Moin,
Ich habe in einem YouTube Projekt mitgemacht. Dann gab es Streit und viele haben das Projekt verlassen. 2 von den Organisatoren haben den Chat, wo alles passiertt ist in eine Skypegruppe von ca. 170 Mann geschickt.
Einer der, die gegangen sind will nun Anzeige erstatten wegen "Verletzung des Persönlichkeitsrechts".
Ich selber habe damit aber nichts zu tun. Er denkt aber, dass ich es war ohne auch nur einen Beweis dafür zu haben.
Kann er mich Anzeigen ohne BEGRÜNDETEN Verdacht?
Und wenn ja, er wohnt in NRW, ich in MV. Muss ich für eine Aussage bis nach NRW oder geht das auch bei der örtlichen Polizei?
Gruß
Anzeige ohne Beweis (auf Verdacht) - Ankläger weit weg
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bei einer Anzeige wird nix bei rumkommen, zu einer Aussage würde man auch vom örtlichen Revier eingeladen werden. Ob derjenige einen Unterlassungsanspruch hat, ist möglich, dafür müsste er aber den zivilrechtlichen Weg gehen.
Zitat:Kann er mich Anzeigen ohne BEGRÜNDETEN Verdacht?
Ja. Grundsätzlich darf man erstmal jeden wegen allem anzeigen. Ob an der Anzeige was dran ist, ist ja die Aufgabe der Polizei.
Man darf nur nicht absichtlich(!) jemanden falsch falsch verdächtigen.
Ich glaube auch, dass da nichts bei herumkommen wird.
Vernehmungen können übrigens auch schriftlich erfolgen - dann wäre das Entfernungsproblem auch gelöst.
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Niemand muss für eine polizeiliche Vernehmung hunderte von Kilometer fahren. Normalerweise wird die Akte dann an die für den Wohnort zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet zwecks Vernehmung.
wirdwerden
Eine Straftat ist weit und breit nicht zu erkennen, daher wird auch niemand vorgeladen werden.
Grundsätzlich darf man erstmal jeden wegen allem anzeigen. Richtig - aber nur wegen existierender Straftatbestände. Und eine Straftat namens "Verletzung des Persönlichkeitsrecht" existiert nun mal nicht...
Nun ja.
Bei der Anzeige muss man ja keinen Straftatbestand angeben. Ob eine strafbare Handlung vorliegt, und wenn ja welche, stellt sich ja erst bei den Ermittlungen heraus.
Wenn jemand Anzeige erstattet, weil der Erstatter meint, es liege eine strafbare Handlung vor, dann ist das OK - auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Handlung gar nicht strafbar war.
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