Anzeige Nachbar wg. übergroßem Geräteschuppen mit Werkstatt

19. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lena61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Anzeige Nachbar wg. übergroßem Geräteschuppen mit Werkstatt

Moinsen, wenn man den Bau eines Schuppens mit Werkstatt auf dem Nachbargrundstück verhindern möchte, weil dieser nicht der LBO entspricht,und störend ist, muss man gegen den Nachbarn eine Anzeige erwirken bei der Behörde?
Oder greift das Bauamt auch ohne Anzeige ein. Eine Anzeige wäre doch dann auch mit einer Geldstrafe verbunden oder bin ich da falsch informiert. Wie läuft so was ab? Dank auch und Gruße, Leno

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Lena61):
Oder greift das Bauamt auch ohne Anzeige ein.

Wenn die Hellseher beschäftigen, dann wäre das durchaus im Bereich des möglichen.



Zitat (von Lena61):
Eine Anzeige wäre doch dann auch mit einer Geldstrafe verbunden

Unter Umständen.
Auch mit einer Auffoderung zum Rückbau.
Eventuell lässt er das ganze auch nachträglich genehmigen.

Kommt halt ganz auf das Verhalten vom Amt und vom Nachbarn an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lena61
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Moinsen, Firma dankt, hat jemand ne Ahnung, wie viel man für so ne Ordnungswidrigkeit berappen muss?
Schoines Wochenende noch

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Lena61):
Moinsen, wenn man den Bau eines Schuppens mit Werkstatt auf dem Nachbargrundstück verhindern möchte, weil dieser nicht der LBO entspricht,

Es stellt sich eher die Frage, ist eine Baugenehmigung vorhanden?
Die Bauämter können auch Ausnahmen von einer LBO machen.


-- Editiert von 0815Frager am 19.08.2017 20:19

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