quote:Die gebühren im Strafverfahren richten sich nach dem RVG.
(2) Was ist eigentlich die Kostenbasis bei der Berechnung des Anwaltshonorars im Strafverfahren einschließlich dem Vorverfahren, also der "Geschäftswert", auf dem die Anwaltsgebühren aufbauen? Eine bestimmte Summe, um die gestritten wird, existiert da ja nicht.
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