Hey Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen... vor kurzem wurde mein Freund mit meinem Roller angehalten. Angeblich fährt er zu schnell. Wir dürfen beide nur 25 km/h fahren und so ist der Roller auch eingetragen und gedrosselt. Ich will gar nicht abstreiten dass er geringfügig schneller fährt habs noch nie gemessen... die Höchstgeschwindigkeit die ich mal bei so ner Anzeigetafel im Wohnort erreicht hab lag bei 32 (Wie schnell genau darf ein Mofa eigentlich sein?).... eine Drosselbescheinigung habe ich leider nicht.
Der Roller wurde nicht von den Polizisten auf einen Prüfstand gestellt oder so. Vor der Kreuzung gesehen und direkt dahinter rausgelotst. Das einzige worauf sie sich verlassen haben war der kaputte Tacho....
Da der Roller vorher zweimal ungedrosselt angehalten wurde (wir waren jung und dumm) kann ich die voreingenommene Haltung der Polizisten verstehen aber ich finde es unrecht so behandelt zu werden wenn ich aus den Malen davor gelernt habe und den Roller habe drosseln lassen. Blöderweise privat um Kosten zu sparen (im Nachhinein saublöde Idee, ich weiss) Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir sagen in wie weit es Sinn macht mit dieser Basis gegen die Anzeigen der Polzei vorzugehen. Mein Freund wird jetzt wegen "Fahren ohne Führerschein" und ich wegen "Anstiftung" angeklagt weil ich die Halterin bin. Vielleicht war schon mal jemand in der selben Situation.... wollte nur mal ne Vorabmeinung einholen bevor ich mir überlege wie ich die Sache weiter handhaben soll.
Sorry für den Roman und danke im Vorraus für eure Antworten. LG P_sc@l3
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29. Januar 2017
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Frage vom 29. Januar 2017 | 03:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 29. Januar 2017 | 11:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatdie Höchstgeschwindigkeit die ich mal bei so ner Anzeigetafel im Wohnort erreicht hab lag bei 32 :
ZitatDas einzige worauf sie sich verlassen haben war der kaputte Tacho.... :
Aha ... kautter Tacho ...
Zitatwenn ich aus den Malen davor gelernt habe und den Roller habe drosseln lassen. :
ZitatWir dürfen beide nur 25 km/h fahren und so ist der Roller auch eingetragen und gedrosselt. :
Offenbar nicht, denn
Zitatdie Höchstgeschwindigkeit die ich mal bei so ner Anzeigetafel im Wohnort erreicht hab lag bei 32 :
ZitatMein Freund wird jetzt wegen "Fahren ohne Führerschein" :
Glaube ich nicht, denn das waärte nur eine Ordnungswidrigkeit mit minmalem Bußgeld (10 EUR)
Man fährt ein Fahrzeug das mindestens 32 km/h fahren kann obwohl man nur eine Fahrerlaubnis hat, die bis 25 km/h gilt. Das nennt sich "Fahren ohne Fahrerlaubnis ", ist eine Straftat nach § 21 StVG und bedeutet nicht nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Sondern auch, das bei erteilung einer weiteren Fahrerlaubnisklasse (z.B. Motorad, Auto, ...) mit Problemen wie z.B. MPU zu rechnen ist.
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