Anwaltsschreiben ohne Fristsetzung

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)
Anwaltsschreiben ohne Fristsetzung

Fall:

Habe vom Anwalt meiner ExFreundin im Erstschreiben die Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt in von der Gegenseite einfach mal bezifferter Höhe und die Aufforderung zur Offenlegung meiner finanziellen Verhältnisse erhalten.

Fristen wurden keine gesetzt. Weitere Zwangsmassnahmen nicht angedroht.

Frage:

innerhalb welcher Zeit muß ich antworten, wenn ich nicht bereit bin diesen Betrag zu zahlen und muß ich überhaupt antworten oder kann ich theoretisch mal gelassen abwarten, bis ich unter Fristsetzung von ihm ermahnt werde ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo!

Also zunächst: Das Anschreiben des Anwaltes mit der Forderung von Betreuungsunterhalt und der Aufforderung, deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen setzt dich meines Wissens nach automatisch in Verzug. D.h., falls der Anspruch realistisch und gerechtfertigt ist, bist du ab Zugang des Schreibens zahlungspflichtig.
Selbstverständlich kannst du aber auch im Gegenzug die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse fordern.
ABER: Gerade Unterhaltsverpflichtungen und co. können so dermaßen kompliziert werden, dass du KEINESFALLS OHNE ANWALT weitermachen solltest. Sonst besteht die Gefahr, dass du erhebliche Nachteile erleidest! Laienwissen und Tipps aus Internetforen können mit Sicherheit nicht ausreichend weiterhelfen!

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#2
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

kleine Ergänzung, es sollte natürlich "...die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse DER GEGENSEITE fordern."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

daß ich mit diesem Schreiben in Verzug gesetzt wurde und ab diesem Zeitpunkt ggf. Unterhaltspflicht besteht ist klar.

Kann aber innerhalb des Schreibens nichts erkennen, was mich in Hektik verfallen lassen würde.

Geht hier zwar jetzt nicht um die BU-Frage, aber werden nicht im "Gegenzug" sondern vorab die Offenlegung der Gegenseite fordern. Schließlich muß zuerst Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

Leider ist die Praxis so, daß Internetwissen wesentlich weiter hilft (manchmal), als Anwaltsscheinwissen ;-)

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#4
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Hektik ist auch sicherlich nicht angebracht. Kenne einen ähnlichen Fall aus meinem Bekanntenkreis. Da geht es schon seit über sechs Monaten um die Einkommensnachweise, die zwar innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung übersandt wurden, aber immer wieder gab es Kritik von der Gegenseite (nicht vollständig, das kann nicht alles sein, viel zu niedrig etc.). Eine konkrete Frist ist mir aber nicht bekannt.
Gerade wenn es um die Höhe von Unterhaltszahlungen geht, anrechenbares Einkommen, Bedürftigkeit der Gegenseite usw. würde ich nichts mehr ohne Anwalt unternehmen. Es sei denn, du verfügst über profundes juristisches Hintergrundwissen.
Viel Erfolg und so wenig Streit wie möglich!

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