Anwaltstelefonat

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ferninho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltstelefonat

Hallo!

Bei mir wurde ein Unfallschaden verursacht. Ich bekam von meiner Rechtsschutzversicherung einen Anwalt genannt. Diesen kontaktierte ich telefonisch. Das Gespräch war nach 3 Minuten beendet und ich legte auf mit den Worten „ich melde mich". Eine Rechtsberatung fand definitiv nicht statt.

Daraufhin beauftragte ich einen Freund mit dem Fall, welcher jetzt auch bereits abgeschlossen ist.

Heute bekam ich ein Schreiben meiner Rechtsschutzversicherung, woraufhin dieser Anwalt für seine „Rechtsberatung" abrechnen möchte.

Darf der Anwalt dies, obwohl er mich weder beraten, noch vertreten oder irgendeine Unterschrift von mir erhalten hat? Wir haben uns darüberhinaus auch noch nie gesehen.

Danke für eine Einschätzung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Ferninho):
Darf der Anwalt dies, obwohl er mich weder beraten, noch vertreten oder irgendeine Unterschrift von mir erhalten hat?

Für das zu Stande kommen eines Vertrages ist keine Unterschrift notwendig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120220 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von Ferninho):
Darf der Anwalt dies, obwohl er mich weder beraten, noch vertreten

Der Anwalt wurde unzweifelhaft tätig. Bereits das kann eine Vergütungsanspruch auslösen.

Und möglicherweise hat ja eine Beratung stattgefunden, der Laie hat es nur nicht wahrgenommen.
Die vergütungspflichtige Beratungsleistung eines Anwaltes kann im Extremfalle aus einem Kopfnicken / Kopfschütteln bestehen (am Telefon dann "JA" oder "NEIN").


Da müsste man mal wissen, was genau da in den 3 Minuten abgelaufen ist und was genau auf der Rechnung steht.



Zitat (von Ferninho):
oder irgendeine Unterschrift von mir erhalten hat? Wir haben uns darüberhinaus auch noch nie gesehen.

Ja und?

Besucht man jeden Verkäufer bei dem man im Internet was bestellt hat perönlich, hat man da immer eine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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