Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Anwälte können wegen Geldwäsche verurteilt werden - 1/1
AFP vom 30.03.2004   |   4192 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Anwälte können wegen Geldwäsche verurteilt werden

- BVG: Wissen um Herkunft von Honorar aus Straftat aber Voraussetzung

Strafverteidiger können wegen Geldwäsche verurteilt werden, wenn sie wissentlich Honorar angenommen haben, das aus einer Straftat stammt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Damit blieben die Klagen eines Anwaltsehepaares erfolglos: Sie hatten zur Verteidigung der Anlagebetrüger im Fall "German-Kings-Club" einen Geldkoffer mit rund 200.000 Euro in bar als Honorar akzeptiert.

Die Verurteilung des Anwaltsehepaars zu je elf Monaten Haft auf Bewährung und die Einziehung der Honorare wegen Geldwäsche ist damit rechtskräftig.

Laut BVG muss das Gesetz zur Geldwäsche bei Strafverteidigern eng ausgelegt werden, da ansonsten ihre Berufsfreiheit und das Vertrauensverhältnis mit ihren Mandanten gefährdet wird. Zudem könne die Gefahr einer möglichen eigenen Strafbarkeit für den Verteidiger zu einem Interessenkonflikt führen. Eine effektive Strafverteidigung sei unter solchen Bedingungen nicht mehr möglich.




Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger, begrüßte das Urteil. Es sei eine "hervorragende Abwägung" zwischen den Belangen der Strafverfolgung auf der einen Seite und dem Schutz der Berufsfreiheit von Anwälten und dem Anspruch von Angeklagten auf ein faires Verfahren auf der anderen Seite, sagte er in Karlsruhe. Der Klägervertreter, der renommierte Frankfurter Strafverteidiger Eberhard Kempf, sagte, Anwälte können mit dem Urteil leben, wenn die Forderungen und Hinweise des BVG an die Strafverfolungsbehörden in der Praxis ernst genommen werden.

Laut Urteil ist die Annahme von Honoraren aus illegalen Quellen nur dann strafbar, wen der Anwalt zu diesem Zeitpunkt "sicher weiß", dass das Geld aus einer bestimmten Straftat herrührt. Zu Nachforschungen über die legalen oder illegalen Einnahmequellen eines Mandanten ist der Verteidiger aber nicht verpflichtet.

Das BVG begründete diese Hürde unter anderem mit dem Anspruch von Angeklagten auf ein faires Verfahren. Ansonsten könne ein Staatsanwalt vorschnell eine Anwaltskanzlei wegen Verdachts auf Geldwäsche durchsuchen, Akten beschlagnahmen und Einblick in die Verteidigerstrategie erhalten.

Bestrafung von Strafverteidigern wegen Geldwäsche
- Website des Bundesverfassungsgerichts

30. März 2004 - 12.26 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94207
beantwortete Fragen
21
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal