Anzeige Widerstand gegen Vollzugsbeamte rechtens?
Folgender Sachverhalt stellt sich dar:
Im Regionalzug nach Hause gab es nach einem Fußballspiel mehrere alkoholisierte Personen. Einer aus dieser Gruppe pöbelte den Zugbegleiter der die Fahrkarten kontrollierte an. Dieser benachrichtigte daraufhin die Polizei. Beamte stiegen an der nächsten Station in den Wagen und nahmen von der Gruppe die Personalien auf.
Sodann wurde einem anderen Mitglied dieser Gruppe mitgeteilt das er den Zug verlassen sollte.Und nur diesem! Dieser war sich jedoch keiner Schuld bewusst,hatte auch bereits seine Personalien dargelegt. Er wies mehrfach darauf hin das dieses der letzte Zug des Abends sei und er gerne weiter nach Hause fahren würde. Er hielt sich an einer Stange des Zuges fest, um nicht mitgenommen zu werden.
Nun erhielt diese Person ein Schreiben der Polizei in dem er aufgefordert wird dieses auszufüllen und zurück zu senden. Als Delikt wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angegeben Normalfall.
Meine Frage : erfüllt das reine sich sperren bereits den Tatbestand des Widerstandes?
Es gibt mehrere Zeugen die diesen Vorfall bestätigen können!
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von gigagabs am 08.07.2011 11:20
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