Anwaltsrechnung so okay? Von 300 auf 850 Euro

6. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)
Anwaltsrechnung so okay? Von 300 auf 850 Euro

https://picload.org/view/icwrcrg/kostennote.jpg.html

Alternativ:
https://img5.picload.org/image/icwrcrg/kostennote.jpg

Bitte kann jemand die Rechnung vom Anwalt einmal durchgehen und mir sagen, ob das so in Ordnung ist?

Nach Zustellung eines Strafbefehls legte ich Einspruch ein. Der nach Zustellung des Strafbefehls kontaktierte Anwalt legte zur Sicherheit auch Einspruch ein, jedoch nach Fristablauf.

Er beantragte bisher 2x Akteneinsicht, es gab 2 persönliche Termine in der Kanzlei und es kam zu einer 1. Verhandlung vor Gericht, ohne Urteil. Zuletzt hat der Anwalt telefonisch die Einstellung des Verfahrens beantragt, wenn ich mich mit dem Kläger einige (eine Art Rückabwicklung des Geschäfts). Wir waren bisher mitten in den Einigungsversuchen, es war noch nicht zur Einigung gekommen.

Als ich den Anwalt bat, der Gegenseite noch ein Schriftstück aufzusetzen, legte er das Mandat nieder und schickte mir eine Rechnung von knapp über 850 Euro, obwohl besprochen waren, dass ca. 300 Euro anfallen würden.

Nun bin ich verwundert, weshalb die Rechnung fast drei Mal so hoch ausgefallen ist.

Könnt ihr mir bitte sagen, ob die Posten aus dem o. g. Pic-Link so richtig weiter berechnet worden sind?

Ich danke im voraus.

-- Editier von kwbl am 06.07.2015 13:29

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Es hätte auch noch höher sein können.

http://www.rvg-news.de/rvg-reform-2013/rechtsanwaltsverguetung-strafsachen-rvg-reform-2013/

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Als ich den Anwalt bat, der Gegenseite noch ein Schriftstück aufzusetzen, legte er das Mandat nieder

Das ist eigentlich nicht die übliche Reaktion auf die Bitte der Gegenseite etwas mitzuteilen ...



Zitat:
obwohl besprochen waren, dass ca. 300 Euro anfallen würden.

Wofür den genau und wie wäre das beweisbar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Wenn die Gegenseite unseren Vorschlag annimmt und es zu keiner zweiten Verhandlung vor Gericht kommt, würden die Anwaltskosten ca. 300 Euro betragen. Meine erwachsene Tochter war beim Gespräch dabei.

Können die Gebühren nach 4104 und 4106 zusammen berechnet werden? Wie gesagt war der Anwalt erst nach Zustellung des Strafbefehls in den Fall eingestiegen.

-- Editiert von kwbl am 06.07.2015 14:05

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Können die Gebühren nach 4104 und 4106 zusammen berechnet werden?

Wenn der Anwalt erst nach Erhalt des Strafbefehls mandatiert wurde: Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Welcher Posten wäre das dann in diesem Fall, der zuviel berechnet wurde?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


Die 4104.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke. Ich frage mich, ob es sich lohnt, 4104 streichen zu lassen. Ich habe die Befürchtung, dass er die übrigen beiden Gebühren im Gegenzug erhöhen könnte, so dass ich hinterher noch schlechter dastehe. Könnte das passieren? Wie sollte ich die Beanstandung formulieren, leider finde ich oft nicht die richtigen Wörter. Wenn mir hier noch geholfen werden kann, wäre ich dankbar. Ich fühle mich in manchen Situationen einfach nur ausgeliefert. Danke nochmals.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
. Ich habe die Befürchtung, dass er die übrigen beiden Gebühren im Gegenzug erhöhen könnte, so dass ich hinterher noch schlechter dastehe. Könnte das passieren?

Gute Frage.

Wie weiter oben schon angedeutet, haben Anwälte bei der Gebührenhöhe einen gewissen Spielraum.
Bei der 4100 ist der Anwalt sehr deutlich unter dem Mittelwert, bei der 4106 zumindest etwas unter dem Mittelwert geblieben.
Bei der 4108 hat er genau den Mittelwert genommen.

Abgesehen von der 4104 ist die Rechnung also durchaus als günstig zu bezeichnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Streichung der Nr. 4104 sollte eigentlich nicht dazu führen, dass die übrigen Gebühren höher werden. Warum? In Strafsachen hat der Anwalt die Gebührenhöhe, und zwar für jede einzelne Gebühr, nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Mit der Rechnung hat er dieses Ermessen bereits ausgeübt und kann das bei Wegfall einer zu Unrecht angesetzten Gebühr hinsichtlich der übrigen Gebühren nicht einfach so ändern, damit "unterm Strich" das gleiche (oder mehr) rauskommt.
Kostet eventuell aber Nerven.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von kwbl):
Wie sollte ich die Beanstandung formulieren,


Vielleicht erst einmal anrufen. Möglicherweise handelt es sich um ein Versehen: man hat eine Vorlage verwendet (z.B. alte Rechnung) und die Besonderheit in Deinem Fall - Mandat nach Strafbefehl - übersehen?
Stellt sich heraus, dass der Posten beabsichtigt in Rechnung gestellt wurde, kannst Du Dir immer noch überlegen,ob Du das beanstandest. Für die beschriebene Leistung scheint mir die Rechnungssumme echt moderat.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo, nochmals zur Zwischenmeldung: 4104 wurde aus der Rechnung genommen, die überbezahlte Summe wird auf mein Konto erstattet. Vielen Dank für eure Unterstützung.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen