Moinsen, wenn man den Bau eines Schuppens mit Werkstatt auf dem Nachbargrundstück verhindern möchte, weil dieser nicht der LBO entspricht,und störend ist, muss man gegen den Nachbarn eine Anzeige erwirken bei der Behörde?
Oder greift das Bauamt auch ohne Anzeige ein. Eine Anzeige wäre doch dann auch mit einer Geldstrafe verbunden oder bin ich da falsch informiert. Wie läuft so was ab? Dank auch und Gruße, Leno
Anzeige Nachbar wg. übergroßem Geräteschuppen mit Werkstatt
19. August 2017
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Frage vom 19. August 2017 | 00:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Anzeige Nachbar wg. übergroßem Geräteschuppen mit Werkstatt
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 19. August 2017 | 10:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatOder greift das Bauamt auch ohne Anzeige ein. :
Wenn die Hellseher beschäftigen, dann wäre das durchaus im Bereich des möglichen.
ZitatEine Anzeige wäre doch dann auch mit einer Geldstrafe verbunden :
Unter Umständen.
Auch mit einer Auffoderung zum Rückbau.
Eventuell lässt er das ganze auch nachträglich genehmigen.
Kommt halt ganz auf das Verhalten vom Amt und vom Nachbarn an.
#2
Antwort vom 19. August 2017 | 12:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Moinsen, Firma dankt, hat jemand ne Ahnung, wie viel man für so ne Ordnungswidrigkeit berappen muss?
Schoines Wochenende noch
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#3
Antwort vom 19. August 2017 | 20:16
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatMoinsen, wenn man den Bau eines Schuppens mit Werkstatt auf dem Nachbargrundstück verhindern möchte, weil dieser nicht der LBO entspricht, :
Es stellt sich eher die Frage, ist eine Baugenehmigung vorhanden?
Die Bauämter können auch Ausnahmen von einer LBO machen.
-- Editiert von 0815Frager am 19.08.2017 20:19
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