Hallo
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Ich fang mal ganz von vorne an:
Vor geraumer Zeit habe ich eine "Vorladung" der Polizei zur Anhörung als Beschuldigter erhalten. Da mir der Tatvorwurf absolut unklar war und ich bereits ungute Erfahrungen mit Aussagen bei der Polizei gemacht habe, bin ich zum Amtsgericht. Dort wurde mir ein Beratungshilfeschein ausgestellt mit dem Hinweis, dass ich damit zum Anwalt kann und mich dies 15 Euro kosten würde.
Gesagt... getan. Nach ner Woche hatte die RAin die Akte... es wurde klar, dass dies ein Tatvowurf war, der völlig an den Haaren herbei gezogen war. Sie sagte, dass sie meine Schilderungen an die Staatsanwaltschaft schreiben würde.
Es vergingen nun zwei Wochen bevor ich ihre Mail erhielt... bla bla... das Verfahren ist eingestellt. Sie hat einen Teil der Kosten mit dem Amtsgericht abgerechnet, den Rest muss ich selbst zahlen. Und entgegenkommenderweise hat sie nur eine Gebühr in Ansatz gebracht (originalton) und die Grundgebühr für Verteidiger (200 Euro) würden entfallen, wenn ich den Betrag von 138,63 Euro innerhalb von zwei Wochen entrichten würde.
Nun meine Frage: warum bekomme ich mit diesem Schein eine Rechnung? Und wenn dies richtig ist, hätte ich doch vorher darüber aufmerksam gemacht werden müssen, dass mir Kosten entstehen können, oder? Ist das Verhalten der RA so korrekt?
Wäre für alle Tipps sehr sehr dankbar, da ich von der Materie überhaupt keine Ahnung habe. Danke schonmal im Voraus ))
VG
Anwaltskosten trotz Beratungshilfeschein vom AG
29. August 2015
Thema abonnieren
Frage vom 29. August 2015 | 12:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten trotz Beratungshilfeschein vom AG
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. August 2015 | 13:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Nun, die Beratung war ja mit dem Schein abgedeckt.
Was nicht abgedeckt war, ist die Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Zitat:Und wenn dies richtig ist, hätte ich doch vorher darüber aufmerksam gemacht werden müssen, dass mir Kosten entstehen können, oder?
Das steht meines Wissens nach auf dem Beratungshilfeschein.
#2
Antwort vom 29. August 2015 | 18:39
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 142x hilfreich)
Jepp in Strafsache ist mit dem BRH-Schein nur eine Beratung abgegolten, keine Vertretung. Die darf der Anwalt dir gegenüber geltend machen und genau das steht auf dem BRH-Schein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. Oktober 2015 | 23:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatJepp in Strafsache ist mit dem BRH-Schein nur eine Beratung abgegolten, keine Vertretung. Die darf der Anwalt dir gegenüber geltend machen und genau das steht auf dem BRH-Schein. :
Ich denke,man wird als unwissender langsam herangeführt in das unvermeidliche.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
36 Antworten