Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Anzeige gegen die Polizei

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

675 Aufrufe

Anzeige gegen die Polizei

Sehr geehrte Community,
ich wollte morgen einen Brief an die Staatsanwaltschaft schicken, da die Polizei mir unterstellt, einem Kumpel an einem Tag jeweils 2 mal 5g Marihuana verkauft zu haben. Der Kumpel hat einen Brief letzte Woche bekommen, wo die Daten drin stehen, und auch dass ich ihm es Verkauft hätte.
Reicht dies für eine Anzeige gegen die Polizei?

Mit freundlichen Grüßen
BW8293

-----------------
""


von BW8293 am 03.07.2011 15:27
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Anzeige gegen die Polizei
Und was soll das ganze? Die Staatsanwaltschaft ermittlet und bedient sich da der Polizei als Hilfstruppe. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bist Du aus was für Gründen ins Visier geraten. Bist selbst noch gar nicht beschuldigt.

Darf die Polizei bei Straftaten nicht mehr ermittlen? Willst Du das erreichen, oder was sonst?

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 03.07.2011 16:17
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 223 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anzeige gegen die Polizei
Nein, sondern weil sie mir zeug unterstellen, wo garnicht stimmen...

Mit freundlichen Grüßen

BW8293

-----------------
""

-- Editiert am 03.07.2011 16:50


von BW8293 am 03.07.2011 16:50
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anzeige gegen die Polizei
Sie ermitteln doch noch. Wie sollen die das tun, bitteschön? Es ist, wie der Name sagt, ein Ermittlungsverfahren. Und da müssen nun mal auch Namen von Verdächtigen genannt werden dürfen.

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 03.07.2011 16:56
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 223 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anzeige gegen die Polizei
Eine Anzeige gegen die Polizei wäre völlig sinnlos.
Sie tun ja so, als hätte die Polizei nichts anderes zu tun, als Ihnen irgendwas zu unterstellen.
Es wird irgendwelche Ermittlungsansätze geben, die weder Sie noch Ihr Kumpel kennen.
Also sparen sie die 55 Cent.


von wastl am 03.07.2011 16:56
Status: Tao (6968 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 80 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anzeige gegen die Polizei
Und Sie wissen natürlich ganz genau, daß das nicht etwa auf einer vielleicht auch falschen Zeugenaussage beruht, sondern daß die Polizei sich das aus lauter Langeweile ausgedacht hat? Dann können Sie sich doch entspannt zurücklehnen, denn dann wird es ja nie eine Anklage geben.

-----------------
" "


von muemmel am 03.07.2011 16:57
Status: Tao (8910 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 224 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anzeige gegen die Polizei
Sachen gibts ...

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 03.07.2011 19:33
Status: Tao (17082 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Strafrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97908
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online