Anzeige: fahrlässiger Körperverletzung

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
selphius123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Anzeige: fahrlässiger Körperverletzung

Hallo Zusammen,
ich habe vergangenen Sonntag einen großen Fehler gemacht. Ich saß mit meiner Familie im Auto, mein Bruder ist gefahren daneben saß seine Freundin. Ich saß hinter meinem Bruder, der hat seinen Fahrersitz ausersehen zurückgestellt und ich habe aus Reflex ihn mit meinen Beinen zurück getreten. Dieser hat mich durch verschiedene Aussagen provoziert und ist rechts ran gefahren. Aus Wut habe ich ihn dann festgehalten und mich mit ihm "gerangelt". Bei diesem Streit habe ich seine Freundin ausersehen mit meinem Arm getroffen. Ehrlich gesagt bin ich mir nichtmal sicher ob ich oder er sie getroffen hat. Sie hat am Mund leicht geblutet. Anschließend bin ich vor Wut/Trauer und Verzweiflung aus dem Auto gestiegen und habe gegen die Rückleuchte getreten bei der die Scheibe kaputt gegangen ist. Die haben anschließend die Polizei gerufen und eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt. Mir tut das alles inzwischen Leid und es macht mich richtig fertig. Jetzt weiß ich nicht was noch passieren kann. Kann ich dafür ins Gefängnis kommen und was erwartet mich noch? Ich habe bisher noch keine Vorstrafen und bin noch nie bei der Polizei. Inzwischen befinde ich mich auch in psychologischer Behandlung. Möglich ist, dass diese Sinnlose Wut durch meine Depression ausgelöst wurde.
Könnt ihr mir weiterhelfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Neben fahrlässiger KV haben wir übrigens auch noch Sachbeschädigung und, wenn man es genau nimmt, mindestens fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrer während der Fahrt treten kann durchaus Menschenleben gefährden).

quote:
Kann ich dafür ins Gefängnis kommen


Ohne Vorstrafen nicht. Wenn nicht eingestellt wird, wird es - je nach Alter - irgendwo zwischen Sozialstunden und Geldstrafe im unteren Bereich landen.

quote:
Möglich ist, dass diese Sinnlose Wut durch meine Depression ausgelöst wurde.


Dann macht Behandlung auch Sinn. Sonst kommt beim nächsten "Anfall" womöglich wirklich jemand ernsthaft zu Schaden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

vielleicht hat auch die Familie etwas überreagiert, nachdem die Emotionen hochgekocht sind.

Körperverletzung ist ein Delikt, dass nur verfolgt wird, wenn es angezeigt wird. Die Geschädigte könnte auch die Anzeige zurückziehen.

Ob es nun zu einer Strafverfolgung kommt oder nicht, wäre es in jedem Fall eine gute Idee, wenn Sie sich schriftlich bei den Geschädigten entschuldigen würden und für den entstandenen Sachschaden aufkommen wollen. Der Geschädigten könnten Sie überdies eine kleine Wiedergutmachung anbieten / mitgeben (Gutschein Nagelstudio, Wellness, sowas in der Art). Das muss nicht die Welt kosten, sondern sollte Ihren guten Willen und eine Geeste zeigen.

Sollte es tatsächlich zu einer Anhörung Ihrerseits bei der Polizei kommen und könnten Sie dort Ihre tiefe Betroffenheit bereits mit Kopien der entschuldigenden Briefe unterlegen, könnte sich dies - soweit es überhaupt zu einer weiteren Rechtsverfolgung kommt - wohlwollend auf das "Strafmaß" auswirken.

Sie haben einen Fehler gemacht. Lenken Sie aufrichtig den Betroffenen gegenüber ein.




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:
Körperverletzung ist ein Delikt, dass nur verfolgt wird, wenn es angezeigt wird.


Du meinst vermutlich "wenn das Opfer Strafantrag stellt", andernfalls wäre es eine Binsenweisheit, da nur angezeigte, d.h. den Behörden zur Kenntnis gebrachte, Straftaten verfolgt werden können - ohne Kenntnis keine Verfolgung.

Das ist aber auch falsch.

KV ist kein absolutes Antragsdelikt. Das ist auch gut so, sonst könnte ein notorischer Schläger nicht gestoppt werden, solange nur seine ersten Opfer keinen Strafantrag stellen.

-- Editiert JenAn am 12.03.2015 16:07

1x Hilfreiche Antwort

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