Anzeife wegen Sonstige Urkundenfälschung

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
KQuant
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeife wegen Sonstige Urkundenfälschung

Hallo,

Ich habe gestern eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter bekommen. Nun war ich zur Tatzeit definitiv 200km weit weg, nachweislich. Die Polizei gibt mir keinerlei Informationen, da es nur die erkrankte Kommissarin machen Darf, sagen sie. Nun stellen sich mir folgende Fragen. Ist es sinnvoll zu diesem Zeitpunkt bereits einen Anwalt einschalten? Möchte irgendwie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Und habe ich ein recht zu erfahren, woher die meine Daten haben?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ohne jegliche Information kann ein Anwalt auch nichts tun. Zahlen müssen Sie ihn in jedem Fall selbst, ausser es gäbe eine Anklage und dann einen Freispruch. Woher wissen sie dass sie 200 KM weg waren? Weg von wo? Was ist denn als Tatort genannt? Für das Delikt Urkundenfälschung muss man sich aber auch nicht zwingend an einem bestimmten Tatort aufhalten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.08.2017 07:00

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#2
 Von 
KQuant
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Vorladung wurde als Tatort Straße xxx 12 genannt und die Uhrzeit Mitternacht. Und von der Information aus, kann ich sagen, dass ich 200km weit weg war. Ich wohne noch nicht mal in der Ortschaft oder halte mich da privat auf.

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Da vermutlich die Strafverfolgungsbehörden keine Ahnung haben, wo und wann "Du" (oder wer auch immer) eine bestimmte Urkunde gefälscht haben sollst, wird sich Ort und Zeit vermutlich darauf beziehen, wo und wann das gefälschte Dokument zum Einsatz kam und aufgeflogen ist.

Wenn Du nun also z.B. einen Ausweis gefälscht haben solltest und jemand anderes mit diesem nicht in die Dorfdisko kam, bringt es Dir überhaupt nichts, nicht auch in der Dorfdisko gewesen zu sein.

Deine Daten könnten sie dann z.B. von dem erwischten Diskogänger haben, der eben geplaudert hat, woher er denn das falsche Dokument hat.

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#4
 Von 
KQuant
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja nichts der gleichen gemacht. Ich hab da die Theorie, dass mein Chef die Daten weitergeben hat. Arbeite für die Gemeinde in der die Ortschaft liegt. Vielleicht nach dem Motto " der sah aus wie der eine da.."

Und nach unseren dienstvereinbarungen dürfen unsere Daten nicht an Dritte weitergeben werden. Daher wäre es für mich schon interessant zu wissen, ob die Polizei eine Anfrage gestellt hatte oder der Bürger sie bereits hätte.

Und der Tatort ist ein Einfamilienhaus, hatte mal gegoogelt

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Nochmals: wir haben häufig mehrere Tatorte und auch Tatzeiten. Man muss auch den Anzeigenerstatter nicht unbedingt kennen. Und im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens darf der Amtsleiter nicht nur die Daten der Mitarbeiter weitergeben, m.E. muss er es sogar unter dem Gesichtspunkt der Amtshilfe, zu der er gesetzlich verpflichet ist. Die Weitergabe von Daten aus der Dienstvereinbarung bezieht sich auf andere Fälle. Z.B. auf den Verkauf von Daten (wie sie in vielen Gemeinden immer noch üblich ist), unkontrollierte Weitergabe an andere dritte Personen. Also eine ganz andere Rille.

Geh zur Vernehmung, da wird man Dir genauer sagen, um was es geht, und dann kannst Du entscheiden, ob Du aussagst oder nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Man könnte sich auch erstmal Akteneinsicht per Anwalt beauftragen, kostet so 60-80 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
KQuant
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vorhin den Vorwurf von der Polizei erfahren. Geht darum, dass sich jemand als Mitarbeiter ausgeben haben soll von einer Firma, wo ich vor 8 Jahren noch war. Und ein Rapport Zettel geschrieben hat. Und alle ehemaligen Mitarbeiter sind Beschuldigte.

Da wäre ich nie drauf gekommen

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Die Ermittlungstktik nennt sich "aussieben".
Die mit Alibi sortiert man aus und mit dem Rest beschäftigt man sich intensiver ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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