Guten Tag.
Folgende Frage...
Mein mann und ich leben getrennt und haben uns für eine scheidung entschieden.
Mein (noch)Mann hat sich einen Anwalt genommen und diesen bereits 2300 euro zahlen müssen ohne schon was getan zu haben. Nur unterlagen wurden entgegengenommen und die Worte ...wir warten erst auf ein schreiben der gegenseite.. sind gefallen.
Ich habe natürlich auch eine Anwältin...
die eigentliche Frage.
Mein mann und ich haben uns jetzt nach einem klärenden gespräch geeinigt und es liegen keine unklarheiten mehr vor.
wir haben uns also in allem geeinigt.
Er bräuchte seinen anwalt jetzt nicht mehr und fragt sich ob denn die bereits gezahlten 2300 euro weg sind oder diese erstattet werden vom RA? Angefallene kosten natürlich abgezogen.
Im vorraus schonmal vielen dank für antworten
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Anwaltskosten zurück auf grund einigung?
23. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2014 | 16:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten zurück auf grund einigung?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2014 | 01:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Da der Anwalt bereits tätig wurde, schuldet man ihm auch die Vergütung. Diese orientiert sich am Streitwert.
Wenn die Abrechnung kommt, kann man anhand der einzelnen Posten schauen, ob korrekt abgerechnet wurde.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 26. Mai 2014 | 13:27
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
ob denn die bereits gezahlten 2300 euro weg sind
Das war ja offenbar ein Vorschuß; welche Gebühren in welcher Höhe konkret angefallen sind, wird sich aus der Abrechnung ergeben.
Je nach Streitwert kann da zwischen "fast alles zurückbekommen" bis "gar nichts zurückbekommen und sogar noch mehr schulden" alles drin sein.
Mit der Quantität der Tätigkeit an sich (also wieviele Briefe geschrieben wurden etc.) hat die Entlohnung eines Anwalts nach RVG nichts zu tun.
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