Anwaltskosten vom Fachanwalt für Strafrecht trotz vorheriger Abgabe eines Beratungshilfescheines

30. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Monk21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwaltskosten vom Fachanwalt für Strafrecht trotz vorheriger Abgabe eines Beratungshilfescheines

Ich hatte mich beraten lassen wollen unter vorheriger Unterzeichnung eines Beratungshilfescheines,und der Anwalt sagte mir;"bitte noch kein Datum reinschreiben,ich werde die Akte anfordern bei einem Ermittlungsverfahren wegen angeblicher beihilfe zum Ladendiebstahl."Nun möchte der Anwalt 200 Euro von mir unter der Hand haben,weil ich die Vertretung von Ihm habe abbrechen lassen.Er sagte voher zu mir;"Nun.die Aktenanfordrung ist eine tätigkeit,die über die Beratung hinausgeht,und nichts mit der Beratung mehr zu tun hat,und von der Beratungshilfe gedeckt ist...Für seine Hilfe,also die Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft wollte der Anwalt 450 Euro unter der Hand haben.In mtl. Raten per Briefumschlag.Ist es nicht sittenwidrig,wenn ein Anwalt einen langsam aber sicher mehr und mehr hinters Licht führt? Und einem quasi die Pistole auf die Brust setzt?
Ist seine schriftliche und fernmündliche Kommunikation mit der Polizei und der Staasanwaltschaft(Aktenanforderung) nicht als geringfügig zu bewerten,und somit auch geringer zu honorieren?

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Warum sollte der kostenlos für Sie arbeiten? Auf die Kosten hat er Sie außerdem hingewiesen - wo ist da jetzt eigentlich das Problem?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Monk21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Warum sollte der kostenlos für Sie arbeiten? Auf die Kosten hat er Sie außerdem hingewiesen - wo ist da jetzt eigentlich das Problem?


Weil er er das mit mir eigentlich vorher besprochen hatte,es mit dem Beratungshilfeschein zu tun

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Monk21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Solche Summen ,und schon gar nicht in dieser Höhe,wurden nie besprochen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun.die Aktenanfordrung ist eine tätigkeit,die über die Beratung hinausgeht,und nichts mit der Beratung mehr zu tun hat,und von der Beratungshilfe gedeckt ist... Klingt aber irgendwie nicht so...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Solche Summen ,und schon gar nicht in dieser Höhe,wurden nie besprochen... Die Summen ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - das muß er Ihnen vorher nicht auf Heller und Pfennig vorrechnen (hinterher allerdings schon).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Monk21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
Nun,hinterher ist man immer schlauer...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Was auch immer der Hinweis auf die DL-InfoVO soll. Die greift, auch nach Ihrer Schilderung, nicht ein.

Die 200 EUR sind ein gutes Geschäft. Wenn ich natürlich den steuerlichen Aspekt dabei außen vor lasse.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen