sicht der Dinge und bitte um weitere Berichterstattung.

4.) Keine Aussagen mehr machen, ohne Akteninhalt zu kennen.

5. - 7.) Anwalt nehmen



von RA DPMS am 25.09.2003 15:56
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>Anzeige wegen Bedrohung... Wichtig!!!
Also,

zu 1 und 2.

Zwar ist es richtig, daß man einen Strafantrag innerhalb von 3 Monaten stellen muß, aber beim Tatbestand der Bedrohung handelt es sich um kein Antrags- sondern um ein Offizialdelikt ! Daher ist ein Strafantrag überhaupt nicht notwendig, sondern eine "einfache" Strafanzeige (für die es keine zeitliche Beschränkung gibt) vollkommen ausreichend. Diese würde ich allerdings -dem Rat Deines Anwaltes folgend- zumindest vorerst nicht erstatten.

zu 3.)

Ich denke, daß der Mann sich selber an die Presse gewandt hat, oder steht der Artikel unter der Rubrik "Polizeibericht" o.ä.? Du kannst Dich auch driekt bei der Polizei -Pressestelle- danach erkundigen, ob die die Sache an die Zeitung gegeben haben.

Wenn es auf Initiative des Mannes hin geschehen ist, würde ich mich keinesfalls mit "weiterer Berichterstattung" begnügen, sondern auf jeden Fall eine Gegendarstellung verfassen, die die Zeitung dann auch abdrucken muß.

Zu 4.)

Nach Abschluß der Ermittlungen geht der Fall an die Staatsanwaltschaft, die über das weitere Vorgehen entscheidet (Einstellung - Strafbefehl - Hauptverhandlung).

Wenn bei der "Befragung" durch den Polizisten ein Protokoll erstellt wurde, welches Du unterschrieben hast, war es keine "Befragung" mehr, sondern eine "Beschuldigtenvernehmung". In diesem Fall wird es wohl keine weitere mehr geben, ansonsten wohl schon.

Zu 5.) Nein, sehe ich durch das bloße "vorzeigen" des Messers i.V.m. einer allenfalls angekündigten Notwehrhandlung (die es gewesen wäre) als nicht gegeben an.

Auf der anderen Seite hat jedoch der Mann Dir gegenüber den TB der Bedrohung erfüllt, da man "Ich schlage Dich kaputt" auf jeden Fall als versuchte "schwere KV" oder evtl. sogar als "versuchten Totschlag" auslegen kann. Beides sind "Verbrechen" i.S.d. Gesetzes und somit vom § 241 StGB (Bedrohung) erfasst.

7.) Vollumfänglich ! Wie jedoch ein Richter deren Glaubwürdigkeit bewerten würde, ist eine andere Sache.


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 25.09.2003 20:17
Status: Tao (17082 Beiträge)
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