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7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Makla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige Vergewaltigung

Ex Freundin hat mich wegen Körperverletzung und Vergewaltigung angezeigt?

Meine Ex-Freundin hat mich wegen Vergewaltigung angezeigt, sie hat mich an dem Abend zu sich eingeladen, ich sollte noch irgendeinen Freund mitbringen, sie hat meinte noch ich solle B oder C mitbringen. Ganz egal....ihre Worte waren ´so schwer würde es doch nicht sein....sie wollte eine super Party feiern und hätte Lust auf eine Sexorgie. Ich bin alleine zu ihr gefahren wir haben auch miteinander geschlafen,...sie hat mir dann noch ein Geständnis gemacht bezüglich eines Urlaubsflirtes, worauf es zu einer Diskussion und Streit kam,ich habe sie während des Streites auch gehalten, aber ich habe ihr kein blaues Auge oder so verpasst. Wir sind dann anschließend ins Bett gegangen und es kam nochmals zum S... . Sie meinte anschließend zu mir das sie diesen nicht gewollt habe und ich hätte sie vergewaltigt. Ich habe das nur im Halbschlaf vernommen, Wir sind dann zusammen eingeschlafen und am nächsten morgen hatten wir nochmals S.. an ihre Aussage habe ich nicht mehr gedacht. Wie komme ich da aus der Nummer wieder raus? Ich finde das schon wirklich heftig, aber das war doch in meinen Augen keine Vergewaltigung, wie wird das ein Richter sehen? Kann die mit der Nummer durch kommen?....Ihre Einladung zur Orgie habe ich als SMS noch,


-- Editier von Makla am 07.01.2017 18:37

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Makla):
Wie komme ich da aus der Nummer wieder raus?

Mit einem sehr guten Anwalt oder auch schilcht gar nicht.



Zitat (von Makla):
aber das war doch in meinen Augen keine Vergewaltigung,

Da der eigentliche Sachverhalt nicht wirklich geschildert wird, kan man das wohl nicht beurteilen.



Zitat (von Makla):
wie wird das ein Richter sehen?

Mit etwas Pech ganz anders als Du,



Zitat (von Makla):
Kann die mit der Nummer durch kommen?

Klar.



Zitat (von Makla):
Ihre Einladung zur Orgie habe ich als SMS noch

Und was soll die nützen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Makla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
....und danke für deine Antwort,....das sieht ja voel schlimmer aus als ich dachte?
was meinst du mit eigentlichem Sachverhalt?
Ich habe bisher eine Unterlassungsklage erhalten, das ich mich ihr nicht mehr nähern darf usw.
und aus der Unterlassungsklage geht auch raus hervor das sie mich angezeigt hat wegen Vergewaltigung

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Hier gibts es nur eines zu sagen:

Falls/sobald sie von der Polizei mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung konfrontiert werden, keinerlei Angaben zur Sache machen und einen versierten Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen, der idealerweise über Erfahrung im Sexualstrafrecht verfügt.

Zitat:
das sieht ja voel schlimmer aus als ich dachte?


Ja, 2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe bei Verurteilung wg. Vergewaltigung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Makla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wahsinn,

---das kann doch nicht sein,...lockt mich zu sich mit der aussicht auf einen schönen Abend,...ich kenne die seid 4 Monaten und wir heben sagen wir 40 mal miteinander geschlafen und beim 41. soll es eine Vergewaltigung sein?...das geht doch einfach nicht,

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Makla):
was meinst du mit eigentlichem Sachverhalt?

Das hier:
Zitat (von Makla):
Wir sind dann anschließend ins Bett gegangen und es kam nochmals zum S... . Sie meinte anschließend zu mir das sie diesen nicht gewollt habe und ich hätte sie vergewaltigt.

Ein Satz ist etwas wenig.

Hier sollte man den ganzen Ablauf genauestens aufschreiben, solange die Erinnerung noch frisch ist.
Auch für den Anwalt.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
Falls/sobald sie von der Polizei mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung konfrontiert werden, keinerlei Angaben zur Sache machen und einen versierten Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen, der idealerweise über Erfahrung im Sexualstrafrecht verfügt.

Kann ich nur unterstreichen.
Eventuell sollte man jetzt schon mal anfangen zu suchen.



Zitat (von Makla):
beim 41. soll es eine Vergewaltigung sein?...das geht doch einfach nicht,

Doch, das geht. Wenn sie das beim 41. Mal nicht wollte, ist es Vergewaltigung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Makla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh, man das wird ja eine enge Kiste, wähend wir miteinander S.. . hatten war sie nicht so das sie jetzt extrem freudig mitgemacht hat, aber das war nie so ihre Art, sie war eh eher passiv. Ich weiß nicht wie ich da argumentieren könnte. Sie wirft mir auch zweimalige Vergewaltigung vor. Die Schlafzimmertür war die ganze Zeit/Nacht über offen, ihre Freundin war im Gestenzimmer auf der anderen Seite des Flures, sie hat die sich die ganze Zeit nicht gezeigt, meine Ex hat auch nicht nach hilfe gerufen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Makla):
Ich weiß nicht wie ich da argumentieren könnte.

Genau deshalb überlässt man das einem versierten Anwalt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Makla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Makla):
Ich weiß nicht wie ich da argumentieren könnte.

Genau deshalb überlässt man das einem versierten Anwalt.


...und woran erkenne ich diesen, ich bin jetzt nicht gereade Kache......an und kann mir den teusterten und besten Strafverteidiger leisten?

Ich betone gerne nochmal das ich sie nicht ((bewusst) leistung der Empahtie)) vergewltigt habe, sie war whärend des beischlafes schon eher passiv, aber das war immer ihre Art, so wie ich das mit ihr kennen gelernt habe, sie meinte schon mal zu mir das sie das gut findet, ohne langes Vorspiel, sie würde sich damit immer präperiert fühlen. Av´ber anschliessend, nach dem Akt meinte sie das sie dieses nicht gewollt hötte und das es eine Vergewaltigung gewesen wäre. ....und das dies in der Nacht noch mal nach dem gkeichen Muster abgelaufen ist. Die Schlafzimmer Tür ist war die ganze Nacht über geöffnet und ihre Freundin die an diesem Abend auch zu Besuch war hat im Gästezimmer auf der anderen Seite des Flures geschhlafen, wenn ich sie wirklich von mir vergwaltigt wurde, warum dann kein Hilferuf ihrerseits zu ihrer Freundin oder so ein Hilferuf das ihre Freundin nicht aufmerksam wurde und die Polizei grufen hat?....wie auch immer, wie komme ich aus der Nummer raus? Warum so ein Rosenkrieg?....was soll das nur?...ich habe das so miemals gewollt? ..Ich bin traurig und sie ist traurig? Welchen Sinn/Nutzen hat das gabze nur?

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#10
 Von 
Makla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

ir geht gerade echt der Arsch auf grund Eis, ...ich habe sie niemals newusst Vergealtigt, dass einige was ich wollte war nicht abgelogen nzu wertden und das ist doch wohl nicht Strafbar, ich betone gerne nochmal das es im zuge nach ihrem geständnis es zum streite gekommen ist, ...aber wir uns zusammen ims Bette geleht haben anschliessend,..ich haesie niemals newusst vergewaltigt und jetzt kommt sie mir so daher, das kann doch niemals sein? Was soll das und wo führt das hin?

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
und woran erkenne ich diesen


Im Voraus gar nicht ;) Man kann natürlich im Freundeskreis herumfragen, ob "einer einen kennt", aber damit kann man auch auf die Klappe fallen. Der Anwalt der Kumpel XY wegen dessen z.B. Drogensache gut vertreten hat, kann im eigenen Fall eine totale Niete sein.

Ansonsten gibt man bei Google einfach mal: Anwalt Sexualstrafrecht Hannover ein (Hannover hab ich jetzt natürl. nur als Beispiel genommen. Da muss der eigene Wohnort hin, bzw. wenn man "auf dem Land" wohnt, die nächste größere Stadt.)

Weitere Möglichkeit wäre bei der zust. Anwaltskammer anzurufen und sich dort die Strafverteidiger nennen zu lassen, die auch Sexualstrafrecht machen (das tun näml. nicht alle)

PS: Vergewaltigung ist im Übrigen ein Fall für Pflichtverteidigung. Auch die ist zwar nicht umsonst, aber günstiger. Auch darüber sollte man mit dem RA sprechen (gleich am Anfang, wenn's um's bezahlen geht)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.01.2017 14:20

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