Guten Morgen,
ich möchte eine 2-Zimmer-Wohnung (62qm) mieten. Meine Kinder werden zeitweise jedoch auch bei mir wohnen, je nach Absprache mit meiner Ex. Dies kann Wochen- oder auch nur Tageweise der Fall sein, da sie weiterhin in unserer bisher gemeinsamen Wohnung mit Garten in meiner Nähe wohnen werden.
Nun fragt mich ein Vermieter, "wer einziehen würde?".
Ich kenne keine Details zum Mietvertrag, insbesondere nicht, ob etwaige Nebenkosten per Kopf abgerechnet werden.
Bin ich verpflichtet, meinen zukünftigen Vermieter über den Umstand mit meinen Kindern zu informieren? Wenn Ja, was wären die wesentlichsten Rechtsfolgen, sofern ich dies verschweige.
Besten Dank für Ihre Mühen.
Herzlichst
Klemenso
Anzahl der Personen in der Mietwohnung - Vor Abschluss des Mietvertrages
12. Januar 2016
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Frage vom 12. Januar 2016 | 09:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahl der Personen in der Mietwohnung - Vor Abschluss des Mietvertrages
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2016 | 11:26
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
So lange Deine Kinder nicht länger als 6 Wochen bei Dir sind zählt das als Besuch. Darüber mußt Du den Vermieter nicht informieren.
Wohnt der Vermieter mit im Haus sollte Du es höflicher weise trotzdem tun.
Und jetzt?
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