Anzeige Warenkreditbetrug, Forderung aber strittig

3. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Coriena2706
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)
Anzeige Warenkreditbetrug, Forderung aber strittig

Hallo liebe Gemeinde,

und zwar habe ich heute eine Vorladung erhalten. ich habe 2010 über ebay ein paar Ovutests ersteigert. dann wurde ich schnell schwanger, die Tests habe ich nie erhalten.

2013 kam von einem Inkassobüro eine Mahnung, diese habe ich zurückgewiesen wegen nie erhaltener Ware und habe um einen Versand- und Zustellnachweis gebeten (Versender ist gewerblicher Vertreiber). Beides konnte nicht erbracht werden und das Inkassobüro gab die Forderung nun anscheinend auch an den vermeintlichen Gläuiger zurück.
Der versuchte nun auf eigene Faust von mir das Geld einzutreiben. Ich schrieb ihm das gleiche = keine Ware erhalten. darauf hinschrieb er, dass ich nicht reklamiert hätte und somit alles anerkannt hätte. Das wies ich ebenfalls zurück. Dann auf einmal soll ich doch reklamiert haben. Daraufhin schrieb ich, dass damit ja die Sache klar sei. Auf Nachfrage allerdings nach Versand- und Zustellnachweis hieß es kann nicht meiner Order zugeordnet werden und natürlich kann er keinen Zustellnachweis liefern.

Die Forderung ist am 31.12. verjährt.

Nun kam ich heute Post, dass er eine Anzeige gegen mich gemacht hat wegen sonstigen Warenkreditbetrug.
Er hat es im Übrigen in den 3 Jahren nicht geschafft mir einen Mahnung/Rechnung per Post zuzusenden!!!!!!!! Er hat immer an meinen inaktiven (schon seit Ewigkeiten) nicht mehr genutzten ebay-Account geschrieben.
Seine AGB's kennt er auch nicht, denn dort steht ganz eindeutig, dass das Versandrisiko bis zur Übergabe bei ihm liegt.

Also was kann ich nun tun?! Mich nervt dieser Mensch. ich habe das Gefühl er will mich damit "erpressen" dass ich die Forderung doch noch zahle aber ich werde keine Ware zahlen, welche ich nicht erhalten habe.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kam auch nie, weil er natürlich keinen Nachweis hat, das die Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist.

Am liebsten würde ich ihn gleichzeitig anzeigen. Aber gibt es da eine Chance? ich habe ja nichts gezahlt aber ich finde schon der Versuch ohne jedwedge Beweise und Nachweise Geld zu fordern ist ein versuchter Betrugsversuch! Kann man deswegen eine Anzeige machen? Betrugsversuch? ungerechtfertigte Bereicherung? was wäre möglich?!


-----------------
""

-- Editiert von Moderator am 04.02.2014 08:45

-- Thema wurde verschoben am 04.02.2014 08:45

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gehört eigentlich ins Strafrecht-Forum. Ums kurz zu machen: Wenn er den Versandnachweis verweigert, kann er fordern was er will, er kommt damit nicht durch.

Bei einem Betrugsversuch muss man Vorsatz nachweisen können. Sowohl bei dir als auch bei ihm. Beides wird nicht möglich sein. Ohne Nachweis, dass das Paket jemals bei dir angekommen ist, kann man dir keinen Betrug nachweisen. Ohne Nachweis, dass er vorsätzlich das Paket nicht rausgesandt hat, kann man ihm Schlöamperei und eine katastrophale Buchhaltung u.ä. vorwerfen aber keinen Betrug.

Was man ihm aber vorwerfen könnte, wäre wohl eine falsche Verdächtigung. Denn wissentlich Falschangaben zu machen, um eine Strafanzeige zu rechtfertigen, ist ein No-Go. Man darf da niemanden belügen. Wenn er sich nun einfach irgendeinen Beleg rausnimmt, behauptet, das sei deiner, vorher aber angab, das sei ihm unmöglich, weil er Versandbelege und Kunden nicht mehr zusammenbringen könnte, wäre das beispielsweise eine dreiste Lüge gegenüber der Strafverfolgung.

P.S.: Selbst wenn er aber Versandbeleg hat: Als gewerblicher Verkäufer muss er auch noch nachweisen, dass du das Paket entgegengenommen hast.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.02.2014 18:11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Coriena2706
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe denjenigen (gewerblicher Verkäufer) mehrmals aufgefordert mir einen Versand- sowie Empfangsbeleg vorzulegen. Beides kann er nicht vorlegen oder will es nicht. Keine Ahnung.
Nun würde mich aber echt mal interessieren, ob man so eine Strafanzeige irgendwie rechtfertigen bzw. belegen muss. Denn der Beleg wäre ja der Versand- und Empfangsbeleg. Oder irre ich mich da? Kann man einfach so jemanden anzeigen nur mit einer Mahnung und das ich diese Mahnung/Rechnung zurück weise?
Ich meine, rein rechtlich ist er ja dazu verpflichtet diesen beleg vorzulegen um seine Forderung geltend machen zu können. Aber genau diese Belege verweigert er ja und schreibt immer ich hätte erst nicht reklamiert und dadurch hätte ich das ja anerkannt, dann habe ich wieder reklamiert aber nur einen Teil (wobei der teil den ich nicht reklamiert habe für mich irrelevant war, nicht erwähnenswert im Grunde und auch nur 1/10 vom ganzen Warenwert betrug). Wie geht es dann weiter? Kommt es zur Gerichtsverhandlung? Oder entscheidet da der Staatsanwalt alleine drüber?
Wie ist das denn, wenn er keine Beweise vorlegt außer seiner komischen Rechnung die er ja nun wehement verteidigt. Andere Sachen kann oder will er ja nicht vorlegen!Muss sich denn nicht auch die Polizei oder der Staatsanwalt an diese Fakten halten?!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Cool bleiben bitte

Das schläft ein

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Nun kam ich heute Post, dass er eine Anzeige gegen mich gemacht hat wegen sonstigen Warenkreditbetrug. Von wem denn? Doch wohl nicht von der Polizei - die Sache ist nämlich schlicht verjährt, da Betrug strafrechtlich nach 5 Jahren verjährt.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Muemmel.
2010 -> 2014 sind nur 4 Jahre, keine 5.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Ja, korrekter Einwand. Es wäre trotzdem interessant, ob nun mit einer Anzeige gedroht wurde oder ob die tatsächlich erstattet wurde.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die wurde erstattet, die TE schrieb, dass sie zwecks Aussage vorgeladen wurde. Offensichtlich hat der Gläubiger aber keinerlei zivilrechtliche Maßnahme eingeleitet, weder Mahnbescheid noch Klage.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich würde der Vorladung nachkommen, die Sache klarstellen (Forderung strittig, Ware nicht angekommen, Versender kann keinen Versandbeleg und natürlich auch keinen Empfangsbeleg vorlegen) -> fertig.

Da ist weit und breit kein Betrug und die Staatsanwaltschaft wird sich ggf. schon um ihn kümmern, wenn sie den Eindruck hat, dass sie da zu Unrecht mit Arbeit belästigt wurde.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Coriena2706
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe eine schriftliche Aussage gemacht. Dort habe ich auch den gesamten eMailverkehr reinkopiert.

Habe dann mit dem Polizisten telefoniert und ihm das auch nochmal erklärt und erfragt wie er das begründet hat.

Anzeigegrund war: Wäre bestellt, Wäre verschickt, keine Zahlung und nach 3 Jahren wäre angeblich keine Ware gekommen


So dann sagte ich dem Polizisten, dass das ja nur die halbe Wahrheit ist und ich ja reklamiert hatte und er mir diese Mail ja selbst zugeschickt hat. Außerdem kann er weder für die 1. Lieferung noch für die angeblich versande Ersatzlieferung einen Beleg vorzeigen.
Ich wies auch darauf hin, dass er als gewerblicher Versender das Versandrisiko bis zur Übergabe trägt.
da meinte der Polizist das das nicht immer so ist, weil er das selbst in seinen AGBs ausschließen kann. Was ehrlich gesagt absoluter Blödsinn IST. Das Deutsche Vertragsrecht ist da ganz klar, sonst könnte diesen Absatz ja jeder gewerbliche Verkäufer Nutzen um diesem Versandrisiko zu umgehen....ich weiß ja nicht. Der Polizist war mir irgendwie suspekt. Und er wäre eine neutrale Person die ja nur den Sachverhalt aufnimmt und das dann weiterleitet. Verstehe ich ja aber ganz im ernst....seine Aussage zur rechtlichen Situation finde ich schon...Hmm.... Fragwürdig.

Jedenfalls habe ich alles aufgeschrieben und ihm zukommen lassen. Auch wie er mich in seinen Mails belogen hat.

Wenn ich Post vom Staatsanwalt bekomme werde ich dann auch selbst Anzeige Stellen wegen falscher Verdächtigung denn er hat ja ganz eindeutig bei der Anzeige nur die Sachen erzählt/behauptet die mich in Inn schlechtes Licht rücken sollen. Wichtige Sachen wie die Reklamation hat er wie es aussieht ja verschwiegen. Genauso, dass er auf mein 1000 Faches bitten um Belege nie reagiert hat. Und ebenso wenig, dass er mich nie per Post angeschrieben hat. Langsam glaube ich ja fast, er hat meine Adresse nicht gehabt! keine Wäre, keine Ersatzlieferung, keine Mahnung per Post. erst die Inkassofirma hat mich ja dann per Post angeschrieben und ihm nach zurückweisen und Frage nach Belegen die Forderung zurück gegeben (was seiner Aussage nach ja darauf beruht, dass die Richtlinien haben, was sie eintreiben dürfen) da weiß ich ja nicht ob der wirklich so dumm ist oder er in seiner eigenen Phantasiewelt lebt...welches Inkasso gibt denn freiwillig eine Forderung zurück, die Bestand hat und verzichtet auf leichtgemachtes Geld?!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Coriena2706
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

@muemmel

Ja der Verkäufer hält eine Anzeige gemacht. Er hat mir in seinen Mails mit einem Mahnbescheid gedroht, der nie kam. Die Forderung ist verjährt. Und von Betrug kann keine Rede sein, denn den habe ich nie begangen.

Ich gehe mal davon aus, das er die Wäre tatsächlich verschickt hat. Dafür kann er wie gesagt keinen Beleg vorlegen. ich nehme ganz stark an, dass er das nicht kann, weil er nur ein unversichertes Päckchen verschickt hat. Und die Postbelege über den Versand kann er nach eigener Angabe ja den einzelnen Bestellungen nicht mehr zuordnen. Warum also verschickt man Ware im Wert von knapp 50 Euro unversichert? Um Kosten zu sparen? Warum hat er nie einen Mahnbescheid beantragt wenn er der Meinung ist, dass seine Forderung gerechtfertigt ist. Ich habe bis heute von ihm nicht ein Schriftstück per Post bekommen.und auf Zivilrechtlichem Weg hat er es auch nicht versucht.
Außerdem habe ich ihm angeboten die ebaygebühren zu erstatten...darauf ging er nicht ein. Was soll ich noch machen?! Ich werde keine wäre zählen die ich nicht erhalten habe, das ist mal klar

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.281 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen