Anwaltskosten offen. Eidesstattliche Versicherung

21. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Funao3107
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten offen. Eidesstattliche Versicherung

Hallo,
Zunächst muss ich euch leider mit meiner etwas längeren Geschichte quälen, bevor meine Frage kommt. :)

Und zwar bin ich 2009 mit meinem damaligen Partner und meinem Sohn zusammengezogen. Nun, mein Partner hat damals ******* gebaut und das Jobcenter hat unsere miete einen Monat lang nicht bezahlt. Der Kerl war 2010 weg und ich musste wegen insgesamt (inklusive kosten) rund 750€ die EV abgeben da ich halt nichts hatte.
Das Jobcenter hat letztendlich die miete dann doch noch gezahlt. So weit so gut. Die Wohnungsgesellschaft hat mir damals dann sogar noch einen überschüss ausbezahlt welchen das JC zu viel gezahlt hat. Ich bin nun davon ausgegangen dass das erledigt ist. Die Schulden bezahlt.

Leider wurden damals wohl die kosten bei den Anwälten der Wohnungsgesellschaft nicht bezahlt daher konnte laut Amtsgericht die EV nicht gelöscht werden.
Ich habe alles probiert. Angerufen und Briefe an die Anwälte geschrieben. Dennoch habe ich bis zum heutigen Tag nichts gehört. Rein gar nichts. Ich habe oft darum gebeten mir den offenen Betrag zu nennen damit ich ihn begleichen kann, aber nie kommt etwas.

Ich weiß die frage ist blöd, aber kann es sein dass das irgendwie verjährt ist oder so und die sich deshalb nicht auf meine schreiben melden? Ich möchte das doch bezahlen. Ich möchte das einfach alles los werden, zumal ich ja eigentlich nicht einmal was dafür konnte :-(
Hat irgendjemand einen Rat für mich? Das belastet mich total. Zumal sich mein leben seit 2010 auch geändert hat. (Vollzeitstelle etc)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
aber kann es sein dass das irgendwie verjährt ist

Nach 30 Jahren.

1. Info: Die in 2010 abgegebene EV ist heute in keiner Auskunftei mehr ersichtlich (oder sollte nicht mehr sichtbar sein).

2. Info: Die Schulden sind am Jahresanfang am Niedrigsten und am Jahresende am Höchsten. Wieso? Weil die Zinsen normal verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende. Wenn also der damalige Titel irgendwann vollstreckt werden soll bzw. eingefordert werden soll, wäre das erste, sich auf die Zinsjährung zu berufen.
Stand heute müsste man nur die im Titel ausgerechneten Zinsen, sowie die zwischen 1.1.2013 und heute bezahlen.
Rest-Zinsen aus 2010, 2011 und 2012 sind verjährt.

Und ansonsten: Hast du die Kontoauszüge noch? Insbesondere den Nachweis, dass die damals ein Überschuss zurückbezahlt wurde?
Wenn ja würde ich mich an die Wohnungsgesellschaft wenden und den entwerteten Titel verlangen. Ich würde eine Frist von 4 Wochen setzen, wo sie den Titel zusenden sollen. Wenn dir die Gesellschaft sogar Geld zurückgezahlt hat, können ja keinerlei Kosten mehr offen sein, insbesondere auch keine Anwaltskosten. Das würde ich zumindest so argumentieren ;-)

Sprich: Ich würde einfach mal in den Raum stellen, dass die Anwaltskosten damals auch vom JC bezahlt wurden. Alles andere sollen doch mal die Gesellschaft und die Anwälte selbst miteinander klären.

-- Editiert von mepeisen am 21.06.2016 12:28

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#2
 Von 
Funao3107
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir für die schnelle Antwort. :dance:
D.h. Also dass niemand mehr sieht, dass ich 2010 die EV abgegeben habe?

Wenn ja betrachte ich die Sache nämlich als erledigt, da ich wie gesagt, nie was von denen gehört habe und die partout nicht erreicht werden wollen. Sollte das dann vielleicht doch irgendwann mal wieder vollstreckt werden, kann ich es (so doof das vielleicht klingt) immernoch zahlen.
Ich laufe da nun schon so lange hinterher :-(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
D.h. Also dass niemand mehr sieht, dass ich 2010 die EV abgegeben habe?

Nein, das sollte niemand mehr sehen.

Zitat:
Wenn ja betrachte ich die Sache nämlich als erledigt

Ich würde mir aber alle Sachen mindestens 30 Jahre aufheben. Dass bezahlt wurde, dass man was zurückbekam (also auch die Kontoauszüge), dass man Kontaktversuche unternahm und nie geantwortet wurde. Mit einem Gedächtnisprotokoll.
Denn wer weiß, vielleicht melden die sich in 20 Jahren und du wei0ßt es nicht mehr, denkst dir dann aber "Aus Prinzip wehre ich mich nun".

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#4
 Von 
Funao3107
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das habe ich sowieso alles in Kopie aufgehoben :-)
Mit "als erledigt betrachten" meine ich lediglich dass ich da jetzt erstmal nicht mehr hinterher laufe. Wenn die was wollen, können sie sich ja melden. :-)

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