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Anwaltsrechnung

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Anwaltsrechnung

Hallo,
wir haben bei einem Anwalt hier im Forum entdeckt und bei diesem angerufen, um die Beratungskosten in einem konkreten Fall anzufragen.

Er bat mich für ein Angebot, meine Fragen per Mail zu zusenden. Dies habe ich getan.
Sowohl telefonisch als auch in besagter Mail habe ich explizit darauf hingewiesen, dass ich vorab ein Angebot benötige!

Er schrieb mir daraufhin ich müsse erst mal einen "Kostenvorschuss von 500,- EUR" aufbringen.

Dies warf natürlich die Frage nach den Gesamtkosten auf (dies war ja meine eigentliche Frage). Zur Klärung rief ich Ihn nochmal telefonisch an. Nachdem er mir ein Angebot in Höhe von 677EUR genannt hatten, habe ich ausdrücklich gesagt, dass ich dies erst mit meiner Frau besprechen möchte und ich noch keine Zusage erteilen kann.

Noch am selben Abend teilte ich dem Anwalt per Mail mit, dass wir an einem solchen Verfahren kein Interesse haben.

Daraufhin hat der RA mir nun eine Rechnung in Höhe von 150EUR Beratungsgebühr zugesandt.

Auf meine Beschwerde gegen seine Rechnung schrieb er mir
"das was Sie mir an Fragen und zusätzlich an Sachverhaltsschilderungen übersandt haben, geht über eine bloße Kostenanfrage deutlich hinaus."

Er hatte doch diese Informationen von mir angefordert und es war IMMER KLAR, dass ich erst einen konkreten Preis von Ihm benötige!!
Er darf mir doch unter diesen Umständen keine Rechnung stellen?!

Wie kann ich mich nun dagegen wehren?!



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von sunshineh2022 am 04.08.2012 12:07
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Anwaltsrechnung
Hallo,

sehr schwierig - denn hier hat schon eine Erst-Beratung stattgefunden.

In Deutschland sind die Gebühren für Anwälte festgelegt! Angebote einholen wie bei einem Handwerker ist nicht vorgesehen. Ein "Angebot" hat er dir sicherlich nicht gemacht! Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert.

Ich folge in deinem Fall dem Anwalt, aber du kannst es darauf ankommen lassen und das Gericht wird entscheiden...



von CBW am 04.08.2012 19:10
Status: Unsterblich (1682 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 89 User(n) bewertet)

>Anwaltsrechnung
quote:
Daraufhin hat der RA mir nun eine Rechnung in Höhe von 150EUR Beratungsgebühr zugesandt.

Das ist nicht in Ordnung.

Du hast um einen "Kostenvoranschlag" gebeten. Mir hat noch nie ein RA in vergleichbaren Fällen eine Rechnung geschrieben.

Der Anwaltsvertrag ist kein Werkvertrag, typengemischter Vertrag, enthält aber auch werkvertragliche Elemente.

Die voraussichtlichen Kosten aus der Tabelle abzulesen ist so schwer nicht, das ist eher nach werkvertraglichgen Regeln zu beurteilen. Da gilt:

§ 632 III BGB

Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.


150 EUR liegen aber unter der Berufungssumme, der Amtsrichter ist erste und letzte Instanz. Ich finde "mein" Argument überzeugend, ja zwingend, bin aber nur Laie.

Was hast du in der Mail mit den Fragen geschrieben, war da klar, dass das nur eine Kostenanfrage sein sollte?


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-- Editiert flawless am 04.08.2012 20:59


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 04.08.2012 20:57
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwaltsrechnung
Vor Gericht müsste der Rechtsanwalt den Beweis dafür erbringen, dass ein Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

Angesichts dieser Aussage...

quote:
als auch in besagter Mail habe ich explizit darauf hingewiesen, dass ich vorab ein Angebot benötige!

... dürfte dem Anwalt das eher schwer fallen.

Auch scheint der Rechtsanwalt nach deiner Schilderung ja keine Beratungsleistung erbracht zu haben. Die Lektüre der Anlagen zu einer Kostenanfrage ist noch keine Beratungsleistung. Wenn der Anwalt hier zuviel Zeit verdamelt, ist das sein Problem.

quote:
Wie kann ich mich nun dagegen wehren?!

Nicht zahlen und abwarten, ob der Rechtsanwalt die Forderung einklagt.


von Heinz Dieter am 05.08.2012 13:53
Status: Senior (161 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Anwaltsrechnung
Vielen Dank, ich sehe das auch so.

Ich habe immer deutlich gesagt/geschrieben, dass ich erst einen Preis brauche und denke, meine Chancen vor Gericht wären nicht schlecht.

Das besagte Telefonat aus der Rechnung hat 18 Minuten gedauert. Dabei habe ich mehrfach nach dem Preis gefragt. Leider hat er mehrfach herumgeredet bevor er mir konkret den Preis mitteilte. Als ich sagte, dass wir das Problem dadurch nicht lösen, sondern nur verzögern und dass es mir darum die hohen Kosten nicht wert sei und ich erst mit meiner Frau sprechen müsste, wurde der unfreundlich und sagte, dass dies nun aber bereits 150EUR zzgl. MwSt und Bearbeitung kosten würde.

Doch gibt es eine Möglichkeit, wie ich diese Situation ohne Rechtsbeihilfe kostengünstig klären kann?

Ich habe etwas Angst, dass er sehr hohe Mahngebühren fordert und ich habe keinen Rechtsschutz, der mich bei einer Klage vor Gericht unterstützt.

Der RA nimmt seine Forderungen (so wie ich ihn einschätze) keinesfalls zurück!! Wie hoch wären schätzungsweise die Kosten, wenn ich es darauf ankommen lasse??

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von sunshineh2022 am 05.08.2012 16:03
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anwaltsrechnung
quote:
Der RA nimmt seine Forderungen (so wie ich ihn einschätze) keinesfalls zurück!! Wie hoch wären schätzungsweise die Kosten, wenn ich es darauf ankommen lasse??

Das kannst du selber ergoogeln, "Prozesskostenrechner", der RA kann seine eignen Gebühren berechnen, mit 2 RA knapp 300 EUR Gesamtkostenrisiko.

Mich erinnert das an diesen Witz:

Ein Hund kam in eine Metzgerei und stahl einen Braten. Glücklicherweise erkannte der Metzger den Hund als den eines Nachbarn - einem Anwalt. Der Metzger rief den Anwalt an und fragte: "Wenn dein Hund einen Braten aus meiner Metzgerei stiehlt, bist du dann für die Kosten verantwortlich?" Der Anwalt erwiderte: "Natürlich. Wie viel kostet das Fleisch?" - "30 Euro." Ein paar Tage später erhielt der Metzger einen Scheck über 30 Euro mit der Post. Angeheftet war eine Rechnung mit folgendem Text: "Rechtsauskunft: 350 Euro."


Ich weiss jetzt nicht, was du genau in der Mail geschrieben hast, aber "Was kostet eine Beratung" ist eben eine andere Frage wie "Ich will eine Beratung".

Im ersten Fall kommt eben noch kein Beratungsvertrag zustande, da können dann auch keine Gebühren abgerechnet werden.

Ich sehe da, wenn die Mail nichts Verfängliches enthält, sehr gute Chancen für dich. Ich bin aber nur Laie, Restrisiko gibt es fast immer, vor Gericht und auf hoher See.



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-- Editiert flawless am 05.08.2012 17:58


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 05.08.2012 17:57
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwaltsrechnung
Ich wollte gerade die Rechnungsstellung nochmal telefonisch mit dem RA reden, dummerweise ist er nun 2 Wochen im Urlaub.
Wir haben die Rechnung erst am Fr. bekommen und er hat uns eine Frist bis 10.8 gesetzt.

Wie muss ich nun reagieren, um nicht noch exorbitante Mangebühren zu kassieren?!

Ich habe mal einen Prozesskostenrechner verwendet und komme bei einem Streitwert von 178EUR auf Gesamtkosten von 164,25EUR.
Kommen da noch die Mahngebühren dazu bis es zu einem Prozess kommt??




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von sunshineh2022 am 06.08.2012 15:48
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anwaltsrechnung
quote:
Wie muss ich nun reagieren, um nicht noch exorbitante Mangebühren zu kassieren?!

Gar nicht, die Mahngebühren werden sowieso in die Gesamtkosten am Ende eingerechnet. Die Frage ist eben klagt er oder klagt er nicht. Das kannst du nicht beeinflussen.

Ausser du bezahlst, aber auch RA können das Recht nicht biegen.

Du kannst ihm höchstens mitteilen, er braucht gar nicht erst einen MB zu schicken, er soll gleich klagen, du zahlst keinesfalls.

Kostenmässig ist das aber egal, spart eben etwas Zeit und Aufwand.

Die Kosten, egal wie hoch sie werden, zahlt der Verlierer, siehe § 91 ZPO. Deine RA-Kosten aber erst ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung. Also jetzt noch nicht.

quote:
Ich habe mal einen Prozesskostenrechner verwendet und komme bei einem Streitwert von 178EUR auf Gesamtkosten von 164,25EUR.

Mit nur 1 RA, d.h. wenn du Keinen nimmst, komme ich auf 191,32 EUR, mit 2 RA auf 280,57 EUR.

Mangels Zeugen wird das Gericht ggf. nach Aktenlage entscheiden müssen, da wird deine Mail ausschlaggebend sein.

Davon ausgehend musst du entscheiden, was du tust. Bevor du, so sie denn kommt, den Inhalt der Klagschrift nicht kennst, solltest du jedenfalls nichts tun.

Ausser du entscheidest dich zur Zahlung. Dann aber Zahlungsbeleg mindestens 4 Jahre, bis zur Verjährung aufbewahren. Hier scheint man mit allem rechnen zu müssen.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 06.08.2012 16:24
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwaltsrechnung
Der RA besteht auch in einer weiteren Mail auf seine Rechnung.
Diese sieht sinngemäß so aus:
Er habe sehr zu unseren Gunsten nur eine geringfügige Beratungsrechnung gestellt. Bei Berücksichtigung des Gegenstandswertes würde der Rechnungsbetrag um ein Vielfaches höher ausfallen. Insofern wären wir gut beraten, die Kostennote nunmehr umgehend auszugleichen und die Angelegenheit damit zu erledigen, bevor gerichtliche Weiterungen folgen werden.

Hat man bei so einem Prozess überhaupt eine Chance, wenn man sich keinen Anwalt nimmt?


Schriftlich gab es hauptsächlich ja nur 2 Mails. Nach diesen könnte er eindeutig kein Geld verlangen!
Telefonisch eine Rededauer von ca. 20 Minuten. Da kann der RA natürlich behaupten, dass er uns beraten hat.


von sunshineh2022 am 25.08.2012 18:04
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anwaltsrechnung
quote:
Telefonisch eine Rededauer von ca. 20 Minuten. Da kann der RA natürlich behaupten, dass er uns beraten hat.

Also mal ehrlich ... wenn er nicht beraten hat ... was habt ihr denn so gequatscht? 20 Minuten sind eine lange Zeit ...

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von AltesHaus am 27.08.2012 15:06
Status: Philosoph (575 Beiträge)
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