Anwaltskosten steuerlich absetzen

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
schumi68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten steuerlich absetzen

Habe eine Frage die sowohl ins Steuerrecht als auch ins Strafrecht fallen könnte.Wer kann mir folgendes beantworten.
Ich wurde vor 7 Monaten in einem Kaufhaus des Ladendiebstahls bezichtigt,da ich einen mitgebrachten Gegenstand nicht beim betreten an der Info vorgezeigt hatte.Beim verlassen des Kaufhauses wurde ich von einem Detektiv bezichtigt,diesen Gegenstand geklaut zu haben.Obwohl leichte Gebrauchsspuren feststellbar waren,wurde mir nicht geglaubt,dass es ein mitgebrachter Gegenstand war.Somit wurde seitens des Kaufhauses eine Strafanzeige erstattet.
Da ich mich natürlich gegen diesen Vorwurf wehren wollte,schaltete ich einen Anwalt ein.
Nach 2 Wochen erhielt ich ein Schreiben der Polizei,die mir mitteilte,dass die Anzeige seitens des Kaufhauses zurückgenommen wurde,da mittlerweile auch der Detektiv wohl unsicher war,ob der Gegenstand geklaut wurde oder eben mein Eigentum war.
Da meine Rechtschutzversicherung die Übernahme der Kosten ablehnte und auch das Kaufhaus hiermit nicht zu tun haben will,frage ich nun ob ich die Rechnung in Höhe von 450 Euro nun steuerlich geltend machen kann und wenn ja,wie???
Als außergewöhnliche Belastung oder in welcher Form??
Könnte natürlich versuchen,jetzt einen Prozess gegen das Kaufhaus anzustreben,allerdings weiß ich nicht wie meine Chancen stehen,damit das Kaufhaus meine Rechnung bezahlen muss.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Steuerlich kannst Du das nicht geltend machen. Ob ggfls. Schadenersatzansprüche gegen das Kaufhaus bestehen, solltest Du im Strafrecht fragen.

1x Hilfreiche Antwort

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