Anwaltswechsel

30. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Anwaltswechsel

Hallo Ich möchte gern meinen Anwalt wechseln.
Kann ich dies jederzeit tun?
Und wie sieht es mit den Kosten aus?
Wie verteilen sich die? Oder bezahl ich erst den Einen und dann den Anderen.?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Grundsätzlich haben beide Anwälte einen Vergütungsanspruch. Selbst wenn also ein Dritter die Kosten tragen müsste (RSV, Gegenseite o.ä.), würde nur ein Anwalt bezahlt. Den anderen müssten Sie selber bezahlen.

Tritt kein Dritter für die Kosten ein, zahlen Sie beide.

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