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Anzeige Widerstand gegen Vollzugsbeamte rechtens?

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Anzeige Widerstand gegen Vollzugsbeamte rechtens?

Folgender Sachverhalt stellt sich dar:
Im Regionalzug nach Hause gab es nach einem Fußballspiel mehrere alkoholisierte Personen. Einer aus dieser Gruppe pöbelte den Zugbegleiter der die Fahrkarten kontrollierte an. Dieser benachrichtigte daraufhin die Polizei. Beamte stiegen an der nächsten Station in den Wagen und nahmen von der Gruppe die Personalien auf.

Sodann wurde einem anderen Mitglied dieser Gruppe mitgeteilt das er den Zug verlassen sollte.Und nur diesem! Dieser war sich jedoch keiner Schuld bewusst,hatte auch bereits seine Personalien dargelegt. Er wies mehrfach darauf hin das dieses der letzte Zug des Abends sei und er gerne weiter nach Hause fahren würde. Er hielt sich an einer Stange des Zuges fest, um nicht mitgenommen zu werden.

Nun erhielt diese Person ein Schreiben der Polizei in dem er aufgefordert wird dieses auszufüllen und zurück zu senden. Als Delikt wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angegeben Normalfall.
Meine Frage : erfüllt das reine sich sperren bereits den Tatbestand des Widerstandes?

Es gibt mehrere Zeugen die diesen Vorfall bestätigen können!

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von gigagabs am 08.07.2011 11:20
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>Anzeige Widerstand gegen Vollzugsbeamte rechtens?
quote:
Meine Frage : erfüllt das reine sich sperren bereits den Tatbestand des Widerstandes?


Das muß anhand des konkreten Einzelfalls (mit den Aussagen aller Beteiligten) beurteilt werden. Ausgeschlossen ist es in jedem Fall nicht:


Fischer, StGB, 56., 892, Rn. 24 zu § 113 StGB

...wurde es als ausreichend angesehen [...] mit aller Kraft am Lenkrad (eines Fahrzeugs) festhält, oder sich gegen Türrahmen oder andere Hinternisse stemmt um sein Wegbringen zu verhindern.





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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 08.07.2011 12:11


von !!Streetworker!! am 08.07.2011 12:09
Status: Tao (17082 Beiträge)
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>Anzeige Widerstand gegen Vollzugsbeamte rechtens?
Ist er denn nun ausgestiegen oder nicht?



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von Stefan 5 am 08.07.2011 17:32
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
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>Anzeige Widerstand gegen Vollzugsbeamte rechtens?
Ja es blieb ihm ja nicht viel anderes übrig.Er wurde zur Wache mitgenommen wo erneut die Personalien aufgenommen wurden. Danach durfte er dann nach Hause gehen. Allerdings war das dann erst am nächsten Morgen weil es ja der letzte Zug war, den er nehmen wollte....Danke für die Antworten!!

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von gigagabs am 08.07.2011 20:56
Status: Stift (39 Beiträge)
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