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Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung

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Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung

Wir liegen nun seit Wochen im Streit mit unserem ehemaligen Vermieter. Wir haben von unserem ehemaligen Vermieter eine Schadenersatzforderung erhalten, die einige Posten enthielt, bei denen ausdrücklich im Übergabeprotokoll vermerkt wurde, dass diese aus seiner Sicht in Ordnung waren. Wir haben seine Forderungen und Zahlungserinnerungen ignoriert. Eine telefonische Auskunft, warum wir nicht zahlen, haben wir verweigert.

Daraufhin kam ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, wieder mit der unberechtigten Endsumme zzgl. Anwaltsgebühren. Daraufhin haben wir uns auch einen Rechtsanwalt gesucht. Mittlerweile hat unser ehemaliger Vermieter zugegeben, dass seine Forderung "versehentlich" Posten enthielt, die wir nicht zahlen müssen.

Nun zu meiner Frage: Aufgrund der hohen Schadenersatzforderung hat es sich für uns gelohnt einen Anwalt einzuschalten, was wir bei der gerechtfertigter niedrigen Endsumme sicher nicht getan hätten. Sind wir deshalb berechtigt die Kosten, die uns durch unseren RA entstanden sind, von der noch ausstehenden Zahlung an unseren Vermieter abzuziehen?

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von Rusty123 am 03.03.2012 09:47
Status: Frischling (5 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 50 weitere Beiträge zum Thema "Anwaltskosten".


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>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
quote:
Sind wir deshalb berechtigt die Kosten, die uns durch unseren RA entstanden sind, von der noch ausstehenden Zahlung an unseren Vermieter abzuziehen?



Nein, dafür gibt es keine Anspruchsgrundlage.

Das widerspricht zwar dem Bauchgefühl, da wird man auch noch per RA zu Unrecht attackiert und will sich auf Augenhöhe wehren, das BGB sieht aber keinen Kostenerstattungsanspruch vor.

Erst wenn es zur Klage, zum Prozess gekommen wäre, hättet ihr nach § 91 ZPO Anspruch auf Kostenerstattung gehabt.

Immerhin bleibt auch der Vm. auf seinen Kosten sitzen.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 03.03.2012 12:15
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
Nicht zahlen habt ihr doch selber hinbekommen, und einen Anwalt zu beauftragen um zu erklären das man nicht zahlt ist unnötig.

quote:
RA zu Unrecht attackiert

Kam der persönlich - wegen der Attacke

Der hat doch nur geschrieben und wenn ich das richtig verstehe waren nicht "alle" Posten falsch.

Übrigens: Warum fragst du hier wenn du einen Anwalt hast

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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 04.03.2012 17:41
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
Ich habe einen Anwalt, der teilte mir das auch so mit. Ich frage aber deshalb nochmal nach, weil das irgendwie meinem Rechtsempfinden widerstrebt und letztentlich dazu führt sich nicht außergerichtlich zu einigen.

In meinem Fall wäre es also klüger gewesen in aller Ruhe eine Klage abzuwarten...

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von Rusty123 am 05.03.2012 12:34
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
quote:
In meinem Fall wäre es also klüger gewesen in aller Ruhe eine Klage abzuwarten...

Das ist eine missliche Situation, die Forderung war ja teilweise korrekt, so dass du insoweit deinen und den gegnerischen RA bezahlt hättest.

Andererseits ist es oft ohne RA nicht möglich, die Berechtigung einer Forderung als Laie einzuschätzen.

Da hilft nur eine Rechtsschutz abzuschliessen, besonders wenn man in einem Dauerschuldverhältnis mit jemandem steckt, der sofort zum Anwalt rennt, kann sich das lohnen.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 05.03.2012 13:53
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
quote:
Da hilft nur eine Rechtsschutz abzuschliessen, besonders wenn man in einem Dauerschuldverhältnis mit jemandem steckt, der sofort zum Anwalt rennt, kann sich das lohnen

Man sollte vorher "rechnen". Wie oft brauch ich den Anwalt - nach wie viele Schäden flieg ich aus der Versicherung.

Eine Versicherung ist nur sinnvoll wenn man höhere Streitwerte erwartet. Oder falls man seinen Job verlieren könnte.




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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 05.03.2012 14:00
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
Die Antwort, dass es generell keinen Kostenerstattungsanspruch bei außergerichtlich Forderungen gibt ist nicht korrekt.

Eine Anspruchslage wäre z.B. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 BGB.

Der Vermieter macht seinen Anspruch durch RA geltend. Es bestand ein Mietvertrag zwischen den Parteien aus dem sich Verhaltendspflichten ergeben.

Die Positionen geltend zu machen, obwohl anscheinend erkennbar zu Unrecht, ist m.E. eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten die zu einem Erstattungsanspruch führen.

Unterm Strich sehe ich hier nicht aber keinesfalls diese Klarheit, die einen Anspruch auf Kostenerstattung grundsätzlich negiert (und das auch noch in 100 % aller Fälle). Er mag eine Ausnahme sein. Er ist aber nicht generell unmöglich.

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von Stefan 5 am 06.03.2012 07:05
Status: Unsterblich (3992 Beiträge)
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>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
quote:
Eine Anspruchslage wäre z.B. >§ 280 BGB.



Dann kennst du sicher Urteile, die in einem vergleichbaren Fall darauf gestützt die RA-Kosten zugesprochen haben?

§ 826 BGB erfordert jedenfalls Vorsatz.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 06.03.2012 09:50
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
@ flawless,

§ 826 BGB hat aber nichts mit Verträgen bzw. vorvertraglichen Beziehungen zu tun.

Als Einstieg in die Materie:

http://www.antropius-kanzlei.de/modules/news/article.php?storyid=16&location_id=5

Und nur weil der BGH einen Erstattungsanspruch in dem konkreten Fall nicht sieht heißt dies nicht, dass es hier keinen gibt.

Es bestand ein Mietverhältnis aufgrund dessen Forderungen geltend gemacht werdfen.

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von Stefan 5 am 08.03.2012 03:17
Status: Unsterblich (3992 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 67 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
quote:
Und nur weil der BGH einen Erstattungsanspruch in dem konkreten Fall nicht sieht heißt dies nicht, dass es hier keinen gibt.



Ich empfehle dir dieses Urteil, das hat über den konkreten Einzelfall hinaus, das ist ständige BGH-Rspr., fast gesetzgebende Wirkung:

V ZR 133/08

1. Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass sich ein Anspruch der Beklagten auf Ersatz ihrer vorprozessualen Rechtsverteidigungskosten nur aus Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vertraglicher Pflichten ergeben kann.
...
3. Eine Haftung des Klägers aus Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aber nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB aus, weil er nicht fahrlässig gehandelt und die Verletzung seiner Pflichten nach § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB nicht zu vertreten hat.

a) Fahrlässig handelt der Gläubiger nämlich nicht schon dann, wenn er nicht erkennt, dass seine Forderung in der Sache nicht berechtigt ist. Die Berechtigung seiner Forderung kann sicher nur in einem Rechtsstreit geklärt werden. Dessen Ergebnis vorauszusehen kann von dem Gläubiger im Vorfeld oder außerhalb eines Rechtsstreits nicht verlangt werden. Das würde ihn in diesem Stadium der Auseinandersetzung überfordern und ihm die Durchsetzung seiner Rechte unzumutbar erschweren


§§ 823, 826 BGB können ggf. neben vertraglichen Anspruchsgrundlagen bestehen. Du hast da etwas missverstanden.

Hier ist das aber nicht der Fall, TE wird seine Kosten nicht durchsetzen können.

Wenn er deinem Rat folgt, würde das teuer.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 08.03.2012 09:44
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten nach unber. Schadenersatzforderung
Spielt doch keine Rolle hier
quote:

die einige Posten enthielt

Also war ein Teil der Rechnung in Ordnung, daher teilt man sich die Kosten der Anwälte einfach.

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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 08.03.2012 09:49
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)


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